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Rinderdatenbank - Abfragen
Einzeltierverfolgung
 | Allgemeine Hinweise zur Einzeltierverfolgung |
 | Hinweise zu den einzelnen Feldern
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 | Hinweise zu den einzelnen Ausgabebestandteilen
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 | Hinweise zum Download und
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In Abhängigkeit vom Nutzerkreis sind die Anzeigemasken der
Einzeltierverfolgung unterschiedlich gestaltet:
 | Landwirte und sonstige HI-Tier-Beteiligte
Diesem Nutzerkreis steht die Einzeltierverfolgung nur in
eingeschränkter Form zur Verfügung, d.h. nur beim unmittelbaren Vorbesitzer/Nachbesitzer erfolgt die Anzeige der
Betriebsnummer, alle anderen Vorhalterbetriebe und/oder
Übernehmer sind anonymisiert.
Angezeigt wird auch das Tierende (Schlachtung, Tod, Ausfuhr). Sofern
die Untersuchungsergebnisse für BHV1 und BVD sowie die Impfungen in HIT
vorliegen, werden zudem auch die Gesundheitsdaten mit ausgegeben.
Weitere Erläuterungen unter Lebenslauf
(anonym für Melder) |
 | Veterinäre und Verwaltungsstellen
Mit dieser Maske wird die Möglichkeit angeboten, den Lebensweg eines Rindes von der
Geburt über die Haltung bis zur Schlachtung nachzuvollziehen. Die Identität eines
Rindes wird neben der Ohrmarkennummer durch Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht und
Mutternummer bzw. Herkunftsland bei Importtieren beschrieben. Der Lebenslauf eines Rindes
wird durch den Geburtsbetrieb, die Haltungsbetriebe und ggf. den Schlachtbetrieb
einschließlich der Haltungszeiträume bzw. Schlachtdatum dokumentiert. |
Für Tiere aus der Leistungsprüfung werden zusätzliche Informationen zum
Geburtsverlauf, zum Verbleib, Einling oder Mehrling, ET-Kalb, zur Kennzeichnung
(Ohrmarke, Bolus oder Injektat), zum Meldeweg und zum Status angezeigt.
Zwei Anzeigeformen stehen zur Verfügung:
- Lebenslauf (aufbereitete Form)
- Meldungen (ohne Aufbereitung)

Feldbeschreibungen
Eingabe der Ohrmarkennummer
Die Lebensohrmarke kann sowohl alpha-numerisch (z.B. DE0912345678) wie auch rein
numerisch (z.B. 276000912345678) erfasst werden.
Deutsche Ohrmarken, die ab dem 28.10.1995 ausgegeben wurden, sind mit DE, dem 2stelligen
Bundeslandschlüssel (01 - 16) und der 8stelligen individuellen Nummer
einzugeben.

Rein numerische Erfassung der Ohrmarkennummer
Anstelle von DE ist der ISO-Code für Deutschland (276) sowie die 10stellige
Ohrmarkennummer einschließlich der beiden führenden Nullen vor dem Bundeslandschlüssel
einzugeben (z.B. 276000112345678).
Bei Ohrmarkennummern aus Mitgliedstaaten ist anstelle der 2stelligen Länderkennung
(z.B. AT =Österreich) der 3stellige ISO-Code des jeweiligen Mitgliedstaates (für
Österreich = 040 ) einzugeben. Die Identifizierungsnummer ist entsprechend der Vorgabe
auf der Ohrmarke einzugeben. Sollte die Nummer weniger als 10 Stellen aufweisen, sind die
fehlenden Stellen nicht mit Nullen aufzufüllen
Hier können Sie die Anzeigeform wählen:
Lebenslauf (anonym für
Melder)
Landwirten, Viehhändlern und Schlachtbetrieben wird mit dieser Maske die Möglichkeit angeboten,
die eigenen Meldungen, die der Vorhalter und der Nachbesitzer zu einem Tier in chronologischer
Abfolge sich anzeigen zu lassen. Dabei wird nur der unmittelbare Vorbesitzer und
Nachbesitzer angezeigt, weitere Tierhalter in der Meldekette sind nur in
anonymisierter Form - d.h. ohne
Betriebsnummern und nur unter Angabe des Staates bzw. Bundeslandes (DE/BY = Deutschland/Bayern)- zu sehen. Liegen die Meldungen beim unmittelbaren
Vorbesitzer oder Nachbesitzer nicht korrekt vor
(Beispiel: Vorbesitzer meldet Zugang, aber keinen Abgang) werden diese Daten
ebenso in anonymisierter Form angezeigt. Dies gilt ebenso, wenn zwischen dem
Abgangsdatum des Vorbesitzers und dem eigenen Zugangsdatum mehr als 2 Tage
liegen.
Darüber
hinaus ist jede Meldung mit einem Hinweis versehen, der die Korrektheit der
Angaben bestätigt oder Fehler/Lücken im Meldeablauf dokumentiert. Die Spalte
"Anzeige" beschreibt von wem die Meldung stammt.
Meldevertreter, die nicht über eine Gesamtvollmacht verfügen, können nur Ihre
eigenen Meldungen sehen.
Zudem wird der Tierstatus mit Gesundheitsdaten (BHV1, BVD,
Impfungen) angezeigt, sofern die Untersuchungsergebnisse und Impfdaten an die
Datenbank übermittelt wurden und der Lebenslauf des Tieres korrekt ist.
Lebenslauf (aufbereitete Form)
Nur Veterinäre und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs)
können diese Funktion nutzen.
Angezeigt wird die Entstehung (Geburt, Ersterfassung, EU-Einfuhr,
Import) des Tieres in der Datenbank, die einzelnen Bewegungsmeldungen
(Zugang, Abgang) und ggf. das Tierende (Schlachtung, Tod, Ausfuhr) mit Datum und
entsprechender Betriebsnummer. Darüber hinaus ist jede Meldung mit einem
Hinweis versehen, der die Korrektheit der Angaben bestätigt oder Fehler/Lücken
im Meldeablauf dokumentiert. Durch Anklicken der einzelnen Meldung gelangt
man in die entsprechende Meldemaske. Durch Anklicken der Betriebsnummer erhält
man die Betriebsdaten.
Der Gesundheitsstatus mit den einzelnen Untersuchungsergebnissen werden
zusätzlich angezeigt, sofern die Daten in HIT vorliegen. Im Gegensatz zur
Anzeige beim Tierhalter wird die Betriebsnummer des Tierhalters, des
Hoftierarztes und des Untersuchungslabors mit ausgegeben.
Meldungen (ohne Aufbereitung)
Nur Veterinäre und Verwaltungsstellen (im Rahmen Ihres Kompetenzbereichs)
können diese Funktion nutzen.
Angezeigt werden die "rohen" Meldungen (Stammdaten, Bewegungsdaten,
Schlachtdaten unter Angabe der Betriebsnummer), d.h. mögliche Fehler
oder Lücken im Meldeablauf werden nicht ausgewiesen. Zusätzlich können Sie
sich die Systemspalten und/oder alle stornierten Datensätze anzeigen lassen.
Hier können Sie den Umfang der Ausgabe durch Auswahl der entsprechenden Optionen bestimmen.
Hinweise zu den einzelnen Ausgabebestandteilen
Diese Statusanzeige die nur zum schnellen Überblick, ob der Lebenslauf des
Tieres im Zeitablauf plausibel scheint. Er ist nur indirekt vergleichbar mit
Einträgen in der sogenannten VVVO- oder Veterinär-Vorgangsliste.
Auf Basis der gespeicherten Untersuchungsbefunde und Impfungen wird ein
Tier-Gesundheitsstatus zu folgenden Tierseuchen ermittelt:
 | BHV1
Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR); Erreger ist das Bovine
Herpesvirus Typ 1 (BHV1)
Beim BHV1-Status wird die Impfinformation im Status mitgeführt.
(Zugehörige Schlüsselliste - BHV1-Tierstatus)
|
 | BVD
Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD); Erreger ist das Bovine
Virusdiarrhoe Virus (BVDV)
Im Gegensatz zum BHV1-Status wird im BVD-Status nicht die Impfinformation
berücksichtigt.
Ob ein Tier gegen BVD geimpft wurde, lässt sich nur an der Datenausgabe
unter der Rubrik Impfungen erkennen.Bei der Übermittlung der
Untersuchungsdaten durch die Labore oder der Veterinärverwaltung führt die
HIT umfangreiche Plausibilitätsprüfungen durch; so wird z.B. geprüft, ob
das beprobte Tier für die im Untersuchungsinstitut verwendete
Nachweismethode das vorgeschriebene Mindestalter hat oder ob im Fall eines positiven Befundes die Bestätigungsuntersuchung im
korrekten Untersuchungsabstand erfolgte. (Zugehörige
Schlüsselliste - BVD-Tierstatus)
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 | BTV
Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT); Erreger ist das Bluetongue Virus (BTV)
Anders als bei BHV1 und BVD wird für die Tierseuche BT hier ein BT-Impfstatus
ausgegeben - basierend auf den
Herstellerangaben zum Impfstoff. |
Liegt keine Eintragung vor, lässt sich daraus nicht auf den Status schließen,
da die Untersuchungsdaten nicht vollständig in HIT vorliegen.
Bei der Ermittlung des Status werden nur Untersuchungsergebnisse und
Impfdaten aus zurückliegenden Haltungen und in der aktuellen Haltungsperiode
berücksichtigt. Wenn das Tier den Bestand verlässt und im übernehmenden
Betrieb untersucht bzw. geimpft wird, werden diese Daten zur Status-Bildung beim
Vorbesitzer nicht mit einbezogen. Somit ist der Status eines abgegangenen Rindes
ggf. veraltet.
Ein Meldefehler im Lebenslauf des Tieres kann auch Ursache für die fehlende
Anzeige des Tierstatus sein - trotz gespeicherter Untersuchungsdaten in HIT.
Die Status-Ermittlung erfolgt auf Basis der tierindividuellen Einzelbefunde,
die vom Labor oder der Veterinärverwaltung in die HIT-Datenbank eingetragen
werden. Das zugehörige Statusdatum ....
Aus den einzelnen Untersuchungsergebnissen wird der Gesamtbefund ermittelt,
daraus ergibt sich das Befunddatum. Wenn z.B. einem Negativ-Test ein positives
Ergebnis folgt, so wird als Befunddatum das Entnahmedatum der positiven
Probe angezeigt. In diesem Fall ist das Befunddatum mit dem Datum der letzten
Probennahme identisch. Sofern eine weitere Untersuchung zu einem invaliden
Ergebnis führt, hat dies keine Änderung des Befundes zur Folge, d.h. das
Befunddatum bleibt gleich. Hingegen wird als Datum der letzten
Untersuchung das Probennahmedatum für das invalide Ergebnis ausgegeben.
BTV-Impfstatus (Impfstatus zur Blauzungenkrankheit /Bluetongue Disease, BT) )
Die einzeltierbezogen erfassten Impfungen werden hinsichtlich des vom
Impfstoffhersteller empfohlenen Impfabstands und Immunitätsbeginns
plausibilisiert. Ergebnis hieraus ist der von HI-Tier abgeleitete
Impfstatus. Bei Überschreitung des Impfabstands ist bereits eine
Kulanz von acht Tagen- nach Vorgaben des Friedrich-Löffler-Instituts,
berücksichtigt. Eine Toleranzgrenze im Fall eines unterschrittenen
Impfabstands wird nicht eingeräumt. Eine unvollständige oder fehlende Dokumentation der Impfdaten in HIT hat
zur Folge, dass die Tiere fälschlicherweise ohne oder falschen Status
ausgegeben werden. Bei einer bestandbezogenen Erfassung besteht das
Problem, dass zwar die Anzahl der geimpften Tiere eingegeben wird, aber nicht
dokumentiert ist, welche Rinder geimpft wurden. Eine Status-Vergabe für das
einzelne Tier ist in diesem Fall nicht möglich.
Wenn das Tier den Bestand verlässt und im übernehmenden Betrieb geimpft
wird, werden diese Daten für die Status-Bildung beim Vorbesitzer nicht mit
einbezogen. Somit ist der Status eines abgegangenen Rindes ggf. nicht mehr
aktuell.
Der BT-Impfstatus im Einzelnen
(vgl. hierzu Impfschema )
| Nr |
Code |
Text |
Beschreibung |
| 0 |
OHN |
keine Impfung |
Ggf. wurden die Impfdaten nicht in HIT erfasst oder nur als
Bestandsimpfung oder das Tier wurde tatsächlich nicht geimpft |
| 10 |
MAT |
Maternaler Impfschutz, ohne eigene Impfung |
gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz). |
| 11 |
MAX |
Maternaler Impfschutz +eigene Impfungen |
gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz). Zudem wurde das Kalb bereits
geimpft. |
| 12 |
MAE |
Maternaler Impfschutz +Erstimpfung |
gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20 oder 30.
Zudem wurde das Kalb ein Mal geimpft. |
| 13 |
IM1 |
BTV-Erstimpfung |
Die erste Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung
liegt vor |
| 14 |
IMU |
BTV-Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand unterschritten |
Laut Hersteller ist der Impfabstand beim Impfstoff BLUEVAC-8, ZULVAC 8
und Bovillis unterschritten, wenn zwischen der ersten und zweiten Impfung weniger als
19 Tage vergangen sind. |
| 15 |
I2A |
BTV-Zweitimpfung anstehend |
BLUEVAC-8, ZULVAC 8,
BTVPUR AlSap 8 und
Bovillis: 19 Tage nach der Erstimpfung kann die zweite Impfung
durchgeführt werden.
Der
vom Impfstoffhersteller vorgegebene Impfabstand wurde um eine Kulanz von 8
Tagen erhöht, so dass dieser Status bis zum 29. Tag bzw. 36. Tag gültig
ist.
ZULVAC 8 und Bovillis: Spätestens am 29. Tag nach der
ersten Impfung muss die Zweitimpfung erfolgt sein.
BLUEVAC-8 und BTVPUR AlSap 8: Spätestens am 36. Tag nach
der ersten Impfung muss die Zweitimpfung erfolgt sein.
|
| 16 |
IM2 |
BTV-Zweitimpfung liegt vor (noch kein Impfschutz) |
Die zweite Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung liegt vor, jedoch ist noch kein vollständiger
Impfschutz aufgebaut, weil der Booster-Effekt erst nach einem bestimmten Zeitraum
eintritt, der abhängig vom Impfstoff ist (siehe Status 20 (GRU). |
| 17 |
I2S |
BTV-Zweitimpfung mit anderen Impfstoff
liegt vor (noch kein
Impfschutz) |
Analog zu Status 16; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer
Impfstoff appliziert. |
| 18 |
I2U |
BTV-Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten |
BLUEVAC-8 und BTVPUR AlSap 8: Impfabstand mehr als
36 Tage
ZULVAC 8 und Bovillis: Impfabstand mehr als 29 Tage |
| 19 |
I2F |
BTV-Zweitimpfung ausgeblieben, Nachimpfungsfrist überschritten |
Hier können zwei verschiedene Konstellationen zu diesem Status führen:
 | Die zweite Impfung fehlt und der Impfabstand ist bereits
überschritten: Auf dem vom Impfstoffhersteller empfohlene
Mindestabstand wurde noch eine Kulanz von 8 Tagen addiert, so dass bei
BLUEVAC-8 und BTVPUR AlSap 8 nach mehr als 36 Tagen und bei
ZULVAC 8
und Bovillis nach mehr als 29 Tage die Frist überschritten ist. |
 | Beim Status I2F sind zwar 2
Impfungen in der Datenbank hinterlegt, jedoch ist die zweite Impfung
vor Ablauf des Mindestabstands von 19 Tagen. Damit ist die Grundimmunisierung nicht
gegeben. Ggf. ist zu prüfen, ob Erfassungsfehler bezüglich des
Impfdatums vorliegen und damit zu diesem Status führen. |
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| 20 |
GRU |
Grundimmunisierung wirksam |
Die Grundimmunisierung ist erst nach Ablauf der vom Hersteller
vorgegebenen Fristen wirksam (Booster-Effekt). Der Status 20
(Grundimmunisierung wirksam) gilt damit erst nach Ablauf dieser Fristen:
 | BLUEVAC-8: Mindestens 15 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
BTVPUR AlSap 8: Mindestens 23 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
ZULVAC 8 Bovis: Mindestens 25 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
Bovillis 8: Mindestens 21 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
|
 |
Erfolgt eine 3. Impfung (= 1. Ausfrischungsimpfung) im Zeitraum
zwischen der Zweitimpfung (=Abschluss des Impfschemas, aber
Grundimmunisierung noch nicht wirksam), so wird diese ignoriert, da hier
keine Daten vorliegen inwieweit und ob eine erneute Boosterimpfung vor
Ausbildung des Immunschutzes der Grundimmunisierung zu einem rascheren
Eintritt des Immunschutzes führt. Das Tier bleibt in diesem Fall im
Status 20. Die Änderung in Status 30 (WDH) erfolgt erst nach Ablauf der
o. g. Fristen (15/23/25/21 Tage nach Zweitimpfung). |
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| 21 |
GRS |
Grundimmunisierung wirksam, anderer Impfstoff |
Analog zu Status 20; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer
Impfstoff appliziert. |
| 30 |
WDH |
BTV-Wiederholungsimpfung liegt vor |
Der Status wird erst nach Eintritt des Impfschutzes- in Abhängigkeit
vom Impfstoff= 15/23/25/21 Tage nach Zweitimpfung-, und vor Ablauf von 12
Monaten (max. 407 Tage) nach der Zweitimpfung
Bei einer Auffrischungsimpfung vor
Ablauf der vom Impfstoff abhängigen Frist (15/23/25/21 Tage nach
Zweitimpfung) wird diese Impfung ignoriert und das Tier bleibt im Status
20.
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| 31 |
WDU |
BTV-Wiederholungsimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten,
über 1 Jahr |
Auffrischungsimpfung muss spätestens 12 Monate
(max. 407 Tage) nach der 2. Impfung erfolgt sein. |
| 32 |
WDA |
BTV-Wiederholungsimpfung ausgeblieben, über 1 Jahr |
Keine Auffrischungsimpfung innerhalb der Jahresfrist oder Daten nicht
erfasst bzw. nur als Bestandsimpfung in HIT eingegeben und damit nicht
einzeltierbezogen. |
Impfschema für die Impfstoffe zum Schutz gegen die
Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT), Stand 02/2010
| Code |
Impfstoff |
Mindestalter |
Impfschema
Rind |
Mindest-
Impfabstand
* |
Maximal
zulässiger Impfabstand
(1*)
|
Impfschutz
(Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung
(2*)
|
| T01 |
BTV-8,
CZ Veterinaria oder Boehringer BLUEVAC-8 |
3 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
15 Tage nach Zweitimpfung |
vor Ablauf von 407 Tagen nach der Zweitimpfung |
| T11 |
BTV-8,
Merial, BTVPUR AlSap 8 |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
| T12 |
BTV-8,
Pfizer/Fort Dodge, ZULVAC 8 Bovis |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
29 Tage |
25 Tage nach Zweitimpfung |
" |
| T13 |
BTV-8,
Intervet, Bovillis |
1 Monat |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
29 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
(1*)
Der Abstand zwischen zwei Impfungen wird durch den Hersteller des
Impfstoffes festgelegt und nicht durch die HIT-Datenbank. Für die praktische
Umsetzung der Impfaktion wurde auf Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die
Untergrenze um zwei Tage und die Obergrenze um acht Tage erweitert. (2*)
Nach Rücksprache mit dem Paul-Ehrlich-Instituts ist der vom Hersteller
empfohlene Impfabstand für die Wiederholungsimpfung von 365 Tagen um sechs
Wochen erweitert worden. Fristen bei der Ermittlung des BT-Impfstatus
 | Erfolgt die Grundimmunisierung mit zwei verschiedenen Impfstoffen,
errechnet sich der Impfabstand aus der Herstellerangabe zum ersten
Impfstoff. |
 | Der Eintritt des Immunitätsbeginns (Booster-Effekt) wird vom Impfstoff
der zweiten Impfung ermittelt. |
 | Die Jahresfrist für die Wiederholungsimpfung zählt ab der zweiten
Impfung. |
Untersuchungsergebnisse/Impfungen (BHV1/BVD/BTV/Impfungen)
Der Tierhalter hat einen eingeschränkten Zugriff auf die
Untersuchungsergebnisse und Impfungen von Tieren, die aktuell in seinem Bestand
gemeldet sind. Angezeigt wird das Probenahmedatum, die Untersuchungsmethode und
das Ergebnis; bei den Impfdaten wird das Impfdatum , der Impfstoff und der
Impfzweck (z.B. BT) ausgegeben. Der Tierhalter kann zudem frühere Befunde und
Impfdaten einsehen, um ggf. mehrfache oder falsche Probenahmen im Rahmen der
Bestandsbetreuung zu vermeiden. Die nach dem Abgang des Rindes erfolgten
Untersuchungen oder Impfungen kann der Tierhalter nicht abfragen; somit kann der
Status eines abgemeldeten Tieres veraltet sein. Falls die
Untersuchungsdaten in der Datenbank vorliegen, aber in der
Einzeltierverfolgung fehlen, könnte ein Meldefehler im Lebenslauf
hierfür die Ursache sein. Die Veterinärverwaltung hat Zugriff
auf die vollständigen Befunddaten, wie beispielsweise die Labornummer oder die
Registriernummer des Tierhalters oder der verantwortliche Tierarzt bei den
Impfdaten.
Allgemeine Hinweise
Mit der Schaltfläche "Download" können Sie die Daten als
CSV-Datei herunterladen und lokal auf Ihrer Festplatte abspeichern. Geben Sie
hierzu die benötigten Angaben ein und drücken die Schaltfläche. Nach einiger
Zeit erhalten Sie von Ihrem Internetbrowser einen Dialog in dem der lokale
Dateiname angegeben werden muss. Speichern Sie die Daten unter einem aussagekräftigen
Namen, wie z.B. EINZELTIER.CSV ab.

Zum Download stehen folgende Datei- Formate zur Auswahl:
 | CSV- Formate
 | CSV- Standard (die für den Benutzer gewohnte Einstellung in der
jeweiligen Maske) |
 | CSV- Schlüssel nur numerisch |
 | CSV- Schlüssel als Kurztext |
 | CSV- Schlüssel als Langtext |
|
 | PDF- Format (genaue Hinweise siehe ) |
Verwendung der Daten
Das CSV-Dateiformat eignet sich gut zum Import in verschiedene
Tabellenkalkulationsprogramme wie z.B. Microsoft Excel oder Star-Office, aber
auch Datenbanken oder Textverarbeitungssysteme mit Serienbrieffunktion.
Sie können die Daten lokal weiterverarbeiten, sortieren und beliebig
aufbereiten. Änderungen, die Sie in Ihrer lokalen Datei vornehmen, sind
nicht in der zentralen Datenbank abgespeichert.

Hinweise zum Druck
Um den Lebenslauf auszudrucken, gibt es folgende Möglichkeiten:
 | PDF - für beste Druckqualität
 | Um dieses Format nutzen zu können, muss das kostenlose Zusatzprogramm
Acrobat Reader der Firma Adobe auf Ihrem PC installiert sein. Genaue
Hinweise zum Programm und wo Sie es herunterladen können, finden Sie
unter PDF-Format |
 | Wenn der Acrobat Reader auf Ihrem PC installiert ist, gehen Sie wie
folgt vor:
- Wählen Sie in der Maske das entsprechende Download-Format (PDF) aus
und klicken auf die Schaltfläche "Download". Der
Acrobat Reader öffnet sich und es wird der Lebenslauf als
PDF-Dokument angezeigt.
- Für den Ausdruck wählen Sie im Menü "Datei" die Option
"Drucken", oder klicken Sie auf das Druckersymbol in der
Reader-Werkzeugleiste. |
|
 | Direkt HTML aus dem Browser ausdrucken
 | HTML ist eine Programmiersprache zur Gestaltung von Internet-Seiten,
die mit Hilfe des Browsers angezeigt werden. Das HTML-Format ist
weniger für den Ausdruck geeignet, da für die angezeigten Daten kein
spezielles Druckformat definiert ist und dies zu fehlerhaften oder
unvollständigen Ausdrucken führen kann. |
 | Sofern Sie den Lebenslauf ausdrucken wollen, sollten Sie den Drucker
auf Querformat und die Seitenränder auf ca. 1 bis 1,5 cm einstellen.
Die Einstellung wird i.d.R. im Browser unter "Datei/Seite
einrichten" oder "Drucken/Optionen..." vorgenommen. |
|
 | Excel
 | Wenn Sie ein Tabellenkalkulationsprogramm wie z.B. Microsoft Excel
besitzen, können Sie die Daten als CSV-Datei herunterladen
("Download"), lokal abspeichern und in das Programm einlesen.
Bei diesem Format können Sie lokale Änderungen vornehmen. |
|

PDF- Format
Für die Anzeige und Drucken eines PDF- Dokumentes benötigen Sie das
Programm "Acrobat Reader" von der Firma Adobe, das Sie dort kostenlos
downloaden können.
Klicken Sie hier 
- Falls auf dem PC bereits ein Browser (Netscape Navigator ab Vers.3.0
oder Internet Explorer ab Vers. 3.0) installiert ist, wird der Acrobat Reader
integrierter Bestandteil des Browsers (sog. "Plug In"). PDF- Dokumente
können dann innerhalb des Browsers angezeigt werden.
- Der Reader kann aber auch unabhängig vom Browser benutzt werden.
Sofern der Reader nicht installiert ist, kann der Browser das Dokument nicht
anzeigen. In diesem Fall öffnet sich ein Fenster, das Ihnen ermöglicht, das
Dokument auf der Festplatte zu speichern.

Anzeige und Drucken der lokal gespeicherten CSV- Datei ist auch in Excel möglich.
Falls keine automatische Aufteilung der Daten in Spalten erfolgt, müssen
folgende Einstellungen durchgeführt werden:
Menü: Daten / Text in Spalten / Dateityp getrennt / Trennzeichen: Semikolon
/ Fertig stellen
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