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Öffentlicher Bereich für Entwickler

 

 Schweinedatenbank 

Mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung hat Deutschland die EU – Richtlinie 64/432 vom 26. Juni 1964, zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen, geändert durch die Richtlinien 2000/15/EG umgesetzt. Das EU - Recht verlangt von den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten die Einrichtung und den Betrieb einer elektronischen Datenbank für Schweine. 

Ziel der EU – Vorgaben ist die weitere Erhöhung der Effektivität der Tierseuchenbekämpfung. Im Falle eines Seuchenausbruches muss rasch und umsichtig gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und Infektionsursachen.

Die Meldungen für ganz Deutschland werden in einer zentralen Datenbank, der HI – Tier, unter dem Bereich Schweinedatenbank erfasst. Für jedes Bundesland ist unmittelbar eine Regionalstelle (RS) [werden in Kürze festgelegt] zuständig. 

Meldeberechtigt für den Bereich der Schweinedatenbank sind die Betriebstypen 3 (Viehhändler), 4 (Schlachtbetrieb), 5 (Transporteur), 31 (Landwirtschaftlicher Schweinehalter) ,32 (Schweinehalter [sonstige nicht landwirtschaftliche], z. B. Zuchtverband). Ein Meldevertreter (17) kann im Rahmen der Kompetenz des Vollmachtgebers Meldungen und ggf. Abfragen für diesen durchführen.  

Um melden zu können, benötigt man neben der PIN (Persönliche Identifikations-Nummer), anzufordern bei der zuständigen Regionalstelle http://www.hi-tier.de/rs-adress.html (designierte Regionalstelle in Bayern ist das LKV), eine Registriernummer (Betriebsnummer). Die Registriernummer ist bei den jeweiligen Adressdatenstellen http://www.hi-tier.de/ads-adress.html (ADS) [in Bayern die Ämter für Landwirtschaft] erhältlich. Betriebe, die bereits eine Registriernummer, z. B. als Rinderhalter besitzen, müssen sich vergewissern (bei den ADS-Stellen), dass ihrer Registriernummer auch der jeweils entsprechende Betriebstyp (s. o.) zugeordnet ist. Am sichersten und schnellsten ist das über die HI-Tier Datenbank möglich. Mit dem Menü „Betriebsdaten“ können die aktuell gültigen Betriebstypen abgefragt werden. 

Beispiel: Ein Rinderhalter mit der Registriernummer 091620001234 ist bisher nur als Rinderhalter registriert. Um nun auch Schweinebewegungen melden zu können, muss er sich bei der jeweiligen ADS-Stelle z. B. auch als landwirtschaftlicher Schweinehalter (Betriebstyp 31) eintragen lassen. Seine Registriernummer behält er bei, sie wird lediglich in der Datenbank mit dem zweiten Betriebstyp gekoppelt. Erst dann kann gemeldet werden. 

Die geänderte Viehverkehrsverordnung sieht folgende Meldepflichten vor: 

1. Übernahmemeldung 

Schweinehalter, Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen, sowie Schlachtstätten sind verpflichtet die Übernahme (es meldet jeweils nur der aufnehmende Betrieb) von Schweinen innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. 

Anzugeben sind die eigene Registriernummer, die Registriernummer des Herkunftsbetriebes, die Anzahl der Schweine sowie das Verbringungsdatum.

Stammen die Tiere aus einem anderen Mitgliedsstaat oder aus einem Drittland, ist anstelle der Registriernummer das jeweilige Land anzugeben. 

Sammelstellen müssen sich als Betriebstyp 32 eintragen lassen. 

Nicht gemeldet werden Abgänge und Todesfälle. 

2. Stichtagsmeldung 

Außerdem hat jeder Tierhalter zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtschweinen, Ferkeln bis einschließlich 30 kg sowie sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30kg , innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag anzuzeigen. 

Diese Stichtagsmeldung macht aber die nach §24b der Viehverkehrsverordnung erforderliche Anzeige- und Betriebsregistrierung nicht überflüssig. Vielmehr ist sie für Schweinehalter als Erweiterung dieser Anzeigepflicht zu sehen. 

Meldewege 

Es bestehen sowohl für die Verbringungs- als auch die Stichtagsmeldung zwei Möglichkeiten: 

bulletÜber das Internet:
bulletonline
bulletmit dem Batchverfahren (durch entsprechende Programme)
bulletKartenmeldung (postalische Meldung)

1. Onlinemeldung

Mit der Internetadresse http://www.hi-tier.de gelangt man unter dem Punkt „Meldeprogramm“ zur Anmeldung.

.Einstiegsseite zum Meldeprogramm

Zusammen mit Registriernummer und PIN ist seit dem 1. 1. 2003 sowohl die Stichtagsmeldung als auch die Bewegungsmeldung möglich.

Anmeldeseite

Betriebe, die eine Registriernummer benötigen, erhalten diese bei den Adressdatenstellen http://www.hi-tier.de/ads-adress.html.

Die zuständigen Stellen der Länder http://www.hi-tier.de/rs-adress.html vergeben die PIN – Nummern.

Menüseite

 Für Bewegungsmeldungen steht folgende Meldemaske zur Verfügung.

Maske zur Bewegungsmeldung

Die Stichtagsmeldung erfolgt mit dieser Maske.

Maske zur Stichtagsmeldung

Zusätzliche Beschreibungen über die Durchführung von Online-Abfragen und Korrekturen sind unter Info Schweinedatenbank (PDF-Format) zu finden.

2. Kartenmeldung:  

Sie erfolgt mit Meldekarten, ähnlich den abgebildeten Mustern, die bei den zuständigen Regionalstellen erhältlich sein werden.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Übernahme von Schweinen aus unterschiedlichen Betrieben steht eine Sammelmeldekarte zur Verfügung.

Auch für die Stichtagsmeldung existiert ein entsprechendes Formular.  

Meldevollmachten 

Als Serviceleistung bieten u. a. Viehhändler, Erzeugergemeinschaften und Zuchtorganisationen ihren Kunden an, die vorgeschriebenen Meldungen für sie abzugeben. Vorraussetzung hierfür ist, dass eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Das Vollmachtsformular kann entweder bei der zuständigen Regionalstelle angefordert oder aber aus der HIT unter http://www.hi-tier.de/Entwicklung/Konzept/Sicherheit/dsk0006.htm direkt ausgedruckt werden. 

Zu beachten ist, dass fehlerhafte oder unterlassene Meldungen der Vollmachtgeber zu verantworten hat. 

Zwei Arten von Vollmacht werden unterschieden:

bulletMeldevollmacht: Der Bevollmächtigte kann nur melden, aber keine Informationen zum Bestand des Vollmachtgebers abfragen
bulletMelde- und Abfragevollmacht (HI-Tier Gesamtvollmacht): Der Bevollmächtigte kann für den Vollmachtgeber nicht nur Meldungen tätigen, sondern auch Daten abfragen, wie z.B. das Bestandsregister ausdrucken oder sich die Daten herunterladen.

Die ausgestellte Vollmacht muss der Regionalstelle übergeben werden. Sie sorgt dafür, dass die Informationen in der HIT gespeichert werden. 

Der Vollmachtgeber darf für die Ausübung der Vollmacht keinesfalls seine PIN aushändigen. 

Der Bevollmächtigte benötigt zur Wahrnehmung seiner Vollmacht eine eigene Registriernummer und eine PIN. Für die Betriebstypen 3 (Viehhändler), 4 (Schlachtbetrieb), 5 (Transporteur), 31 (landwirtschaftlicher Schweinehalter), 32 (nicht landwirtschaftlicher Schweinehalter) ist dies in der Regel der Fall. Erzeugergemeinschaften und Zuchtorganisationen, die im Auftrag ihrer Kunden melden wollen, verfügen möglicherweise bisher nicht über eine Registriernummer mit PIN. Sie müssen dann bei der zuständigen Behörde (siehe http://www.hi-tier.de/ads-adress.html) eine Registriernummer, sowie bei der jeweiligen Regionalstelle eine PIN beantragen. Sobald diese Daten in der HIT gespeichert sind, sind sie meldefähig. Brauchen diese Betriebe keine eigenen Meldungen abzugeben, so werden sie mit dem Betriebstyp 17 (Meldevertreter) eingetragen. 

Sinnvollerweise melden Bevollmächtigte über das Internet. Dies ist entweder im Onlineverfahren z. B. mittels des Internet Explorers oder eines anderen Browsers oder mit dem sogenannten Batchverfahren möglich. 

Onlinemeldungen bieten sich für eine geringe Anzahl von Meldungen an. 

Beim Batchverfahren verfügt der Meldende über ein entsprechendes Programm, das in der Lage ist, zahlreiche Meldungen direkt an die HI-Tier über eine beliebige Internetanbindung abzugeben.
Entsprechende Management-Programme sind käuflich zu erwerben. 

Über die Meldungsübersicht der HIT-Datenbank kann zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen werden, wer wann über welchen Meldeweg eine bestimmte Meldung an die HI-Tier abgegeben hat. 

 Zusammenfassung 

Seit Jahresanfang sind Schweinehalter, Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen, sowie Schlachtstätten nach der VVVO verpflichtet, die Übernahme von Schweinen zu melden. 

Außerdem müssen Tierhalter zum Stichtag 1. Januar die Zahl ihrer Schweine (Zuchtschweine einschließlich Saugferkel sowie Mastschweine) angeben. 

Die Onlinemeldung ist seit dem 1. Januar möglich

Die Kartenmeldung wird voraussichtlich ab Mitte Februar zur Verfügung stehen. 

Anzugeben sind die eigene Registriernummer (erfolgt automatisch mit der Anmeldung in der HI-Tier; ist auf den Meldekarten jeweils aufgedruckt), die Registriernummer des abgebenden Betriebes, die Anzahl der aufgenommenen Schweine sowie das Verbringungsdatum

Bei der Stichtagsmeldung ist neben der Registriernummer die Anzahl der im Bestand gehaltenen Schweine, getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich Saugferkeln und Mastschweinen zu melden.

Hinweise zu Datenstrukturen

Definitionen der Strukturen

Die Definitionen sind im HIT- Data-Dictionary gespeichert.

bullet

Bewegungsmeldung aus Sicht des aufnehmenden Betriebes siehe HIT Meldung S_BEWEG

bullet

Abfrage der Bewegungen aus Sicht des abgebenden Betriebes siehe HIT Meldung S_BEWEGX

bullet

Stichtagsmeldung siehe HIT Meldung S_STICHTAG

bullet

Spezielle Abfragen der Daten aus Sicht eines Meldevertreters siehe S_BEWEGVM und S_STICHTVM

Besondere Hinweise

In der Bewegungsmeldung besteht der Schlüssel ("Primary Key") aus:

bulletBetriebsnummer Aufnehmer
bulletBetriebsnummer Abgeber
bulletZugangsdatum

Daraus folgt, dass zwischen zwei Handelspartner pro Tag nur eine Meldung erfolgen kann. Wenn mehrere Verkäufe stattfinden, müssen die Tierzahlen addiert werden. Wenn bereits ein Verkauf gemeldet wurde und es soll eine zweite Meldung mit der jetzt korrigierten Stückzahl erfolgen, muss entweder:

bulletzuerst die alte Meldung mittels "S" (Storno) entfernt werden 
bulletoder die Meldung mittels "X" (Execute) als Update des Datenfeldes erfolgen.

Im Gegensatz zu den Rindermeldungen hat bei den Schweinemeldungen jeder Meldepflichtige neben der Kompetenz für die Befehle  "I" (Insert), "S" (Storno) , "C" (Confirm)  und "R" (Retrieve) auch Kompetenz für "X" (Execute). 

Bei "Execute" unterscheidet das System anhand der "Primary-Key-Felder" selbst ob:

bulletder Satz neu ist und damit intern ein Insert stattfinden muss
bulletoder der Satz mit anderen Datenwerten schon vorhanden ist und damit ein Update erfolgen muss.

Änderungen in Key-Felder können weiterhin natürlich nur mittels Storno/Insert vorgenommen werden.

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