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HI-Tier - Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Allgemeine HinweiseDie Zentrale Datenbank mit den Anwendungen HI-Tier (HIT) und ZI-Daten (ZID) ist bemüht, ihre Online-Angebote www.hi-tier.de und www.zi-daten.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenNeues Meldeprogramm HIT V.3 - weitgehend barrierefreiDas neue Meldeprogramm HIT V.3 ist von Beginn an mit dem Ziel der Barrierefreiheit konzipiert und erfüllt die entsprechenden Anforderungen. Spezielle Optionen für sehbeeinträchtigte BenutzerBestimmte Funktionen in HIT V.3 nutzen absichtlich abgestufte Farb- und Grautöne um z.B. den Unterschied zwischen einem Feldinhalt wie einer Ohrmarke, z.B. "DE 09 123 45678" und der Ausfüllanweisung bei leerem Feld im Beispiel "Bitte Ohrmarke eingeben" auch optisch zum Ausdruck zu bringen. Dieses Vorgehen ist nicht zwingend erforderlich, da die Unterschiede zwischen Inhalt und Prompttext klar sind, aber es ist eine übliche und komfortable Methode. Sehbeeinträchtigte Benutzer können im "Benutzer und Programmprofil" unter der Option "Barrierefreiheit: Lesbarkeit erhöhen" dauerhaft auf höchsten Kontrast umstellen. Damit ist auch für diese Benutzergruppe eine barrierefrei Bedienbarkeit gewährleistet. Spezielle Optionen für motorisch beeinträchtigte BenutzerBestimmte Funktionen in HIT V.3 nutzen Script gesteuerte Funktionen zur Datumsauswahl ("date picker") und Eingabevervollständigung ("autocomplete"). Die dabei verwendeten Komponenten können von motorisch beeinträchtigten Benutzern nicht barrierefrei genutzt werden. Motorisch beeinträchtigte Benutzer können im "Benutzer und Programmprofil" unter der Option "Barrierefreiheit: Vereinfachte Bedienung" dauerhaft so umstellen, dass klassische Auswahlboxen ("combobox") und einfache Eingabefelder für Datumswerte verwendet werden. Damit ist auch für diese Benutzergruppe eine barrierefrei Bedienbarkeit gewährleistet. Alte Meldeprogramme HIT V.1 und ZID und statische zusätzliche Angebote - nur eingeschränkt barrierefreiDer gesamte Internetauftritt unter www.hi-tier.de und www.zi-daten.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung - BayEGovV teilweise vereinbar. Funktionen, die gesetzliche Meldepflichten betreffen im alten Meldeprogramm HIT V.1 können in der neuen Version V.3 (siehe oben) barrierefrei genutzt werden. Für das ZID-Meldeprogramm zur Übertragung von Zahlungsansprüchen unter www.zi-daten.de/ZidProd2 endet die Meldepflicht zum Mai 2022. Das Programm kann für eine Übergangszeit noch zum Anzeigen alter Daten genutzt werden. Nicht barrierefreie Inhalte
Barrierefreiheit von PDF-DateienPDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form vorhanden sind. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Erstellung dieser Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt. Sie basiert auf einen vorläufigen Prüfbericht der Firma T-Systems und einer Selbstbewertung. Feedback und KontaktSollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, abgesehen von den beschriebenen Einschränkungen, senden Sie uns bitte über technik@hi-tier.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist: SchlichtungsverfahrenSollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie
Gestaltung von HI-Tier und ZI-Daten benachteiligt zu sein, können Sie sich an die
Schlichtungsstelle BGG wenden: Sonstige ZuständigeHI-Tier und ZI-Daten fungiert als zentrale Datenbank aller Länder. Bei Bedarf können Sie sich auch an die entsprechende Stelle Ihres Landes wenden. (siehe unten) Der Betreiber ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Daher können Sie sich auch an die entsprechende Stelle im Land Bayern wenden. Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Kontaktadresse der Durchsetzungsstellen anderer LänderDie einschlägigen Stellen sollen im Laufe der Zeit hier noch aufgelistet werden.
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