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Problematik
Lösung
Offenes Problem und Umgehung
Re-Import eines bereits DE-gekennzeichneten TieresUnter bestimmten Umständen können Tiere, z.B. Zuchtbullen die in ein Drittland exportiert und dann von dort wieder zurück nach Deutschland gebracht werden die ursprüngliche DE-Ohrmarke (Nummer) behalten. Fachliche Voraussetzung ist, dass das Verfahren im jeweiligen Bundesland mit den Veterinärbehörden abgesprochen und genehmigt ist. Technische Vorausetzung ist, dass die Ohrmarke bei den LOM-Serien in LOM mit dem Schlüssel "3=Re-Import eines bereits DE-gekennzeichneten Tieres" eingetragen ist. Damit ist dieser "Reimport-Vorgang" als unechte Importmarkierung nachvollziehbar. Und die Plausi-Prüfungen: LOM bereits vergeben und LOM nicht für Import geeignet werden umgangen. |
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der Länder , fachliche Leitung ZDB: Frau Dr.
Kaja.Kokott@hi-tier.de,
Technik: Helmut.Hartmann@hi-tier.de
Seite zuletzt bearbeitet:
03. November 2021 16:34,
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