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Rinderdatenbank-Meldungen
Tierbewegungen (Zu- und Abgänge)
 | Allgemeine Hinweise zur Bewegungsmeldung |
 | Hinweise zu den einzelnen Feldern
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 | Hinweise zu den Schaltflächen
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Der Tierhalter ist gem. der Verordnung (EG) Nr. 820/97- ersetzt durch die Nr.
1760/2000 den Zu- und Abgang eines Rindes innerhalb
einer Frist von 7 Tagen zu melden.
 | Stornierung
Geben Sie die Ohrmarke ein, wählen die Bewegungsart und klicken auf die Schaltfläche
"Suchen". Nachdem die Daten angezeigt werden, stornieren Sie die
Meldung. |
 | Änderung von Daten (z.B. das Zugangsdatum)
Geben Sie die Ohrmarke ein, wählen die Bewegungsart und klicken auf die Schaltfläche
"Suchen". Nachdem die Daten angezeigt werden, ist die Meldung zu
stornieren. Anschließend überschreiben Sie das Zugangsdatum und fügen die
Meldung wieder ein. |
Achtung: Meldungen, die über ein Jahr in
der Vergangenheit zurückliegen, können vom Tierhalter selbst nicht korrigiert
werden! In diesem Fall müssen Sie sich an die zuständige Regionalstelle
wenden.

Hinweise zu den einzelnen Feldern
Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität
des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden wenn sie sich mindestens in einem
Schlüsselfeld unterscheiden.
Wenn Sie Änderungen in Schlüssel-Feldern vornehmen wollen, dürfen Sie
nicht einfach einen Wert ändern und Einfügen drücken,
denn dann wird ein neuer Datensatz gespeichert und nicht der alte geändert. Sie müssen zunächst mit Suchen den alten Satz suchen und
über die Funktion Storno löschen und anschließend mit geänderten
Daten neu Einfügen.
Regionalstellen können direkt die Funktion Ändern
verwenden.

Dieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder

Die Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) ist die
12stellige Nummer, die von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des jeweiligen
Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt wurde. Bei der Meldung wird
automatisch die Betriebsnummer des angemeldeten Betriebs verwendet. Wenn Sie eine
Anmeldung für ihren Mandanten vorgenommen haben, wird dessen Betriebsnummer für die
Meldung verwendet. Veterinäre oder Regionalstellen können beliebige Betriebsnummern für
die sie Kompetenz haben eintragen.

Dieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder

Die zutreffende Bewegungsart ist aus zu wählen. Klicken Sie dazu das entsprechende runde
Auswahlfeld an.

Dieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder

Es werden von der Datenbank nur gültige Ohrmarkennummern akzeptiert. Die 10stellige
Nummer der Ohrmarke ist vollständig einzugeben. Die Angabe "DE" für
Deutschland ist der Nummer unmittelbar voranzustellen, z.B. DE1412345678.
Ist das Tier mit einer Ohrmarke aus einem Mitgliedstaat der EU gekennzeichnet, ist die
vollständige Nummer einschließlich der 2stelligen Länderabkürzung einzugeben,
z.B. AT800703211 bei einer Ohrmarke aus Österreich oder FR2198256980
bei einer Ohrmarke aus Frankreich. Weitere Hinweise zu ausländischen Ohrmarken und ein
Testprogramm finden Sie hier unter Codierung von Alpha-LOMs.
Eine Abgangsmeldung ist nur möglich, wenn das Tier in Ihrem Bestand gemeldet ist.

Dieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder

Das Bewegungsdatum ist in der Form TT.MM.JJJJ einzugeben, z. B. 09.10.1999

Bei der Meldung mehrerer Handelspartner am selben Tag gibt die Reihenfolge der dargestellten Betriebsnummern im Lebenslauf eines Rindes
nicht zwangsläufig den tatsächlichen Lebenslauf des Tieres wieder, da die konkrete zeitliche Abfolge aus Meldungen des gleichen Datums nicht ersichtlich wird.
Mit dieser freiwilligen Meldung kann nun der direkte Handelspartner (abgebender Betrieb bei Zugangsmeldungen und übernehmender Betrieb bei Abgangsmeldungen) angegeben
werden. Durch diese zusätzliche Angabe ist die korrekte Darstellung des Lebenslaufes möglich.
Sollte bereits ein VVVO-Vorgang mit der Plausi 9019 erzeugt worden sein, muss dieser Vorgang nach Ergänzung des Nachbesitzer noch aktiv in der entsprechenden
VVVO-Vorgangs-Maske bearbeitet werden, andernfalls bleibt der Vorgang bestehen.
Das Feld ist im Menü "Benutzer- und Programmprofil" zu aktivieren.
Nur die Regionalstellen können das Meldedatum einfügen oder ändern, der
Tierhalter lässt dieses Feld leer. Nach erfolgreichem Abspeichern der
Meldung wird automatisch das heutige Datum als Meldedatum angezeigt. Falls der Tierhalter ein Datum in das Feld eingibt,
wird eine Fehlermeldung angezeigt.
Hinweise zu den Schaltflächen
Die Schaltfläche dient zum Einfügen der Daten in der Zentrale. Um eine Meldung an
die Zentrale Datenbank abzugeben, müssen Sie alle benötigten Felder füllen und dann
diese Funktion drücken.
Wenn beim Einfügen der Daten Werte auftreten die unplausibel erscheinen
und nur in Ausnahmefällen gültig sein könnten, erhalten Sie eine Nachfrage
vom System mit der Aufforderung die zweifelhaften Werte entweder zu korrigieren
oder nur wenn Sie wirklich sicher sind die bestehenden Werte zu bestätigen.
Die Schaltfläche dient zum Stornieren einer bereits in der Datenbank abgespeicherten
Meldung. Geben Sie die Schlüsselfelder, das sind meist Ohrmarke und Datum nochmals ein und
betätigen dann diese Funktion. Noch besser ist es sich die alte Meldung mit der Funktion Suchen zunächst an den Schirm zu holen und erst anschließend zu
stornieren.
Die Schaltfläche dient zum Leeren aller Datenfelder auf der Eingabemaske. Das ist z.B.
wichtig wenn Sie die Funktion Suchen benutzen wollen aber noch alte
Werte angezeigt haben.
Die Schaltfläche dient zum Suchen und anzeigen von bereits in der Zentrale
gespeicherten Datensätzen. Es genügt in der Regel die Ohrmarkennummer anzugeben. Alle
Felder, die Werte enthalten, werden in die Suche einbezogen, wenn z.B. von einer anderen
Meldung noch Werte in der Maske stehen, ist es oft sinnvoll, zuerst die Funktion Maske
leeren auszuführen. Weitere Erläuterungen zu den angezeigten Daten finden Sie
unter "Datenanzeige".
Die Schaltfläche ist nur für Regionalstellen und Adressdatenverwaltungsstellen
verfügbar und dient zum Ändern oder Bestätigen von Datensätzen. Es ist immer sinnvoll sich zunächst über die Funktion Suchen den bestehenden Datensatz anzuzeigen, anschließend ggf.
Änderungen vorzunehmen und erst dann "Ändern" zu drücken.
Wenn Sie eine Ohrmarke eingeben, Zu- oder Abgang anklicken und auf die
Schaltfläche "Suchen" drücken, gelangen Sie zur Datenanzeige für die
entsprechende Bewegungsmeldung.
Wird nur die Schaltfläche "Suchen" gedrückt und Zu- oder Abgang
gewählt erscheinen in der Tabelle unterhalb der Eingabe die 10 jüngsten
Meldungen. Wenn keine Auswahl bei Abgangsart (Zu- oder Abgang) getroffen wird
erscheint eine Kombination "Zugänge mit (sofern vorhanden) Abgängen". Zur
Anzeige der aktuellen Zu- oder Abgangsmeldung mit Meldedatum, Betriebsnummer des
Melders und Meldeweg erhalten Sie die entsprechenden Stammdaten des Tieres und
Informationen zum vorherigen Halter bei einer Zugangsmeldung oder zum
Übernehmer bei einer Abgangsmeldung. Bei einer Abgangsmeldung werden auch
Informationen zum "Tierende" angezeigt, sofern das "Tierende"
innerhalb eines Monats nach dem Abgang eintrat. Unter "Tierende" sind
die Meldungen Schlachtung, Tod und Ausfuhr zusammen gefasst. Anzeige
der Stammdaten
Anzeige bei Zugang
Es werden die Stammdaten des zugegangenen Tieres angezeigt. Im einzelnen
werden angezeigt:
Durch welche Meldung (Ersterfassung, Geburt, EU-Einfuhr oder Importmarkierung)
ist das Tier in der zentralen Datenbank angelegt worden. Die Betriebsnummer des
Betriebes, der die entsprechende Meldung gemacht hat. Daneben wird das Datum der
Meldung angezeigt. Als weitere Daten werden das Geburtsdatum des Tieres, sein
Geschlecht, die Rasse und sofern bekannt die Ohrmarkennummer der Mutter
angezeigt. Bei Tieren aus Mitgliedstaaten der EU wie auch bei Drittlandimporten
wird zudem im Feld "Ursprungsland" das Land angezeigt, aus dem das
Tier stammt. Als weiterer Ausgabeblock wird die Betriebsnummer des
unmittelbaren Vorbesitzers (Halters) sowie das Datum des Abgangs von diesem
Betrieb und die Anschrift dieses Betriebes angezeigt. Sofern ein Tier mehrere
Halter an einem Tag hatte, werden alle Halter an diesem Tag angezeigt, da der
zentralen Datenbank nicht die Reihenfolge des Halterwechsels bekannt
ist. Anzeige bei Abgang
Es werden die Stammdaten des abgegangenen Tieres angezeigt. Im einzelnen
werden angezeigt:
Durch welche Meldung (Ersterfassung, Geburt, EU-Einfuhr oder Importmarkierung)
ist das Tier in der zentralen Datenbank angelegt worden. Die Betriebsnummer des
Betriebes, der die entsprechende Meldung gemacht hat. Daneben wird das Datum der
Meldung angezeigt. Als weitere Daten werden das Geburtsdatum des Tieres, sein
Geschlecht, die Rasse und sofern bekannt die Ohrmarkennummer der Mutter
angezeigt. Bei Tieren aus Mitgliedstaaten der EU wie auch bei Drittlandimporten
wird zudem im Feld "Ursprungsland" das Land angezeigt, aus dem das
Tier stammt. Als weiterer Ausgabeblock wird die Betriebsnummer des
unmittelbaren Übernehmers (Halters) sowie das Datum des Zugangs auf diesem
Betrieb und die Anschrift dieses Betriebes angezeigt. Sofern ein Tier mehrerer
Halter an einem Tag hatte, werden alle Halter an diesem Tag angezeigt., da der
zentralen Datenbank nicht die Reihenfolge des Halterwechsels bekannt
ist. Zugehörige Schlachtdaten
Liegt eine Schlachtmeldung oder eine Todmeldung (Verendung/Hausschlachtung)
oder eine Ausfuhrmeldung zu diesem Tier in der zentralen Datenbank vor und ist
das entsprechende Ereignis innerhalb eines Monats nach dem Abgang vom Betrieb
erfolgt, so werden die entsprechenden Daten angezeigt. Angezeigt wird
die Art der Meldung
(Schlachtmeldung, Tod (Verendung/Hausschlachtung) oder Ausfuhr), aus der das
"Tierende" resultiert. Daneben wird die Betriebsnummer des Schlacht- oder Ausfuhrbetriebes, das Datum
der Schlachtung oder Ausfuhr angezeigt. Die Kategorie des Schlachtkörpers und das
Schlacht- oder Lebendgewicht werden nur angezeigt, soweit das Gemeinschaftsrecht dies
zulässt. Nach dem Gemeinschaftsrecht wie auch dem deutschen Recht darf nur bei
männliche Tieren, die älter als 5 Monat sind dies angezeigt werden. Bei
weiblichen Tieren beschränkt sich die Anzeige auf 6 und 7 Monate alte
Tiere. Bei älteren weiblichen Tieren ist das Schlacht- oder ggf. das
Lebendgewicht und die Kategorie für die Gewährung der Schlachtprämie nicht
erforderlich. Weitere Informationen zu den Schachtdaten finden Sie
in der Erläuterungen zur Meldungsübersicht.
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