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Gliederung
 | Allgemeine Hinweise zur Stichtagsmeldung (Schafe
und Ziegen) |
 | Hinweise zu den einzelnen Feldern
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 | Hinweise zu den Schaltflächen
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Gemäß §26 Abs. 3 der Viehverkehrsverordnung ist der Bestand an Schafen und Ziegen zum 01. Januar des
jeweiligen Jahres der zuständigen Behörde oder einer von
diesen beauftragten Stelle innerhalb von 2 Wochen nach dem Stichtag anzuzeigen.
Schafe und Ziegen sind getrennt nach folgenden Altersgruppen zu melden:
 | bis einschließlich 9 Monate |
 | 10 bis einschl. 18 Monate (entspricht 10 bis unter 19 Monate) |
 | ab 19 Monate |
Viehhändler, Sammelstellenbetreiber, Schlachtstätten und
Transportunternehmen sind zu dieser Stichtagsmeldung rechtlich nicht
verpflichtet.
Korrektur einer Meldung
 | Stornierung
Geben Sie die Betriebsnummer sowie das Stichtagsdatum ein und klicken auf
die Schaltfläche "Suchen". Nachdem der zugehörige Datensatz
angezeigt wird, stornieren Sie die Meldung. |
 | Änderung
Geben Sie die Betriebsnummer sowie das Stichtagsdatum ein und klicken auf
die Schaltfläche "Suchen". Nachdem der zugehörige Datensatz
angezeigt wird, kann der zu korrigierende Wert, wie
z.B. die Anzahl der Zuchttiere überschrieben und mit dem
Anklicken der Schaltfläche "Ändern" geändert und erneut
abgespeichert werden. |
Meldungen, die über ein Jahr zurückliegen, können nur durch die zuständige
Regionalstelle korrigiert werden.
Um Schafe oder Ziegen melden zu können, muss der Betrieb über den
entsprechenden Betriebstyp verfügen. Der Betriebstyp definiert die
Zugriffsrechte in HIT und wird von der Adressdatenstelle des Landes vergeben.
Unter dem Menüpunkt "Anzeige der Betriebsdaten" können die
eigenen Betriebstypen überprüft werden, im Fall einer Korrektur muss
sich der Betriebsinhaber an die Adressdatenstelle
wenden.
Falls Sie zum Stichtag keine Schweine hielten, jedoch im Laufe des Jahres
erneut Tiere aufstallen, ist eine Stichtagsmeldung mit 0 Tieren einzutragen.
Bei endgültiger Aufgabe der Schaf- oder Ziegenhaltung ist eine
Stichtagsmeldung mit 0 Tieren nicht erforderlich!

Hinweise zu den einzelnen Feldern
Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität
des Datensatzes. Diese Felder sind mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden wenn sie sich mindestens in einem
Schlüsselfeld unterscheiden.
Wenn Sie Änderungen in Schlüssel-Feldern vornehmen wollen, dürfen Sie
nicht einfach einen Wert ändern und Einfügen drücken,
denn dann wird ein neuer Datensatz gespeichert und nicht der alte geändert. Sie müssen zunächst mit Suchen den alten Satz suchen und
über die Funktion Storno löschen und anschließend mit geänderten
Daten neu Einfügen.
Regionalstellen können direkt die Funktion Ändern
verwenden.

Dieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder

Die Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) ist die
12-stellige Nummer, die von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des jeweiligen
Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt wurde. Bei der Meldung wird
automatisch die Betriebsnummer des angemeldeten Betriebs verwendet. Wenn Sie eine
Anmeldung für ihren Mandanten vorgenommen haben, wird dessen Betriebsnummer für die
Meldung verwendet. Veterinäre oder Regionalstellen können beliebige Betriebsnummern für
die sie Kompetenz haben eintragen.

Dieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder

Das Stichtagsdatum ist immer der 1.Januar des aktuelle Jahres. Es ist in der Form TT.MM.JJJJ einzugeben, z.B.
01.01.2008.
Ausnahme 2008 Baden-Württemberg: Der Stichtag ist der 15.03.2008

Die Anzahl der Schafe und Ziegen bis einschließlich neun Monate ist hier
anzugeben.
Sofern in der Altersgruppe keine Schafe oder Ziegen im Bestand gehalten werden, ist die Zahl 0
einzugeben.
Die Anzahl der Schafe und Ziegen ab 10 bis einschl. 18 (= unter 19) Monaten ist hier
anzugeben.
Sofern in der Altersgruppe keine Schafe oder Ziegen im Bestand gehalten werden, ist die Zahl 0
einzugeben.
Die Anzahl der Schafe und Ziegen ab 19 Monaten ist hier anzugeben.
Sofern in der Altersgruppe keine Schafe oder Ziegen im Bestand gehalten werden, ist die Zahl 0
einzugeben.
Hinweise zu den Schaltflächen
Die Schaltfläche dient zum Einfügen der Daten in der Zentrale. Um eine Meldung an
die Zentrale Datenbank abzugeben, müssen Sie alle benötigten Felder füllen und dann
diese Funktion drücken.
Wenn beim Einfügen der Daten Werte auftreten die unplausibel erscheinen
und nur in Ausnahmefällen gültig sein könnten, erhalten Sie eine Nachfrage
vom System mit der Aufforderung die zweifelhaften Werte entweder zu korrigieren
oder nur wenn Sie wirklich sicher sind die bestehenden Werte zu bestätigen.
Die Schaltfläche dient zum Stornieren einer bereits in der Datenbank abgespeicherten
Meldung. Geben Sie die Schlüsselfelder nochmals ein und
betätigen dann diese Funktion. Noch besser ist es sich die alte Meldung mit der Funktion Suchen zunächst an den Schirm zu holen und erst anschließend zu
stornieren.
Die Schaltfläche dient zum Leeren aller Datenfelder auf der Eingabemaske. Das ist z.B.
wichtig wenn Sie die Funktion Suchen benutzen wollen aber noch alte
Werte angezeigt haben.
Die Schaltfläche dient zum Suchen und anzeigen von bereits in der Zentrale
gespeicherten Datensätzen. Alle
Felder, die Werte enthalten, werden in die Suche einbezogen, wenn z.B. von einer anderen
Meldung noch Werte in der Maske stehen, ist es oft sinnvoll, zuerst die Funktion Maske
leeren auszuführen.
Die Schaltfläche ist nur für Regionalstellen und Adressdatenverwaltungsstellen
verfügbar und dient zum Ändern oder Bestätigen von Datensätzen. Es ist immer sinnvoll sich zunächst über die Funktion Suchen den bestehenden Datensatz anzuzeigen, anschließend ggf.
Änderungen vorzunehmen und erst dann "Ändern" zu drücken.
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