Pin Vergessen - Hilfe
Inhalt
- Allgemeine Hinweise zur Vergabe und Änderung der PIN
- Hinweise zu den einzelnen Feldern
- Betriebsnummer
- Mitbenutzer
Allgemein
Die HIT-Datenbank ist nur der zentrale Betreiber von HI-Tier und vergibt daher keine PIN! Wie Sie eine neue PIN anfordern können, lesen sie hier (link zu „neue PIN anfordern“)
Aus Sicherheitsgründen werden alle Anwender beim erstmaligen Einloggen in die HIT aufgefordert, diese zentral zugeteilte PIN sofort zu ändern. Damit ist sicher gestellt, dass nur der Tierhalter selbst die PIN kennt.
- Aufgrund verschärfter Sicherheitsanforderungen muss jeder Benutzer einmal jährlich (spätestens alle 400 Tage) seine PIN ändern. Für Verwaltungsstellen kann diese Frist, je nach Vorgabe des Landes, auch kürzer sein.
- Falls Sie eine PIN von Ihrer zuständigen Stelle im Land erhalten haben (per Post oder einem anderen zulässigen Weg) muss diese bei der ersten Verwendung sofort geändert werden. Sie werden daher automatisch vom System dazu aufgefordert.
Tierhalter, die bisher noch nicht über eine PIN verfügen, jedoch künftig die HIT nutzen wollen, um Tiermeldungen online zu melden oder abzurufen, wenden sich an die zuständige Landesstelle um eine PIN zu beantragen, Adresse siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.
PIN vergessen und mögliche Fehlerquellen
PIN Fehlerquellen
Das Symbol neben dem Eingabefeld soll ein Auge darstellen. Durch Klicken kann der versteckt eingegebene Wert sichtbar gemacht werden. Durch anschließendes Klicken auf das "geschlossene Auge" wird der Wert wieder unsichtbar gemacht.
Da die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. Zu prüfende Fehlerquellen sind:
- Die PIN wurde falsch eingegeben - Tippfehler, verwenden Sie zur Überprüfung der Eingabe die Möglichkeit der Klarsicht (Klick auf das Auge Symbol rechts neben der Eingabe).
- Die Feststelltaste ("Caps Lock") ist gedrückt. In diesem Fall leuchtet direkt auf der Feststelltaste oder oben rechts über dem Nummernfeld ein Lämpchen (i.d.R. das mittlere der drei). Dieses muss durch erneutes Drücken der Feststelltaste oder der Großstelltaste ("Shift") ausgeschaltet werden.
- Der Nummerblock der Tastatur ist deaktiviert - damit werden trotz Tippen der Ziffern auf der Tastatur diese Werte nicht für die Eingabe übernommen
- Die Autoverfollständigung des Browsers schlägt eine nicht (mehr) gültige PIN vor - s. u.
Weitere mögliche Fehlerquellen:
- Die PIN (Passwort) wurde zwischenzeitlich von der zuständigen Stelle des Landes geändert (z.B. wegen Betriebsübergabe) und befindet sich auf dem Postweg zu Ihnen - fragen Sie bitte direkt bei der zuständigen PIN-Ausgabestelle nach.
- Die PIN (Passwort) wurde zwischenzeitlich vom Nutzer selber oder einem Familienangehörigen geändert.
- Eine neu ausgegebene PIN (Passwort) wurde nicht innerhalb der vorgegeben Zeit aktiviert und ist damit ungültig. Details sind dem Anschreiben mit dem die PIN zugestellt wurde zu entnehmen.
Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen könnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu ermöglichen.
Als weiteres Orientierungsmerkmal wird der Zeitpunkt der letzten PIN-Änderung ausgegeben. Dieser Hinweis ist beispielsweise für den Fall hilfreich, dass innerhalb einer Familie dieselbe PIN genutzt wird, ein Familienmitglied die PIN vor kurzem geändert hat, aber vergessen wurde, diese Änderung auch den anderen Familienmitglieder mitzuteilen.
Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben.
Wird das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt, ist
folgende Browser-Einstellung vorzunehmen:
Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen,
ob Kennwörter gespeichert werden sollen"
aktivieren.
Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN
eingeben.
Pin Anforderung
Wann müssen Sie eine neue PIN anfordern
- Falls Sie die PIN vergessen haben,
- Trotz der zu prüfenden Fehlerquellen eine Anmeldung nicht möglich ist
- Oder bei der PIN-Änderung Probleme auftraten,
müssen Sie eine neue PIN beantragen bzw. Anfordern.
Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der zuständigen Landesstelle noch bei der HIT möglich.
Wie können Sie eine neue PIN anfordern
Um eine neue PIN anzufordern, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl:
- bei der zuständigen Landesstelle
- per E-Mail durch den Bestätigten Kommunikationskanal
Wenn Sie Ihre Betriebsnummer eingeben und die Schaltfläche " Weiter zur Anzeige der Möglichkeiten " drücken, wird Ihnen angezeigt, welche Stelle im Land für die Ausgabe der PIN zuständig ist. Hier stehen (abhängig vom Bundesland) verschiedene Möglichkeiten der PIN-Anforderung über HIT zur Verfügung, wenn diese Funktionen von Ihrer zuständigen Stelle unterstützt wird. Nicht zur Verfügung stehende Arten werden grau dargestellt.
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Anforderung per Post: Die PIN wird automatisch von der zuständigen Stelle (kostenpflichtig) per Post zugeteilt.
Eine zusätzliche Anforderung per Formular oder Telefon ist nicht notwendig.
- Anforderung per E-Mail: Die PIN wird auf eine vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
Hierzu muss der Nutzer diese VORHER im Programm unter dem Punkt "bestätigter Kommunikationskanal" eingetragen und bestätigt haben.
Eine Anleitung zum Bestätigten Kommunikationskanal und zur Anforderung der PIN ist hier
hier zu finden.
Alternativ muss die Ausgabestelle direkt telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden.
Sie müssen explizit die gewünschte Art der Zustellung auswählen. Nur die aktuell Ihnen zur Verfügung stehenden Arten werden zur Auswahl angeboten. Nicht zur Verfügung stehende Arten werden grau dargestellt. Die Ursache dafür ist, dass entweder diese Art vom Land nicht zugelassen ist oder, dass die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind- also z.B. keine Mobilfunknummer oder Mailadresse von Ihnen im System eingetragen wurde.
Vorsicht bei der Weitergabe der PIN
Vor allem unter Tierhaltern ist es häufig noch üblich, dass Zu- und Abgänge über Internet nicht selbst gemeldet werden. Einige Landwirte geben daher die PIN, die sowohl für den Zugang zur die HIT- und die ZID-Datenbank berechtigt, mit der Betriebsnummer an Dritte (z. B. Viehhändler, Schlachtbetriebe) weiter, die dann für sie die Meldungen vornehmen.
Sofern die PIN mit der Betriebsnummer an einen Dritten weitergegeben wurde, kann dieser das vorhandene ZA-Konto einschließlich aller dazu gespeicherten Informationen einsehen und unbefugt auch ZA aus dem ZA-Konto abbuchen und damit Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämie blockieren. Deshalb sollte die PIN niemals an Dritte weitergegeben werden.
Beachten Sie hierzu die Hinweise zur Sicherheit im Internet!
Soll ein Dienstleister zum Melden beauftragt werden, ist stattdessen eine Vollmacht zu erteilen. Informationen zur Vollmachtvergabe finden Sie hier. Der Vollmachtgeber darf für die Ausübung der Vollmacht keinesfalls seine PIN aushändigen. Der Bevollmächtigte benötigt zur Wahrnehmung seiner Vollmacht eine eigene Registriernummer und eine PIN.
Sperren der PIN
Hat ein Betrieb seine PIN an einen Dritten weitergegeben, kann er den Zugang für diese Person jederzeit selbst sperren, indem er die PIN ändert. Verfügt der Betrieb nicht über einen Internetzugang, kann er schriftlich über die zuständige Landesstelle die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für den Dritten beantragen.
Hinweise zu den einzelnen Feldern
Betriebsnummer
Allgemeines
Die Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) dient zur eindeutigen Identifikation eines Betriebes oder einer Organisation.
Die Nummer ist 15stellig und in der Regel gemäß dem statistischen Gemeindeschlüssel aufgebaut - in der Form "SSSLLKKKGGGNNNN" - z.B. "276091234567890", mit
- SSS - 3stellig für Staat 276 für Deutschland
- LL - 2stelllig für (Bundes-)Land 01 - 16
- KKK - 3stellig für Kreis
- GGG - 3stellig für Gemeinde
- NNNN - 4stellig laufende Nummer
Dieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder
Benutzende, insbesondere Verwaltungsstellen mit Kompetenz auch für andere Betriebe
Für Benutzende mit Kompetenz auf mehrere Betriebsnummern wird das Betriebsnummernfeld immer angezeigt. Beim Melden oder Suchen können Betriebsnummern im Kompetenzbereich (z.B. im Landkreis) eingeben werden.
Benutzende mit Kompetenzen (auf aktuellen Seite) nur für die eigene Betriebsnummer
Für Endkunden wie Tierhaltende, bzw. Benutzende die für die aktuelle Seite nur Kompetenzen für sich selbst haben und damit keinen anderen Betriebe bearbeiten dürfen, ist standardmässig das Betriebsnummernfeld nicht sichtbar, wird aber im Hintergrund mit seiner (also der Nummer des aktuellen Betriebs) gefüllt und mitgeführt.
Damit wird z.B. eine neue Meldungen für die aktuelle angemeldete Betriebsnummer gespeichert.
Mandantenwechsel
Wenn Sie einen Mandantenwechsel vorgenommen haben, wird die Betriebsnummer des aktuellen Mandanten im Hintergrund für die Meldung oder Abfrage verwendet.
Benutzer- und Programm-Profil willentliches Freischalten des Feldes
Wenn für eine Unternehmensnummer mehrere Betriebsnummern eingetragen/zugeordnet sind, können für diese das Feld freigeschalten werden, damit ersichtlich ist für welchen Betrieb die Datenbank angemeldet ist und Meldungen gemacht werden.
Mitbenutzernummer
Die Mitbenutzernummer dient dazu, mehrere Personen innerhalb des selben Betriebes identifizieren und eine eigene PIN zuordnen zu können. Im Anmeldebild wird das Feld zur Eingabe der Mitbenutzernummer nur angezeigt wenn im "Benutzer- und Programm-Profil" als Anmeldeart 1 oder 2 gewählt ist.
Tierhalter haben in der Regel nur eine Betriebsnummer und keine Mitbenutzerkennungen. Damit sollte das Feld leer bleiben oder 0 angegeben werden. Falls in einem Betrieb verschiedene Personen einen getrennten Zugang mit eigener PIN erhalten sollten, kann bei der Adressdatenstelle des Landes um Einrichtung von Mitbenutzernummern angefragt werden.
Wenn Sie als Mitbenutzer zu einer Betriebsnummer registriert sind und eine neue, eigene PIN als Mitarbeiter der Organisation benötigen wenden Sie sich direkt an die Systemadministration vor Ort oder die Person oder Stelle, die für die Verwaltung der Zugangsrechte in Ihrer Organisation/Behörde zuständig ist. Von dort werden PINs für Mitbenutzer (Menüpunkt "Mitbenutzerverwaltung") vergeben. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie die PIN über die zentrale Stelle des Landes anfordern - die HIT-Datenbank vergibt keine PIN!
