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Equiden-Datenbank
Die HIT-Datenbank wurde im März 2010 um eine zusätzliche Komponente
erweitert - die Equiden-Datenbank; Sie ist ein wesentliches Element des
Systems zur Identifizierung der Equiden.
Durch die lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem
Equidenpass und der Eintragung der relevanten Daten in der HIT- Datenbank sollen
etwaige Manipulationen, z.B. die Ausstellung von mehr als einem Equidenpass für
ein und dasselbe Tier, verhindert werden und die Angabe zum Status des Tieres
als zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr zweifelsfrei feststellbar
sein.
Ausführliche Informationen zur Equidendatenbank finden Sie unter Info
Equidendatenbank

Erweiterung der HIT-Datenbank um die Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID)
Zugang zur HIT- und ZID-Datenbank
Im Jahr 2006 wurde die HIT-Datenbank um den Bereich der Zentralen InVeKoS-
Datenbank (ZID) erweitert. Die Zahlungsansprüche stellen dabei
den wichtigsten Bereich dar. Über die Internet-Adresse www.zi-daten.de
kann jeder Antragsteller sein "Zahlungsanspruchs-Konto"
einsehen und im Fall einer Übertragung die entsprechende Meldung durchführen.
Die Authentifizierung des Internetnutzers erfolgt sowohl bei der
HIT-Datenbank wie auch bei ZID-Datenbank über die Betriebsnummer
und die zugehörige PIN bei der Anmeldung.
Die meisten Rinder- und/oder Schweinehalter, die ihre
Tiermeldungen per Internet durchführen, nutzen für die
Anmeldung bei der ZID-Datenbank die gleiche Betriebsnummer
und PIN wie in HIT. Abweichend von dieser Vorgehensweise werden in einigen Ländern
für
den InVeKoS-Bereich separate Antragstellernummer mit separater PIN
vergeben, die für den Zugang zur ZID-Datenbank zu verwenden sind. Anfragen
hierzu sind an die zuständige Prämienbehörden des jeweiligen Bundeslandes zu
richten.
Zwang zur PIN-Änderung
Aus den Erfahrungen mit den Tiermeldungen in HIT ist bekannt, dass nicht
jeder Tierhalter seine Meldungen über Internet selbst erledigt, sondern dass
einige Landwirten die HIT-PIN mit der Betriebsnummer an andere Personen
weitergegeben haben, die dann für sie die Meldungen vornehmen.
Alle Betriebe mit dem Betriebstyp "InVeKoS-Betrieb", die
bereits über eine PIN verfügen, werden vor bzw. mit der Zuteilung der
Zahlungsansprüche zur Änderung der PIN gezwungen (der Betriebstyp "InVeKoS-Betrieb"
wurde von den Prämienstellen mit der Antragstellung auf Betriebsprämie 2005
automatisch vergeben). Mit dem Zwang der Änderung der PIN soll sicher
gestellt werden, dass nur dem Betriebsinhaber die PIN bekannt ist.
Dies hat zur Folge, dass die meisten Betriebe nach der Anmeldung in der
HIT-Tier Datenbank vom System aufgefordert werden, die PIN zu ändern. Vom
System werden Sie dazu automatisch auf die Maske "Änderung der PIN"
geführt.
In der Maske "Änderung Ihrer PIN" ist die neue PIN im Feld "Neue PIN"
einzugeben und im nachfolgenden Feld "PIN Wiederholung" nochmals
anzugeben. Die neue PIN muss sich von der alten PIN unterscheiden und darf nur
aus Zahlen bestehen.
Nach der Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "ÄNDERN" zu
klicken.

Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die Rückmeldung
"PIN erfolgreich in der Datenbank geändert". Mit dem Button
"Menü-Seite" gelangt man ins Hauptmenü.
Nach
erfolgreicher Änderung klicken Sie auf „Menü-Seite “ am oberen Rand der
Anzeigemaske um in das Hauptmenü zu gelangen. Hier können Sie dann die gewünschten
Menüpunkte auswählen.
Wenn
die PIN so nicht akzeptiert werden kann, weil sie z.B. zu kurz ist oder
innerhalb des letzten Jahres bereits verwendet wurde, erhalten Sie eine
entsprechende Fehlermeldung und müssen das Verfahren wiederholen.
Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im
Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im
Programm ist möglich, aber der Browser selbst merkt diese Änderung nicht, so
dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im
Browser die alte PIN überschreiben. Sofern das betreffende Popup-Fenster mit
der PIN nicht mehr angezeigt wird, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen:
Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen, ob
Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren. Damit wird das
Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben.
Grundsätzlich kann die PIN jederzeit vom Anwender geändert werden, dazu ist
auf der Menüseite unter den allgemeinen Funktionen der Punkt "PIN
ändern" aufzurufen.

Beantragung einer neuen PIN
Betriebe mit Zahlungsansprüchen, die bisher noch nicht über eine PIN verfügen,
künftig jedoch die ZID nutzen wollen um ggf. ZA zu übertragen oder einen
Kontoauszug abzurufen, wenden sich an die zuständige
Stelle für die PIN-Vergabe. Beim Einloggen
in die zentrale Datenbank wird der Melder vom System gezwungen, die PIN zu
ändern. Damit ist sicher gestellt, dass nur der Betriebsinhaber selbst die
PIN kennt. Die Vorgehensweise zur Änderung der PIN erfolgt wie oben
beschrieben.
PIN vergessen
Sofern Sie ihren PIN vergessen haben, müssen Sie eine neue PIN bei der für ihren Betrieb zuständigen Stelle beantragen.
Vorsicht mit der HIT-PIN
Sofern die HIT-PIN einschließlich der Betriebsnummer an einen Dritten
weitergegeben wurde, kann dieser Dritte das ggf. vorhandene Konto zu den
Zahlungsansprüchen einschließlich aller dazu vorhandenen Informationen einsehen
und im schlimmsten Fall auch Zahlungsansprüche aus dem Konto abbuchen und damit
Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämie blockieren. Zur Vermeidung von
unliebsamen Überraschungen sollte deshalb die PIN niemals an einen Dritten
weitergegeben werden. Sofern ein Dritter zum Melden beauftragt werden soll, ist eine Vollmacht zu verwenden (siehe unten).
Sperren des Zugangs für Dritte
Sofern
ein Betrieb seine PIN an einen Dritten weitergeben hat, kann er den Zugang für
diese Person jederzeit selbst sperren, in dem er die PIN ändert.
Mit der alten PIN ist dann der Zugang zum System nicht mehr möglich.
Sofern der Betrieb über keinen Internetzugang verfügt,
kann er schriftlich über die zuständige Adressdatenstelle bzw. Regionalstelle
die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für den Dritten
beantragen.
Nutzung von ZID-Vollmachten
Sofern ein Landwirt über keinen Internetzugang verfügt, besteht die
Möglichkeit, sich eines Dienstleisters zur Verwaltung seiner Zahlungsansprüche
zu bedienen. In
diesem Fall muss der Landwirt dem Dienstleister eine spezielle ZID-Vollmacht
ausstellen. Diese Vollmacht kann ab Mitte Februar 2006 als PDF-Dokument aus der
ZID-Datenbank heruntergeladen werden. Die vom Vollmachtgeber ausgefüllte und
unterschriebene Vollmacht ist an die zuständige Regionalstelle bzw.
Adressdatenstelle zu schicken. Von dieser wird sie dann in die ZID-Datenbank
eingetragen.
Der Bevollmächtigte selbst benötigt eine eigene Betriebsnummer und PIN.
Unter dieser Betriebsnummer und PIN meldet er sich bei der ZID an. Er benötigt
nur die Betriebsnummer und nicht die PIN des Vollmachtgebers, um in dessen
Auftrag Meldungen durchzuführen.
HIT-Vollmachten
Vollmachten, die im Rahmen von HIT vergeben wurden, berechtigen den
Bevollmächtigten nicht Informationen aus dem Bereich der ZID einzusehen oder zu
verändern.
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