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Allgemeine Funktionen zur Tiergesundheit für den Halter

Vollmachtsvordrucke und Formulare für den Tierhalter

bulletAllgemeine Hinweise zu Vollmachtsvordrucke und Formulare für den Halter
bulletHinweise zu den Eingabe-Feldern
bulletHalter
bulletVollmachtnehmer
bulletFormular
bulletVollmacht
bulletBeitrittserklärung (Bayern) (hinfällig)
bulletHinweise zum PDF- Druck

Allgemein

Diese Maske dient der Erstellung von Vollmachtsvordrucken und speziellen Formulare für länderspezifische Tierseuchenbekämpfungsprogramm (Bayerisches BVD-Bekämpfungsverfahren)

Der Landwirt hat die Möglichkeit für die im Rahmen der Viehverkehrsverordnung durchzuführenden Meldungen, wie die Geburt eines Kalbes oder den Abgang eines Rindes- einen Dritten (z.B. einen Zuchtverband) hierfür zu beauftragen. In diesem Fall muss der Rinderhalter dem Dienstleister eine spezielle HIT-Vollmacht ausstellen.

Im Rahmen von Tierseuchenbekämpfungsverfahren kann der Rinderhalter seinem Tierarzt mit einer Hoftierarztvollmacht einen Zugriff auf die Tiergesundheitsdaten seines Bestandes gewähren.

Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten:

bulletim Rahmen der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sowie der Meldebestimmungen bei Schweinen nach den Bestimmungen des EG-Rechts und der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV).
bulletHIT-Meldevollmacht
Der Bevollmächtigte kann nur Meldungen durchführen, eine Datenabfrage ist nicht möglich. 
bulletHIT-Gesamtvollmacht
Der Bevollmächtigte kann nicht nur Meldungen für den Vollmachtgeber durchführen, sondern auch Daten abfragen , wie z.B. das Bestandsregister ausdrucken oder die Daten herunterladen.
bulletHIT-Lesevollmacht
Der Bevollmächtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegenden Daten abfragen.

 

bulletim Rahmen der Tierseuchenbekämpfung
bulletHIT-Hoftierarztvollmacht
Die Bevollmächtigung des Tierarztes hat folgende Vorteile:
bulletder Tierarzt kann Impflisten oder Untersuchungsanträge auf Basis des Bestandsregisters erstellen, 
bulletdie Impfungen und Untersuchungsbefunde und den daraus abgeleiteten Tiergesundheitsstatus einsehen, 
bulletdie Tiergesundheitsdaten für die Planung anstehender Impfaktionen oder Untersuchungen nutzen und somit eine effiziente Bestandsbetreuung erzielen.
bulletnach erfolgter Impfaktion die Impfdaten in HIT erfassen. 

Diese Vollmacht kann im PDF - Format herunter geladen werden. Der Vollmachtnehmer teilt dem Vollmachtgeber seine 12stellige Betriebsnummer mit. Die vom Vollmachtgeber (Landwirt) ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht ist an die zuständige Regionalstelle zu senden. Von dieser wird sie dann in die HIT eingetragen.

Im Land Nordrhein-Westfalen werden Vollmachten von der Adressdatenstelle in die HIT-Datenbank eingetragen. In Baden-Württemberg werden die Vollmachten über die Selbstverwaltung durch den Landwirt/Tierhalter vergeben/eingetragen oder können darüber hinaus durch den LKV (Regionalstelle) anhand der ausgefüllten und unterschriebenen Vollmacht erfasst werden. Einige Länder stellen eigene Musterformulare zur Verfügung, wie z.B. Niedersachsen  (siehe www.vit.de - das Internetportal der VIT) 

Der Bevollmächtigte selbst benötigt eine eigeneeigene Registriernummer und eine PIN.

Vollmachten, die im Rahmen von HIT vergeben wurden, berechtigen den Bevollmächtigten nicht, Informationen aus dem Bereich der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) einzusehen oder zu verändern.

Erstellen des Formulars 

Die Betriebsnummer und die Adresse des Halters werden automatisch in das Vollmacht-Formular übernommen. Sofern keine Dateneingabe erfolgt, wird ein Blanko-Formular erstellt. 

Sofern das Veterinäramt ein Vollmachtsvordruck erstellt, werden mit der Eingabe der Betriebsnummern des Landwirts und des Vollmachtnehmers die zugehörigen Adressdaten automatisch in das Formular gefüllt.

Falls keine Dateneingabe erfolgt, wird ein Blanko-Formular erstellt. 

Die Betriebsnummer und die Adresse des Halters werden automatisch in das Vollmacht-Formular übernommen. Sofern keine Dateneingabe erfolgt, wird ein Blanko-Formular erstellt. 

Weitere Formulare
Mit Inkrafttreten der BVDV-Bundesverordnung vom 01.01.2010 endeten die freiwilligen landesspezifischen Bekämpfungsprogramme!
Die Beitrittserklärung ist damit hinfällig und nicht mehr in der Formularauswahl!

Landwirte, deren Betriebe ihren Standort in Bayern haben, können sich an dem freiwilligen Bekämpfungsverfahren zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe / Mucosal Disease (BVD/MD) durch Abgabe einer Beitrittserklärung (Bayern) beteiligen. Mit der Beitritterklärung verpflichtet sich der Tierhalter, die Bedingungen des Bekämpfungsverfahrens einzuhalten.

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Eingabe-Felder

Halter

Sofern die 12stellige Registriernummer des Halters eingetragen ist, wird die Nummer mit der zugehörigen Adresse automatisch in das Vollmacht-Formular übernommen.

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Vollmachtnehmer

Das Feld kann leer bleiben. Mit der Eingabe der Registriernummer des Vollmachtnehmers wird die Nummer vorgedruckt. 

Falls bereits eine Vollmacht erteilt wurde, wird die eingegebene Betriebsnummer mit der zugehörigen Anschrift des Vollmachtnehmers ausgedruckt. 

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Formular

Vollmachten

bulletMeldevollmacht
Der Bevollmächtigte kann für den Vollmachtgeber (Tierhalter) die Meldungen im Rahmen der Viehverkehrsverordnung, wie z.B. Zugangs- oder Abgangsmeldungen, Geburts- oder Todmeldungen etc, durchführen. Eine Abfrage auf die Daten des Vollmachtgebers (z.B. das Bestandsregister) ist nicht möglich.
bulletGesamtvollmacht
Der Bevollmächtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegende Daten melden, ändern und abfragen.
 
bulletLesevollmacht
Der Bevollmächtigte kann alle im Kompetenzbereich des Vollmachtgebers liegende Daten abfragen.
 
bulletHoftierarztvollmacht
Für die Abfrage von Daten, die im Zusammenhang mit Tierseuchenbekämpfungsverfahren erhoben und in HI-Tier gespeichert werden, benötigt der betreuende Tierarzt eine entsprechende Vollmacht vom Tierhalter. 

Die Bevollmächtigung des Tierarztes hat folgende Vorteile:

bulletder Tierarzt selbst kann Impflisten oder Untersuchungsanträge auf Basis des Bestandsregisters erstellen, 
bulletdie Impfungen und Untersuchungsbefunde und den daraus abgeleiteten Tierstatus einsehen, 
bulletdie Tiergesundheitsdaten für die Planung anstehender Impfaktionen oder Untersuchungen nutzen und somit eine effiziente Bestandsbetreuung erzielen.
bulletZudem kann der Hoftierarzt nach erfolgter Impfaktion die Daten in HIT erfassen. 

Für alle Vollmachten gilt: Der Vollmachtgeber reicht die Vollmacht bei der Regionalstelle oder Adressdatenstelle (in BW und NRW ) seines Landes ein!

Die Einrichtung einer Vollmacht ist in einigen Bundesländern kostenpflichtig und wird dem Vollmachtgeber in Rechnung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der Ihrer zuständigen Adressdatenstelle. Für Tierhalter in Niedersachsen steht ein entsprechendes Formular im Internetangebot der VIT zur Verfügung, siehe www.vit.de

Der Bevollmächtigte selbst benötigt eine eigene Betriebsnummer und PIN. Mit diesen Zugangsdaten meldet sich der Bevollmächtigte in der HIT an.

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Weitere Formulare

Die Beitrittserklärung (Freiwilliges bayerisches BVD-Bekämpfungsverfahren)

Landwirte, deren Betriebe ihren Standort in Bayern haben, können sich an dem freiwilligen Bekämpfungsverfahren zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD/MD) durch Abgabe einer Beitrittserklärung beteiligen. Mit der Beitritterklärung verpflichtet sich der Tierhalter, die Bedingungen des Bekämpfungsverfahrens einzuhalten.

Der Tierarzt kann für seinen Kunden dieses Formular ausdrucken. Die vom Tierhalter ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung ist an das zuständige Veterinäramt zu schicken. Von diesem wird sie in die HIT eingegeben.

Mit der eingetragenen Beitritterklärung und den vom Labor übermittelten BVD-Befunden ermittelt die HIT-Datenbank einen  BVD- Verfahrensstatus für den betreffenden Betrieb, der zur Unterstützung des Ablaufmanagements dient. Dieser zeigt den aktuellen Stand im laufenden Untersuchungsverfahren an, so wird z.B. geprüft, ob eine Jungtierfenster- Untersuchung ansteht, überfällig ist oder eine Einzeltier- und/oder Nachuntersuchung erforderlich ist. Weitere Informationen hierzu unter BVD/MD-Verfahren. Der bevollmächtigte Tierarzt kann für seine Betriebe den BVD-Verfahrensstatus abrufen und erhält schnell Informationen zum aktuellen Untersuchungsstand. 

Freigabe des BVD-Einzeltierstatus

Aus den BVD-Einzelbefunden zu einem Rind ermittelt die HIT-Datenbank einen BVD-Tiergesundheitsstatus, der das Tier auch beim Bestandswechsel mitführt .

In der Beitrittserklärung ist vom Tierhalter stets anzugeben, ob Einverständnis darüber besteht, dass der BVD-Einzeltierstatus von allen HI-Tier-Benutzern abgefragt werden kann. Die Einwilligung wird empfohlen, weil hiermit ohne zusätzlichen Aufwand der Nachweis über die Freiheit eines Rindes von einer persistenten BVD-Virus Infektion erbracht werden kann und der Viehverkehr damit erleichtert wird. Außer dem BVD-Status eines Rindes werden hierbei keine weiteren Daten zum Rind oder zum Bestand freigegeben. 

Sofern keine Auswahl zur Datenfreigabe in der Maske erfolgt, wird ein Blanko-Formular erstellt. 

Neben der Beitrittserklärung kann zusätzlich die ausführliche Verfahrensbeschreibung (Originalfassung) herunter geladen werden. 

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Hinweise zum PDF    Hinweise zum PDF- Druck 

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