Allgemeines zur Maske "PIN vergessen - PIN-Anforderung"PIN falsch / PIN vergessen und mögliche Fehlerquellen (aus den FAQ)Da die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. Zu prüfende Fehlerquellen sind:
Weiter mögliche Fehlerquellen:
Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen könnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu ermöglichen. Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. Wann müssen Sie eine neue PIN anfordern
müssen Sie eine neue PIN beantragen bzw. Anfordern. Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der zuständigen Landesstelle noch bei der HIT möglich. Wie können Sie eine neue PIN anfordernDiese Maske bietet verschiedene Hilfestellungen zu einer neuen PIN zu gelangen. Welche Funktionen für Sie zur Verfügung stehen, erfahren Sie, wenn Sie Ihre Betriebsnummer eingeben und die Schaltfläche "Weiter zur Anzeige der Möglichkeiten" drücken. Eine Anleitung zum Bestätigten Kommunikationskanal und zur Anforderung der PIN ist hier zu finden. Es wird immer direkt angezeigt, welche Stelle im Land für die Ausgabe der PIN zuständig ist Hier werden in Zukunft (abhängig vom Bundesland) verschiedene Möglichkeiten der PIN-Anforderung über HIT zur Verfügung stehen, wenn diese Funktionen von Ihrer zuständigen Stelle unterstützt wird:
Erklärung der Eingabefelder
FeldbeschreibungenBetriebsnummerDie Betriebsnummer ( = Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung ) ist hier anzugeben, die von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des jeweiligen Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt wurde. Betriebe, insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geben die Betriebsnummer innerhalb des Landes teilweise in abweichenden Schreibweise ein. Bitte verwenden Sie in HI-Tier die Betriebsnummer gemäß offizielle Mitteilung Ihrer Registriernummer nach Vieh-Verkehrs-Verordnung! ggf. / MitbenutzerBehörden und sonstige Verwaltungsstellen die innerhalb einer Betriebsnummer mehrere Mitbenutzerkennungen haben, geben diese i.d.R. im Feld "Mitbenutzer" ein oder durch Schrägstrich getrennt hinter der Betriebsnummer z.B. : xx xxx xxx xxxx / <Mitbenutzer> MitbenutzerDie Mitbenutzernummer dient dazu, mehrere Personen innerhalb des selben Betriebes identifizieren und eine eigene PIN zuordnen zu können. Im Anmeldebild wird das Feld zur Eingabe der Mitbenutzernummer nur angezeigt wenn im "Benutzer- und Programm-Profil" als Anmeldeart 1 oder 2 gewählt ist. Tierhalter haben in der Regel nur eine Betriebsnummer und keine Mitbenutzerkennungen. Damit sollte das Feld leer bleiben oder 0 angegeben werden. Falls in einem Betrieb verschiedene Personen einen getrennten Zugang mit eigener PIN erhalten sollten, kann bei der Adressdatenstelle des Landes um Einrichtung von Mitbenutzernummern angefragt werden. Wenn Sie als Mitbenutzer zu einer Betriebsnummer registriert sind und eine neue, eigene PIN als Mitarbeiter der Organisation benötigen sollten Sie sich normalerweise direkt an die Systemadministration vor Ort oder die Person oder Stelle wenden, die für die Verwaltung der Zugangsrechte in Ihrer Organisation/Behörde zuständig ist. Von dort werden PINs für Mitbenutzer (Menüpunkt "Mitbenutzerverwaltung") vergeben . Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie die PIN über die zentrale Stelle des Landes anfordern. NameAus Sicherheitsgründen müssen Sie hier Ihren Namen bzw. den Namen des Betriebs angeben. Der Name ist so anzugeben, wie er von der Adressdatenstelle Ihres Landes in Ihren Stammdaten in HIT hinterlegt ist. Das System versucht unpassende Groß/Kleinschreibweise oder Reihenfolge der Namensteile zu erkennen. Sie können in alten Anschreiben, z.B. Zusendung der ursprünglichen PIN, sehen - wie der Name erfasst wurde. Wenn das System den Namen nicht als den zur Betriebsnummer gehörigen
erkennen kann, erhalten Sie die Fehlermeldung: Dann ist leider eine Online-Bestellung nicht möglich und Sie müssen sich direkt an die zuständige Stelle im Land wenden. Die Adresse finden Sie unten auf der Seite "PIN vergessen - PIN-Anforderung". Art der ZustellungSie müssen explizit die gewünschte Art der Zustellung auswählen. Nur die aktuell Ihnen zur Verfügung stehenden Arten werden zur Auswahl angeboten. Nicht zur Verfügung stehende Arten werden grau dargestellt. Die Ursache dafür ist, dass entweder diese Art vom Land nicht zugelassen ist oder, dass die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben ist - also z.B. keine Mobilfunknummer oder Mailadresse von Ihnen im System eingetragen wurde. POST - Versandt durch die zuständige Stelle des Landes:Durch Klicken auf die Schaltfläche 'PIN anfordern' wird automatisch eine Anforderung für eine neue PIN erzeugt und an die zuständige Stelle übermittelt. Diese bearbeitet die Anforderung vor Ort und übermittelt Ihnen die neue PIN per Post. Die Bearbeitungsvorgänge der zuständigen Stelle und die Zustellung der Postgesellschaft bedingen die Frist bis zur Zustellung. Rückfragen hierzu sind direkt an die angegebene Stelle zu richten, die HIT-Datenbank kann aus den oben genannten Gründen hierzu keine Auskünfte erteilen. Es können nicht mehrere Anforderungen nacheinander abgespeichert werden - es ist nur eine Anforderung innerhalb von drei Tagen möglich. Mail an in HIT hinterlegte Mailadresse: Die PIN wird auf eine vom Nutzer angegebene Mailadresse übermittelt. Hierzu muss der Nutzer diese VORHER im Programm unter dem Punkt "bestätigter Kommunikationskanal" eingetragen und bestätigt haben.Eine Anleitung zu Mail-Adresse hinterlegen und PIN vergessen finden Sie als PDF unter dem Link Bestätigter Kommunikationskanal und als Video! diese Funktionen soll im Laufe des ersten Quartals 2018 technisch bereit gestellt werden. Ob es in Ihrem Land genutzt werden darf, entscheiden die zuständigen Stellen des Landes KostenIn manchen Ländern ist die Bestellung per Post oder die Bestellung grundsätzlich mit Kosten/Gebühren verbunden. Die genauen Kosten sind dann bei den zuständigen Stellen im Land zu erfragen. In diesen Fällen wird extra ein Feld angezeigt, mit dem Sie dann durch Anklicken bestätigen müssen, dass Sie von HIT über die der Kostenpflicht informiert wurden.
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