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Tierarzneimittel (TAM) -Datenbank

Version 2023 (ab Halbjahr 2023/I) - für Tierärzte und von diesen benannte Dritte
zur Eingabe der Mitteilungen nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) und Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV)

Der Vorteil dieser Version 2023 ist die einfachere 'modernere' Auswahl von Arzneimittel durch automatische Suche und Vervollständigung direkt beim Eintippen des Arzneimittelnamens.

Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen (TAMG)

bulletAllgemeine Hinweise zur Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen (TAMG) 
bulletHinweise zu den einzelnen Feldern
bulletSchlüsselfelder
bulletBetriebsnummer Halter
bulletBetriebsnummer Betrieb/Dritter (Urheber)
bulletBetriebsnummer Tierarzt
bulletDatum
bulletMaximale Anzeige
bulletLeerzeilen
bulletAbgabe/Anwendung
bulletAMG
bulletNutzungsart mitteilungspflichtig/nicht mitteilungspflichtig
bulletAnzahl behandelte Tiere
bulletName Arzneimittel
bulletMenge /Tier /Tag
bulletGesamtanwendungsmenge
bulletDatum Anwendung bzw. Abgabe
bulletLaufende Nummer
bulletBehandlungstage
bulletWirkungstage
bulletPackungs-Id
bulletUPD-package-ID
bulletMax.Anzeige
bulletLeerzeilen
bulletHinweise zum Data Dictionary

Allgemein

Ab 2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG)! Also für Meldungen ab dem Kalenderhalbjahr 2023/I

Version 2023 (ab Halbjahr 2023/I) - für Tierärzte und von diesen benannte Dritte
zur Eingabe der Mitteilungen nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) und Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV)

Der Vorteil dieser Version 2023 ist die einfachere 'modernere' Auswahl von Arzneimittel durch automatische Suche und Vervollständigung direkt beim Eintippen des Arzneimittelnamens und der Packungs-ID .

Die zur Verfügung stehende Liste wird von BVL zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt.

Bezüglich der Kategorisierung der Präparate für die Ermittlung der Wirkungstage und anderer Parametern, wie der Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe oder der Zuweisung von Wichtungsfaktoren sind die Bearbeitungen durch die zuständigen Stellen der Länder vorläufig abgeschlossen (kleinere Änderungen und Anpassungen sind noch möglich).
Die Parameter werden auch für bereits vorliegende Mitteilungen angewendet
.

Die Parameter Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe und der Zuweisung von Wichtungsfaktoren wurden zum Mai 2023 akutalisiert und hinterlegt.

Allgemeine Hinweise für Tierärzte

Tierärzte müssen im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzept (ABM)  und der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln.

Ab 2023:
Es ist keine Tierhalter-Erklärung für den Tierarzt zur Antibiotika-Meldung für den Tierhalter mehr notwendig, da der Tierarzt zu dieser Meldung gesetzlich verpflichtet ist.
Der Tierarzt kann jedoch einen Dritten mit der Durchführung der vorgeschriebenen Arzneimittel-Mitteilungen beauftragen (Tierarzt-Erklärung);

Jede Behandlung mit Antibiotika im Kalenderhalbjahr ist vom Tierarzt (oder von diesem benannten Dritten) mit folgenden Angaben zu melden:

bulletBetriebsnummer Tierhalter
bulletArt (optional) - Abgabe, Anwendung, Verschreibung, keine Angabe
bulletNutzungsart
bulletAnzahl behandelte Tiere
bulletBezeichnung des angewendeten Arzneimittels, alternativ Zulassungsnummer
(oder Eingangsnummer - nur per Schnittstelle)
bulletUnion Product Database Package Identifier (UPD), Alternative hier in der Erfassungsmaske: Packungs-ID (UPD wird später systemseitig zugeordnet)
bulletinsgesamt angewendete Menge Antibiotika
bulletDatum der Anwendung, ab 2023 Datum der ersten Anwendung/das Abgabedatum
bulletBehandlungstage
bulletWirkungstage (nicht mehr verpflichtend) - ob optional möglich und für Sonderfälle sinnvoll noch in Diskussion

 

Start Meldefrist  
1. Juli 2014
1. Januar 2023 (für Änderungen TAMG)
halbjährlich spätestens am 14. Tag desjenigen Monats, der auf den letzten Monat des Kalenderhalbjahres folgt (=>14. 1. bzw. 14.7.)  

Die Daten können aber freiwillig jederzeit ab Beginn des Halbjahres gemeldet werden.

Eingaben zu nicht mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sind möglich bzw. auch Betriebe, die nicht der Mitteilungspflicht unterliegen, können hier Arzneimittelanwendungen dokumentieren. =>Die zuständige Behörde kann nur mitteilungspflichtige Daten nach TAMG einsehen!

Entfällt ab 2023: Kernstück der 16. Novelle des Tierarzneimittelgesetzes (AMG) ist die in §58b geregelte Mitteilungspflicht von verwendeten Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten (Antibiotika). Mitteilungspflichtig sind Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten berufs- oder gewerbsmäßig zu Mastzwecken halten und bestimmte Bestandsuntergrenzen überschreiten. Ab dem 1. Juli 2014 ist jede Behandlung  mit Antibiotika im Kalenderhalbjahr mit folgenden Angaben zu melden:

Eingabe von Arzneimittelverwendungen

1. Schritt:
ANZEIGEN klicken =>Eingabetabelle mit ggf. vorhandenen Daten erscheint 
Um die Anzeige bereits gespeicherter Antibiotikagaben auf einem bestimmten Behandlungszeitraum einzuschränken, kann zusätzlich ein Datum bzw. ein Zeitraum angegeben werden.

2. Schritt
Für die jeweilige Nutzungsart sind die Angaben zu den einzelnen Behandlungen zu erfassen und mit ÄNDERN/SPEICHERN abschließend zu speichern.

Für Meldungen per CSV-Datei stehen Musterdateien zum Download zur Verfügung.

Bearbeiten von Arzneimittelverwendungen

Zunächst Daten mit Button ANZEIGEN

Korrigieren
=> Betreffendes Datenfeld überschreiben und ÄNDERN/SPEICHERN

Stornieren (Auswahl)

 Alle Arzneimittelverwendungen stornieren => In Spalte "Auswahl" das Häkchen bei alle setzen und Button STORNIEREN

Einzelne Arzneimittelverwendungen stornieren => In Spalte "Auswahl" das Häkchen in die betreffende Datenzeile setzen und Button STORNIEREN
=> stornierte Datenzeile ist grau markiert; durch erneuten Klick auf ANZEIGEN werden die aktuellen Daten angezeigt.

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Hinweise zu den einzelnen Feldern

KEY - Schlüssel-Felder

Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind in der jeweiligen Online-Meldemaske mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet; in den Datenstrukturen werden sie als PK-x (Primary Key, fortlaufende Nummer x=1) bezeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. Die Speicherung zweier Meldungen mit identischen Key-Feldern ist nicht möglich!

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Betriebsnummer Betrieb/Dritter - als Urheber der Meldung

Diese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder weitere Hinwese zu Schlüsselfeldern

Ab 2023

Ab 1. Halbjahr 2023 liegt die Mitteilungspflicht der Antibiotika-Verwendung beim Tierarzt.

Wenn der Tierarzt selbst die Daten eingibt, ist er der Urheber der Meldung und seine Betriebsnummer wird im Hintergrund automatisch in dieses Feld eingefügt und das Feld wird in der Regel nicht angezeigt.

Der Tierarzt kann einen Dritten per Tierarzt-Erklärung ermächtigen die Mitteilungen für ihn zu übernehmen. In diesem Fall ist der Dritte der Urheber der Meldung und seine Betriebsnummer wird im Hintergrund automatisch in dieses Feld eingefügt und das Feld wird in der Regel nicht angezeigt.

Falls Regionalstelle oder Verwaltungsstellen die Daten ansehen oder eingeben, müssen sie den in das Feld "Betrieb/Dritter" entsprechend den Tierarzt oder den Dritten eintragen.

Grundsätzlich kann eine Meldung nur vom Urheber selbst storniert oder geändert werden. Wenn der Dritte im Auftrag des Tierarztes die Daten eingegeben hat, kann der Tierarzt diese nicht selbst bearbeiten oder stornieren. Für Regionalstellen gibt es spezielle Regelungen.

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Betriebsnummer Halter

Diese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder weitere Hinwese zu Schlüsselfeldern

Ab 2023

Die Betriebsnummer des Tierhalters muss deshalb vom Tierarzt, oder einem von diesem benannten Dritten, eingegeben werden.

Die Daten zur angegebenen Betriebsnummer werden angezeigt, wenn der Halter für den meldenden Tierarzt eine Tierhalter-Erklärung (in TAM) oder eine (Hoftierarzt-)vollmacht eingetragen hat. In allen anderen Fällen nicht. Sollen die Daten vom Halter für Anzeige bei Meldungen freigegeben werden, kann er in TAM eine "Tierhalter-Erkläung" eintragen. Details siehe Hilfeseite dort.

Wenn mehrere Arzneimittel-Verwendungen für den gleichen Halter eingegeben werden sollen, ist es sinnvoll die Betriebsnummer des Halters oben einzugeben. Dann werden beim [Anzeigen] ggf. die letzten vorhanden Daten zu diesem Halter angezeigt und können geändert werden. Oder es können weitere Daten genau zu diesem Halter eingegeben werden.

Wenn Arzneimittel-Verwendungen für unterschiedliche Halter eingegeben werden sollen, ist es sinnvoll die Betriebsnummer des Halters oben leer zu lassen. Dann werden beim [Anzeigen] ggf. die letzten vorhanden Daten zu allen Halter angezeigt und können geändert werden. Oder es können Daten für verschiedene Halter eingegeben werden, indem in der jeweiligen Zeile die Betriebsnummer des individuellen Halters angegeben wird. Falls dabei mehrere Zeilen für denselben Halter eingegeben werden sollen, muss die Betriebsnummer nicht ausgeschrieben werden, sondern es kann das doppelte Hochkomma " als Gänsefüsschen verwendet werden.

Sollte für den Betrieb bislang keine Betriebsnummer vorhanden sein (z. B. bei Hobbyhaltungen, noch nicht beantragt) kann technisch auch eine "0" zur Speicherung des Datensatzes eingetragen werden.

Entfällt ab 2023: Meldet der Halter wird die Betriebsnummer automatisch übernommen. 

Sofern zu einem Unternehmen mehrere Betriebsstätten mit einer eigenen Registriernummer gehören, so ist für jede Betriebsstätte die Mitteilung zur Arzneimittelverwendung zu melden.

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Betriebsnummer Tierarzt

Ab 2023

Ab 1.Halbjahr 2023 ist eine Angabe in diesem Feld verpflichtend. Wenn der Tierarzt selbst angemeldet ist, wird seine Betriebsnummer wird im Hintergrund automatisch in dieses Feld eingefügt und das Feld wird in der Regel nicht angezeigt.

Wenn ein Dritter oder die Regionalstelle für ihn Daten eingibt, ist dieses Feld auszufüllen.

Die Betriebsnummer des Tierarztes (Registriernummer) muss in HIT als Tierarzt mit entsprechendem Betriebstyp (84, 85, 754) zum Zeitpunkt der Abgabe registriert sein.

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Datum

Das Datumsfeld dient nur zum Suchen und ist kein Eingabefeld! => Zur Abfrage von bereits erfassten Arzneimitteldaten innerhalb eines bestimmten Behandlungszeitraums.

Dieses Feld verfügt über erweiterte Suchoptionen, erkennbar an dem Fragezeichen mit dem grünen Rand Symbol für Feld mit erweiterten Suchoptionen.

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Max.Anzeige

Hiermit können Sie festlegen, wie viele Ergebnissätze maximal angezeigt werden. Wenn sehr viele Mitteilungen vorliegen, kann diese Einschränkung sinnvoll sein. Bei eingeschränkter Anzeige bitte auch die Sortierung beachten, diese hat ggf. Einfluss auf die angezeigt Miteilungen z.B. wenn Mitteilungen für mehrere Nutzungsarten vorliegen.

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Leerzeilen

Hiermit können Sie festlegen, wie viele Leerzeilen zur Eingabe angezeigt werden. Wenn alle Zeilen befüllt sind und Sie auf "Speichern" klicken, erhalten Sie neue Leerzeilen.

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Art - Abgabe/Anwendung/Verschreibung/keine Angabe

ab 2023 wird das Feld "Abgabe/Anwendung" nicht mehr in der Eingabemaske angezeigt. Das Feld wird beim Speichern in der Voreinstellung mit "keine Angabe" gefüllt. Es kann optional über die Schnittstelle mit den anderen Optionen (Abgabe, Anwendung, Verschreibung) beim Übertragen eines Datensatzes gefüllt werden.

Entfällt ab 2023:
Abgabe: Die Eintragungen beruhen auf Angaben aus einem Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleg des behandelnden Tierarztes (und in diesem ist die Abgabe erfasst).

Anwendung: Die Eintragungen beruhen auf dem Bestandsbuch des Tierhalters gemäß Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung (inklusive der Anwendung durch den Tierarzt). Bei der Meldung auf Basis der AUA-Belege durch den Tierarzt als Dritten, wählt dieser die Option „Anwendung“ bei Mitteilung der von ihm selbst angewendeten Arzneimittel.

Wird Abgabe ausgewählt, muss der Tierhalter

  1. gegenüber dem Tierarzt zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Verschreibung der Arzneimittel schriftlich versichern, dass er von der Behandlungsanweisung nicht ohne Rücksprache mit dem Tierarzt abweicht, und

  2. zum Ende des Halbjahres der Behörde schriftlich versichern, dass er nicht von der Behandlungsanweisung des Tierarztes abgewichen ist.

Nur die unter Punkt 2. genannte schriftliche Versicherung wird von der zuständigen Behörde in der TAM-HIT-Datenbank erfasst.

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Nutzungsart

Diese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder weitere Hinwese zu Schlüsselfeldern

Im Rahmen Antibiotikaminimierungskonzept und der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) ergeben sich für den Tierhalter und den Tierarzt neue Nutzungsarten. Die Nutzungsarten, für welche der Tierarzt ab 2023/I melden muss, siehe rechte Spalte:

Nutzungsarten

Erläuterungen mitteilungspfl. für Tierhalter (ABM) mitteilungspfl. für Tierarzt (ABV)
Rinder
Milchkühe Rinder, die der Milcherzeugung dienen, ab der ersten Abkalbung x x
zugegangene Kälber < 12 Monate nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber ab der Einstallung im aufnehmenden Betrieb bis zu einem Alter von 12 Monaten x x
Mastrinder zur Mast gehaltene Rinder ab einem Alter von 12 Monaten x
sonstige Rinder Rinder ab einem Alter von 12 Monaten, die weder Milchkühe noch Mastrinder sind x
Kälber eigene Aufzucht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber bis zu einem Alter von 12 Monaten (seit der Geburt auf dem gleichen Betrieb verblieben) x
Rinder im Transit Rinder, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werden x
Schweine
Saugferkel nicht abgesetzte Saugferkel ab der Geburt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird x x
alle Ferkel unter 30 kg Ferkel ab dem Zeitpunkt, ab dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird bis zum Erreichen eines Gewichts von 30 kg x x
Mastschweine zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von mehr als 30 kg x x
Zuchtschweine zur Zucht gehaltene Sauen und Eber ab der Einstallung zur Ferkelerzeugung x x
Schweine im Transit Schweine, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werden   x
sonstige Schweine nicht zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von 30 kg x
Hühner
Masthühner zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Hühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen Tieres x x
Legehennen zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab der Aufstallung im Legebetrieb x x
Junghennen zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen Tieres bis seiner Aufstallung im Legebetrieb x x
Hühner Eintagsküken Hühner-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport x
Sonstige Hühner Hühner, die weder Masthühner, Legehennen, Junghennen noch Eintagsküken sind x
Puten
Mastputen zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Puten ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen Tieres x x
Puten-Eintagsküken Puten-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport x
sonstige Puten Puten, die weder Mastputen noch Eintagsküken sind x

Für die jeweilige Nutzungsart sind die Behandlungen einzugeben.

Hinweis zu den ab 23/1 entfallenden Nutzungsarten Mastkälber bis und Mastrinder ab 8 Monate: gemeldete Nutzungsarten werden nicht automatisch beendet oder entfernt. D.h. Halter, welche diese Nutzungsarten gemeldet hatten, können ein Endedatum (z.B. zum 31.12.2022) setzen. Damit werden diese Nutzungsarten an den verschiedenen Stellen der Datenbank nicht weiter gelistet.
Natürlich muss geprüft werden, ob eine andere der oben stehenden neuen Nutzungsarten ab 23/1 relevant ist und diese ggfs. gemeldet. Eine "Umschreibung" oder Übernahme findet nicht statt.

Für die Meldung der Arzneimittelverwendung sind die Nutzungsarten nicht unterteilt in mitteilungspflichtig/nicht mitteilungspflichtig, da die Meldungen automatisch zugeordnet werden.
Die
Behörde hat dann Datenzugriff, wenn der Tierhalter mitteilungspflichtige Nutzungsarten gemeldet hat.


Sie können vor "Anzeige" die Nutzungsart auswählen- es stehen mitgeteilten Nutzungsarten zur Auswahl. Es werden dann nur zu dieser Nutzungsart bereits vorliegende Mitteilungen angezeigt und alle Eingabefelder sind mit dieser Nutzungsart vorbelegt. Es können also auch in diesem Falle nur für die vorgewählte Nutzungsart Mitteilungen gemacht werden. Haben Sie mehrere Nutzungsarten und wollen sich für diese alle bereits vorliegenden Mitteilungen anzeigen lassen, wählen Sie keine bestimmte Nutzungsart aus (<alle, Auswahl b. Eingabe>). Sie können dann pro Eingabezeile die Nutzugsart festlegen.

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Anzahl behandelte Tiere

Die Anzahl der Tiere bei dieser Behandlung ist anzugeben.

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Arzneimittel

Die zur Verfügung stehende Liste wird von BVL zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt.
Bezüglich der Kategorisierung der Präparate für die Ermittlung der Wirkungstage und anderer Parametern, wie der Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe oder der Zuweisung von Wichtungsfaktoren sind die Bearbeitungen durch die zuständigen Stellen der Länder vorläufig abgeschlossen (kleinere Änderungen und Anpassungen sind noch möglich).
Die Parameter werden auch für bereits vorliegende Mitteilungen angewendet
.

Die Parameter Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe und der Zuweisung von Wichtungsfaktoren wurden zum Mai 2023 akutalisiert und hinterlegt.

Eingabe von Arzneimitteln

bulletDer Name des Arzneimittel muss exakt richtig geschrieben eingegeben werden.
bulletAlternativ ist die Eingabe der Zulassungsnummer (ebenfalls in exakter Schreibweise) möglich, dann wird automatisch der Name des Arzneimittels zugeordnet. 
bulletBei Behandlungen mit dem gleichen Arzneimittel kann durch Eingabe des Zeichen " (doppeltes Hochkomma oder Gänsefüßchen) das Arzneimittel aus der vorherigen Zeile übernommen werden.
bulletWenn bereits Arzneimittel eingegeben wurden, findet sich unter dem Eingabefeld eine Auswahlliste mit den letzten verwendeten Mitteln.
bullet... andernfalls müssen Sie suchen

Beim Speichervorgang wird automatisch die zugehörige Zulassungsnummer zugeordnet und die Maßeinheit eingetragen - soweit die Maßeinheit nicht angegeben wurde.

Suche von Arzneimitteln - zur Tierart passend / nur aktuelle

Geben Sie den Anfang des Arzneimittelnamens ein, wie z.B. Tetra (i.d.R. genügen 4-5 Buchstaben) und drücken dann die Schaltfläche SUCHEN.

bulletWenn 1 - 20 Mittel gefunden werden, erhalten sie diese in einer Auswahlliste angezeigt. Durch anklicken ist ein Eintrag aus der Liste zu wählen.
bulletWenn genau eines gefunden wird, wird es sofort übernommen.
bulletWerden mehr als 20 Arzneimittel gefunden, wie es z.B. bei Amox der Fall ist, ist die Angabe zu präzisieren und die SUCHE zu wiederholen
bulletWerden keine Arzneimittel gefunden, können Sie versuchen
bulleteine kürzeren Teil des Namens zu suchen
bulletoder man lässt sich die Gesamtliste durch Klicken auf den Link  "Arzneimittelliste" anzeigen,
markiert das zutreffende Präparat mit der Maus in der Liste, kopiert es in die Zwischenablage (Taste Strg-C) und fügt es in das Eingabefeld ein (Taste Strg-V)

Die Arzneimitteliste umfasst derzeit nur die Antibiotika.

Bei Auswahl der folgenden Parameter in der Kopfzeile der Tabelle gilt:

bullet"nur zur Tierart passend": die Auswahl der vorgeschlagenen Präparate orientiert sich an der angegebenen Nutzungsart
bullet"nur akutelle": die Auswahl der vorgeschlagenen Präparate berücksichtigt nur solche mit nicht beendeter Zulassung. Gibt es ein Endedatum der Zulassung (technisch: konkretes Datum bei Endezeitpunkt) und das Präparat soll trotzdem gemeldet werden, muss für den Vorschlag das Häckchen bei dieser Auswahl vorher entfernt werden. Alternativ kann - ohne Vorschlag - das Präparat in der vollständigen "Arzneimittelliste" gesucht und dann mit entsprechener Zulassungsnummer oder korrektem Präparatenamen gemeldet werden.

 

Nicht gelistete Arzneimittel

Die aktuell in Deutschland zugelassenen Antibiotika sind in HI-Tier enthalten. In Ausnahmefällen und sofern explizit vom Tierarzt verordnet  (z.B. in Grenzregionen), können auch nicht gelistete Mittel verwendet werden. Prüfen Sie bitte erst ganz genau, ob das Mittel nicht doch, eventuell mit abweichender Schreibweise vorhanden ist. Nutzen Sie dazu auch die Gesamtanzeige der Arzneimittelliste oder die Möglichkeit direkt die Zulassungsnummer einzugeben.

Wenn das Antibiotikum wirklich "nicht gelistet" ist, muss der Name mit dem Zeichen # (Doppelkreuz) am Anfang eintragen werden, also z.B. "#Rucolin Hustenbonbon mit Antibiotikazusatz", die Angabe "Packungs-ID" bleibt leer. Die Nachfrage "sind Sie sicher ..." muss durch Drücken der Schaltfläche BESTÄTIGEN zum Speichern bestätigt werden.

© - Copyright (restriktive Bedingungen der alten Version sind entfallen)

Diese Arzneimitteliste steht zum Download und zur freien Verwendung im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Verfügung. Sie wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt und hier publiziert. Sie unterliegt nicht mehr den Copyright-Bestimmungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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Menge/Tier/Tag (optionales Feld)

ab 2023 wird das Feld "Menge/Tier/Tag" nicht mehr in der Eingabemaske angezeigt.

Optional kann die Menge pro Tier und Tag erfasst werden; sie dient nur als Rechenhilfe für die Ermittlung der Gesamtmenge für diese Behandlung. Für die Mitteilung der Arzneimittelverwendung nach AMG ist die Gesamtanwendungsmenge relevant! Nur wenn Menge pro Tier und Tag und die Behandlungstage eingetragen werden, kann die Gesamtanwendungsmenge errechnet werden.

Eine anschließende Änderung der Menge/Tier/Tag führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Gesamtmenge! Die Gesamtmenge ist dann manuell zu ändern oder man leert das Feld und speichert dann erneut.

Ohne Angabe der Menge pro Tier und Tag ist die Gesamtanwendungsmenge manuell zu errechnen, bzw. direkt einzutragen.

Die Maßeinheit wird beim Speichervorgang automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen; sie kann auch manuell ausgewählt werden.

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Gesamtmenge

Änderung Mai 2023: Bei einigen Arzneimitteln: zusammengesetzte Präparate - vormals Einheit *, intramammäre Tierarzneimittel (Euterinjektoren) und Sprays,  ist die Angabe der alternativen Einheit "Stück" möglich. Bei den betroffenen Präparaten steht jetzt in der Packungsbeschreibung - sichtbar in der Liste im Feld "Packungs-ID" – „alternative Einheit Stück“. Damit kann die Einheit "Stk" für die Gesamtmenge verwendet werden.

Wichtig: die Angabe Stück bezieht sich auf das kleinste innere Behältnis (siehe auch Ausführungen des BVL hierzu unter: www.bvl.bund.de/verbrauchsmengenerfassung):
Bei Tierarzneimitteln
- in Tablettenform bezieht sich 1 Stück auf eine Tablette.
- zur intramammären Anwendung bezieht sich 1 Stück auf einen Euterinjektor.
- die zusammengesetzt sind, bezieht sich 1 Stück auf eine (Durchstech-)Flasche
 

Es gilt - vom TA zu melden ist gemäß TAMG § 56 Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung: '4. die insgesamt verschriebene, angewendete oder abgegebene Menge der Arzneimittel…'

Dieses Feld kann damit die Menge einer Abgabe, Anwendung oder Verschreibung enthalten.

Dies bedeutet grundsätzlich für die Meldung:

bulletFür das Feld bzw. die Angabe zur "Gesamtmenge": es wird gemeldet wieviel der TA angewendet oder abgegeben oder verschrieben hat
bulletTeilmengenabgaben sind über die Angabe der Menge darzustellen, mittels "Packungs-ID" Angabe der Packung aus welcher die Teilmenge entnommen wurde
bulletRestmengenverschreibungen können optional an die TAM-Datenbank gemeldet werden und sind darzustellen durch die Gesamtmenge "0" sowie die Anzahl der behandelten Tiere und Angabe des bereits vormals verschriebenen oder abgegebenen Präparates und dessen Packungs-ID
bulletZusatz für das Feld bzw. die Angabe zur "Packungs-ID": Auswahl derjenigen der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw. welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete oder abgegebene (Teil-)Menge entnommen wurde.
bulletEs können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden.

Details und Fälle siehe Tabelle "Use-Cases"

 

Fall Use-Cases Web-Oberfläche oder Schnittstelle Anmerkung
               
    Was (nicht zu melden) Wer P.Id Menge Anz.Tiere  
1 TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 50 an) Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 50 *0
               
               
2 TA gibt 40 der Packung #1 ab (HA wendet 40 an) - Teilmengenabgabe (passend) Abgabe TM TA #1 (50 Stk) 40 40  
               
               
3 TA gibt restliche 10 der Packung #1 ab (HA wendet 10 an) - Teilmengenabgabe (passend) Abgabe TM TA #1 (50 Stk) 10 10  
               
               
4 TA nimmt 40 aus der Packung #1 und wendet 40 an Anwendung TA #1 (50 Stk) 40 40  
               
               
5 TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und es bleibt vor Ort Rest 10 - keine weitere Verwendung) Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 40 *1
               
               
6a TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und es bleibt vor Ort Rest 10 - spätere Verwendung s. 6b) Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 40 *2
               
               
6b TA gibt 0 ab und verschreibt die restlichen 10 (HA wendet 10 an) - Restmengenverschreibung Verschreibung RM TA #1 (50 Stk) 0 10 *2
    (neue Behandlung)          
               
7 TA nimmt 50 von #1 wendet davon 10 selbst an (gibt Rest (40) dem Halter) Anwendung TA #1 (50 Stk) 10 10 *3
  Halter wendet Rest an Abgabe *5 TA #1 (50 Stk) 40 40 *3
               
8a TA gibt 150 als 3 x #1 ab (mehrere gleiche Packungen) Abgabe TA #1 (50 Stk) 150 150 *4
               
               
8b TA gibt 150 als 1 x #1 + 1 x #2 ab (mehrere, verschiedene Packungen) Abgabe TA #1 (50 Stk) 50 50 *4
      TA #2 (100 Stk) 100 100 *4

Anmerkungen

*0 Annahme: Stück pro Tier            
*1 die tatsächlich angewendeten Mengen werden nicht sichtbar (immer wenn Meldung Abgabemenge und abgegebene Packung > benötigte Anwendungsmenge)
*2 da Fall 6a und b in zeitlicher Abfolge zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander
*3  da die zwei Schritte in Fall 7 direkt zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander (vergleichbar zu *2) 
*4 die angegebenen Packungen ergeben bei unterschiedlicher Stückelung die gleiche Summe 
*5 Hier Abgabe, nicht Verschreibung. In 6b ist anders als hier die Abgabe in 6a dokumentiert

 

weitere Details zur Meldung via Schnittstelle finden Sie hier
 

Entfällt ab 2023:

Die Gesamtanwendungsmenge ist die relevante Angabe für die Mitteilung der Arzneimittelverwendung nach AMG!

Wenn eine Eintragung in der Spalte Menge/Tier/Tag erfolgt, wird die Gesamtmenge automatisch errechnet; die Gesamtmenge wird ermittelt aus den Angaben Menge * Behandlungstage * Anzahl behandelte Tiere.

Eine anschließende manuelle Änderung der Gesamtmenge führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Angabe in der Spalte Menge/Tier/Tag und umgekehrt!

Die Maßeinheit wird automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen, die dann erst nach dem Speichervorgang angezeigt wird. Die Maßeinheit kann auch manuell ausgewählt werden.

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Datum Anwendung bzw. Abgabe

Zu jeder Eingabe einer Arzneimittelverwendung muss das Datum der ersten Anwendung oder wahlweise das Abgabedatum des Arzneimittels gemeldet werden. Dauert die Behandlung länger als einen Tag, ist entweder die Antibiotikagabe zu jedem Datum der Anwendung einzugeben oder es wird der erste Behandlungstag erfasst und im Feld "Behandlungstage" die Anzahl der Behandlungstage dokumentiert, siehe auch Eingabe der Behandlung.

Werden mehrere Behandlungen am selben Tag durchgeführt, wird durch Eingabe von Gänsefüßchen " das Datum aus der vorherigen Zeile übernommen.

Geht eine Antibiotika-Anwendung über das Ende eines Kalenderhalbjahres hinaus, ist nur eine Mitteilung erforderlich. Die Behandlungstage werden automatisch anhand des Behandlungsdatums (= erster Tag der Anwendung) auf die beiden Kalenderhalbjahre verteilt. Ändert sich während der Behandlung die Nutzungsart (das Mastferkel wird zum Mastschwein), wird die Behandlung vollständig der Nutzungsart zu Beginn der Behandlung zugeordnet.

Erfolgt keine Eingabe des Datums, wird von der Datenbank für diese Behandlung das Dummy-Datum 01.01.1990 abgespeichert und in der Form "(k.A.)" - für keine Angabe angezeigt ! Bei Behandlungen, die über ein Kalenderhalbjahr hinausgehen, müssen in diesem Fall für jedes Kalenderhalbjahr getrennte Eintragungen gemacht werden.

Auf Grund der geänderterten TAMG respektive 17. AMG-Novelle, welche am 01. November 2021 in Kraft trat, ist die Angabe des Datums ab 01.11.21 im Kalenderhalbjahr 2021/II verpflichtend..

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Laufende Nummer

Kein Eingabefeld; die laufende Nummer wird automatisch vom System gesetzt.
Eine laufende Nummer wird benötigt um den Schlüssel des Datensatzes (Primary Key PK) eindeutig zu machen,
eine Unterscheidung ist insbesondere nötig bei mehreren Verwendungen bei derselben Nutzungsart, des selben Arzneimittels, am selben Datum im Halbjahr bei einer Halterbetriebsnummer.

Soll die laufende Nummer vom Meldenden dezidiert selber angegeben werden, so ist dies möglich in der TAM-Meldung „Antibiotika Verwendung“ der Version V3,
oder bei Meldung per Schnittstelle (per Software-Programm sofern dieses entsprechend vom Hersteller eingerichtet wurde).
 

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Behandlungstage - Pflichtfeld ab 2023

Anzahl Tage, an denen das Arzneimittel verabreicht wurde, siehe auch Beispiele.

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Wirkungstage

Neu ab 2023 : Die Wirkungstage müssen nicht ausgefüllt werden.
Technisch war das Vorgehen zunächst: Wird das Feld leer gelassen trägt das System automatisch -1 ein, sonst übernimmt das System den eingetragenen Wert.
Bezüglich der Kategorisierung der Präparate für die Ermittlung der Wirkungstage sind die Bearbeitungen durch die zuständigen Stellen der Länder vorläufig abgeschlossen (kleinere Änderungen und Anpassungen sind noch möglich).
Die für die verschiedenen Kategorien festegelegten Wirkungstage werden auch für bereits vorliegende Mitteilungen angewendet
.
Die Zuordnung der Präparate sowie die Kategorien und deren Berechnungsformeln können in der "Liste der Arzneimittel..." (eigener Menüpunkt im TAM-Menü) eingesehen werden.

Entfällt ab 2023: Die Wirkungstage legt der Tierarzt fest!

Bei Antibiotika, die täglich verabreicht werden, ist die Anzahl der Behandlungstage mit der Anzahl der Wirkungstage identisch. Dies ist entsprechend einzutragen.

Für Antibiotika, die eine Wirkung von mehr als 24 Stunden aufweisen und in größeren Abständen als täglich oder nur einmalig (one shot-Präparate) angewandt werden, muss der Tierhalter die Anzahl der Wirkungstage bei seinem behandelnden Tierarzt erfragen und entsprechend eintragen.

Die Angabe der Wirkungstage ist einschließlich der Behandlungstage! Für die Berechnung der Therapiehäufigkeit werden die Wirkungstage verwendet.

Achtung: Wirkungstage entsprechen nicht der Wartezeit!
(Die Wartezeit ist die Zeit, die nach der letzten Verabreichung eines Arzneimittels an ein Tier bis zum Zeitpunkt der Herstellung von Lebensmitteln, die von diesem Tier stammen, einzuhalten ist. Sie gewährleistet, dass eventuelle Rückstände bestimmte Höchstmengen für pharmakologisch wirksame Stoffe nicht überschreiten.)

Beispiele:

Ist an einem Tag mit einem Antibiotikum behandelt worden, welches noch zwei weitere Tage wirkt, ist dies folgendermaßen einzutragen:

Behandlungs-
tage
Wirkungs-
tage
1 3

Ist an zwei Tagen mit zeitlichem Abstand behandelt worden, wobei das Antibiotikum in der Zwischenzeit jeweils 2 Tage gewirkt hat, ist dies folgendermaßen einzutragen:

Behandlungs-
tage
Wirkungs-
tage
2 6

Ein Tierarzt behandelt ein Mastrind mit einem Antibiotikum an drei Tagen in Abständen von jeweils zwei Tagen. Das Antibiotikum wirkt am Behandlungstag und noch zwei weitere Tage (= drei Wirkungstage). Am 4. Tag und 7. Tag wird die Behandlung wiederholt:

Die Eingabe der oben aufgeführten Behandlung ist in zwei Varianten möglich:

oder

 

Automatischer Vorschlag von Wirkungstagen - Entfällt ab 2023

Neu 22.12.2017:Für Antibiotika wurden verschiedene Kategorien mit unterschiedlich langer Wirkdauer von der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG-TAM) festgelegt. Damit wird ein Vorschlag zu den entsprechenden Wirkungstagen gemacht.

Entfällt ab 2023: Dieser ist NICHT allgemeingültig und dient als Orientierungshilfe. Der behandelnde Tierarzt legt die Wirkungstage fest. Bei Unklarheiten halten Sie bitte mit Ihrem behandelnden Tierarzt Rücksprache.

Wenn Sie keinen automatischen Vorschlag für Wirkungstage wollen, z.B. weil Sie oder Ihr Tierarzt abweichende Eingaben tätigen, können Sie die Funktion unter dem Menüpunkt "TAM-Profil" komplett und dauerhaft abschalten.

Kategorisierung der Arzneimittel:

Für die Antibiotika wurden verschiedene Kategorien mit unterschiedlich langer Wirkdauer von der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG-TAM) festgelegt.

Die verschiedenen Kategorien werden mit verschiedenen Buchstaben (siehe untenstehende Tabelle) beschrieben.
In die Kategorisierung fließen die jeweiligen Behandlungstage (BT) und Wirkungstage (WT) ein.

Die Buchstaben A - L beschreiben die verschiedenen Kategorien mit den jeweiligen Behandlungstagen (BT) und Wirkungstagen (WT).
 
bulletIst nur ein Buchstabe angegeben, gilt diese Kategorisierung für alle Tierarten, für welche eine Zulassung besteht (Kennzeichnung mit "J" in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika in der Spalte der Tierart für die eine Zulassung besteht,(Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) ) Werden andere als in der Zulassung beschriebene Nutzungsarten gemeldet, wird ebenfalls die bekannte Kategorie herangezogen.
bulletWenn für die verschiedenen Tierarten (in der Reihenfolge: Rind, Schwein, Huhn, Pute) unterschiedliche Empfehlungen gelten, wird das in der Spalte „Wirkungstage Kategeorie“ in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika (Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) als Buchstabenkombination dargestellt, wie z.B. CDAA usw.
bulletUNB bedeutet, dass das Arzneimittel (noch) nicht kategorisiert wurde; entweder weil das Arzneimittel in der Liste neu ist, oder keine Zuordnung gemacht werden soll.

Folgende Tabelle stellt mit Hilfe der hinterlegten Formeln dar, wie sich die Wirkungstage ergeben:
 

Kategorie Beschreibung Formel
A Tägliche Anwendung vorgesehen, Wirktage entsprechen den Tagen mit Verabreichung (Behandlungstage). WT = 1 * BT
B Einmalige Anwendung vorgesehen, Langzeitwirkung. Die Behandlungstage betragen pauschal 5. WT = 5
C Präparat soll entweder einmalig oder zweimal (geringer dosiert) im Abstand von 48 h verabreicht werden. wenn BT = 1: WT = 5, wenn BT = 2: WT = 4
D Wiederholte Anwendung im Abstand von 48 h vorgesehen. WT = 2 * BT
E Wiederholte Anwendung im Abstand von 72 h vorgesehen. WT = 3 * BT
F Wiederholte Anwendung nach 96 h WT = 4 * BT
G Einmalige Anwendung
oder im Abstand von 72 h
WT = 5
WT = 3 * BT
H Einmalige Anwendung
oder im Abstand von 96 h
WT = 5
WT = 4 * BT
I zweimalige Anwendung im Abstand von 48 h oder

tgl. Anwendung, wenn Behandlungstage > 2

WT = 2 * BT

WT = 1 * BT

J Beim Rind Sonderkategorisierung nach Nutzungsart:
Präparat soll entweder einmalig
oder zweimalig im Abstand von 48 h (respiratorische Erkrankungen beim Rind)

oder tgl. an 2 bis 3 Tagen verabreicht werden (Colimastitis)
Nutzungsart Kalb:
WT = 5 (1 BT)
WT = 2 * BT
Nutzungsart Milchkuh:
WT = 1 * BT
K Präparat soll einmalig
oder tgl. ab mind. 3
WT = 5 (1 BT)
WT = 1 * BT
L Präparat soll einmalig
oder zweimalig im Abstand von 48 h
oder tgl. an 3 Tagen
WT = 5 (1 BT)
WT = 2 * BT (2 BT)
WT = 1 * BT
ACAA Kombination Rind/Schwein/Huhn/Pute - ACAA (siehe entsprechende Kategorie oben)
JBAA … Weitere Kombinationen von Tierart-abhängigen Kategorien (siehe entsprechende Kategorie oben)
UNB Unbekannt, (noch) nicht kategorisiert  

Einen Überblick über die Eingruppierung eines bestimmten oder auch aller Antibiotika erhalten Sie im TAM-Menü unter dem Punkt "Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer..."

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Tierart: Rind, Schwein, Huhn, Pute

Relevant bei Suche Arzneimittel "nur zur Tierarten passen"

Die Zulassung eines Präparates kann für eine oder mehrere Tierarten erfolgt sein. Für die Tierarten für welche eine Zulassung vorliegt ist ein "J" in der entsprechenden Spalte der Tierart für die eine Zulassung besteht in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika (Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) eingetragen.
Die Reihenfolge ist: Rind - Schwein - Huhn - Pute
Damit bedeutet beispielsweise J J N N, dass das jeweilige Präparat eine Zulassung für die Tierarten Rind und Schwein hat.

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Packungs-ID

Nach Auswahl des Arzneimittelnamens oder die Zulassungsnummer erscheint im Feld zur Packungs-ID nach kurzer Zeit eine zugehörige Auswahl-Liste der verschiedenen Verpackungsvarianten des Arzneimittels. Die Packungs-ID zum verwendeten Arzneimittel kann aber auch mittels Angabe der Ziffer und vorangestelltem "#" angegeben und direkt selektiert werden.
Die Packungs-ID dient gemeinsam mit der Zulassungsnummer der einwandfreien Zuordnung des Arzneimittels zu dem zugehörigen einzigartigen UPD Package Identifier. Dieser ist pro Arzneimittel und der jeweiligen Varianten von (Um)Verpackungen nur einmalig vergeben. Die Zuordnung der Packungs-ID zum dazugehörigen UPD Package Identifier erfolgt nach der Meldung automatisch. .
Alternativ kann beim Übertragen der Daten durch eine Schnittstelle auch die UPD angegeben werden.

bulletAuswahl derjenigen der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw. welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete oder abgegebene (Teil-)Menge entnommen wurde.
bulletEs können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden.

 

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Union Product Database Package Identifier (UPD- PI)

Der UPD Package Identifier ist ein eindeutiger, einzigartiger Identifizierungscode des Arzneimittels (mit Informationen zu der Packungsgröße und Verpackung), der in der Union Product Data Base zum Vergleich unter den Mitgliedstaaten vergeben wird. Die Angabe ist in der Meldemaske nicht erforderlich, da sie aus den vorliegenden Daten (Packungs-ID) ermittelt wird.
Werden die Daten per Schnittstelle (z. B. über ein Praxisprogramm) an die Datenbank gesendet, kann der UPD-PI oder alternativ die Packungs-ID übermittelt werden, da das System die erforderliche UPD-PI zuordnen, ermitteln und füllen kann.

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Hinweise zum HIT-Data-Dictionary 

Das HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.

bulletÜberblick über die Datenstrukturen erhalten Sie im Data-Dictionary
bulletErklärungen zu den einzelnen Meldungen finden Sie unter HIT-Meldungen
bulletSpeziell die Meldeentität, siehe  TAM_XABAW 
bulletErklärungen zu den numerischen Schlüssel-Werten finden Sie in der zugehörigen Schlüsselliste.

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Seite zuletzt bearbeitet: 03. November 2021 15:52, Anbieterinformation: Impressum und Datenschutz und Barrierefreiheit