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Maschinenlesbarer Untersuchungsantrag 

bulletAllgemeine Hinweise zur Erstellung maschinenlesbarer Untersuchungsanträge
bulletGespeicherte Untersuchungsaufträge
bulletHinweise zu den Eingabe-Feldern
bulletAntragsart
bulletHalter-Betrieb
bulletTierarzt
bulletProbenahme
bulletUntersuchungslabor
bulletAuftragsart
bulletBemerkung
bulletUntersuchungsmaterial-/grund
bulletSortierung
bulletTierauswahl
bulletUntersuchungsparameter 
bulletBHV1
bulletBVD
bulletBTV
bulletLeukose
bulletBrucellose
bulletParatb
bulletTBC
bulletSonstige Tierseuchen
bulletAnzeigeumfang
bulletAusgabeumfang
bulletLegende
bulletBewegungen ab
bulletKollektionen
bulletHinweise zum PDF-Druck 

Allgemein

Der Untersuchungsantrag in maschinenlesbarer Form ermöglicht dem Untersuchungsinstitut den Barcode zur Ohrmarke in Verbindung mit der Barcode-Dublette des Probenröhrchens einzuscannen; es wird damit  eine zügige Abarbeitung der Untersuchungsaufträge erreicht. Ablese- oder Schreibfehler im Stall - wie sie bei handschriftlich ausgefüllten Anträgen häufig vorkommen, werden somit vermieden. Damit ist auch eine sichere Zuordnung der Probe zum Tier gewährleistet.

Grundsätzlich ist das Antragsformular für die Untersuchung von Rinderbeständen auf folgende Tierseuchen möglich:

bulletBHV1 (Bovines Herpes Virus)
bulletBVD (Bovine Virus Diarrhoe)
bulletBTV (Blue Tongue Virus) -Blauzungenkrankheit
bulletLeukose
bulletBrucellose 
bulletParaTb (Paratuberkulose)
bulletMKS (Maul- und Klauenseuche)

Hierbei können einzelne Untersuchungsparameter ausgewählt wie auch kombinierte Aufträge erstellt werden.

Für die Erstellung des Untersuchungsantrags stehen zwei Masken zur Verfügung, die sich durch den Umfang ihrer Selektionsmöglichkeiten unterscheiden- die Kurzform, die für die Mehrzahl der in Frage kommenden Aufträge ausreichend ist und die erweitere Form, die dem fortgeschrittenen Nutzer für sehr spezielle Anforderungen dienlich ist. 

Für eine rationelle Probenahme von allen untersuchungspflichtigen Tieren ist es wichtig, dass der Landwirt seine Bestandsmeldungen aktuell an die HIT-Datenbank gemeldet hat, bevor der Untersuchungsantrag auf Basis des Bestandregisters erstellt wird. Handschriftliche Ergänzungen oder zusätzliche manuelle Nachbearbeitungen entfallen somit!

Der Landwirt kann entweder selbst einen Untersuchungsantrag ausdrucken oder dem bestandsbetreuenden Tierarzt über eine Hoftierarzt-Vollmacht den Datenzugriff gewähren, sofern der Tierarzt über eine HIT-Zugangsberechtigung verfügt. Die Vollmacht wird von der Adressdatenstelle im jeweiligen Bundesland des Tierhalters in HIT eingetragen.

Die Bevollmächtigung des Tierarztes hat folgende Vorteile:

bulletder Tierarzt selbst kann einen Untersuchungsantrag erstellen, 
bulletdie Untersuchungsbefunde und den daraus abgeleiteten Tierstatus einsehen, 
bulletdie Tiergesundheitsdaten für die Planung anstehender Untersuchungen nutzen und somit eine effiziente Bestandsbetreuung erzielen.
bulletZudem kann der Hoftierarzt nach erfolgter Impfaktion die Daten in HIT erfassen. 

1. Schritt: Folgende Angaben sind im Untersuchungsantrag einzutragen:

bulletAntragsart: Aufgrund von speziellen Anforderungen des jeweiligen Tierseuchenbekämpfungsverfahrens und dessen Umsetzung im Land gibt es landesspezifische Formulare. Der Betriebssitz des Halters und nicht der Standort der Tierarztpraxis ist entscheidend, welcher Antrag zu verwenden. 

bullet12stellige Betriebsnummer des Tierhalters

bullet12stellige Betriebsnummer des Tierarztes
(die Angabe ist nicht zwingend erforderlich; wenn das Feld jedoch leer bleibt, muss die Nummer mit  zugehöriger Adresse handschriftlich in den Antrag eingetragen werden)

bulletDatum der geplanten Probenahme; Auf Basis dieser Angabe wird das Alter der Tiere ermittelt!

bullet12stellige Betriebsnummer des Labors 
(die Angabe ist in Ländern mit elektronisch gespeicherten Untersuchungsaufträgen zwingend erforderlich)

bulletSortierung: zum Beispiel  nach Geburtsdatum

bulletAuswahl der Untersuchungsparameter
Nachdem die allgemeinen Angaben eingetragen wurden, folgt im nächsten Schritt die Auswahl der Untersuchungsparameter, wobei sowohl einzelne als auch kombinierte Aufträge möglich sind.
bulletDer Anzeigeumfang ist standardmäßig auf die zur Untersuchung ausgewählten Rinder beschränkt. Um ggf. einen Überblick zum Tierbestand zu erhalten, ist die Option "Alle Tiere des Bestands bzw. in Tierauswahl" zu aktivieren. Dies ist sinnvoll, wenn man den untersuchungspflichtigen Zuchtbullen mit anzeigen und zur Untersuchung auswählen möchte.
bulletMit dem Ausgabeumfang legt man fest, welche Rinder in den Antrag eingedruckt werden sollen. Standardeinstellung sind die "nur zu untersuchende Tiere". Sollen alle Tiere in der Bildschirmanzeige in das Formular aufgedruckt werden, ist die Option "Alle angezeigten Tiere in Antrag ausgeben" zu aktivieren. 

 2. Schritt: Anzeigen der ausgewählten Tiere

Nachdem alle Untersuchungsparameter festgelegt wurden, kann man sich die zu untersuchenden Tiere (zur Kontrolle oder besseren Übersicht) mit der Schaltfläche ANZEIGEN auf dem Bildschirm anzeigen lassen.

Die nicht vom System vorgeschlagenen Untersuchungsparameter sind grau markiert. Eine Änderung dieser Parameter ist möglich, indem das entsprechende Kästchen mit einem Häkchen aktiviert oder durch Entfernung des Häkchens deaktiviert wird.

Wenn nur einzelne Tiere zur Untersuchung anstehen, sollte vorab das Häkchen neben der Schaltfläche ANZEIGEN entfernt werden. Die zu untersuchenden Rinder sind dann manuell anzuklicken. 

3. Schritt: Erstellen des Untersuchungsantrags

Das Untersuchungsformular wird mit der Schaltfläche DRUCKFORM (PDF) erstellt; zugleich wird der aktivierte elektronische Untersuchungsauftrag gespeichert. Die ausgewählten Untersuchungsparameter sind automatisch in der Probenliste angekreuzt und zusätzlich im Feld zur Proben-ID eingedruckt.

Die landesspezifischen Formulare umfassen nicht alle Parameter, wie z.B. BTV oder BVD -Antikörper. Eine vollständige Auflistung ist auf der letzten Seite des Antrags zu finden. 

Hinweise zur ausgedruckten Probenliste

bulletDie Röhrchen müssen nicht mehr beschriftet werden, da die Zuordnung direkt bei der Blutprobennahme durch Aufkleben der Barcodedublette neben die Ohrmarke im Antrag erfolgt.
bulletDer Barcodeaufkleber ist waagerecht nur in die dafür vorgesehenen Felder neben der Ohrmarke (idealerweise ist nach dem Aufkleben das Geburtsdatum, das Geschlecht und die Rasse nicht mehr zu lesen). Es dürfen keine weiteren Eintragungen, Streichungen etc. innerhalb der Felder gemacht werden.
bulletEin BHV1/ IBR-Marker geimpftes Tier muss immer als solches durch Markierung gekennzeichnet sein. Ist die Impfung in HIT eingetragen, wird die Markierung im Antrag automatisch durchgeführt. Sind die Impfungen nicht in HIT gespeichert, muss der Tierarzt bzw. der Landwirt im Antrag die betroffenen Rinder manuell kennzeichnen.

Die erweitere Form des Untersuchungsantrags

Die erweiterte Maske beinhaltet zusätzliche Eingabefelder, wie die Auftragsart, das Untersuchungsmaterial und der Untersuchungsgrund sowie ein Bemerkungsfeld. Diese Eintragungen werden derzeit nur im elektronischen Untersuchungsauftrag gespeichert und noch nicht in das Antragsformular eingedruckt. 

Zudem besteht in der erweiterten Maske die Möglichkeit mit der Eingabe eines Datums im Feld "Stand Bestandsregister" das Register zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit aufzurufen. Mit dieser Funktion lässt sich ein Untersuchungsantrag nachträglich auf Basis des damals gemeldeten Tierbestands erstellen.

Sollen die Rinder nach individuellen Kriterien gefiltert werden, wie z.B. nach den letzten fünf Ziffern, bietet die Tierauswahl hierfür verschiedene Optionen an. 

Darüber hinaus können spezifische Suchkriterien zum jeweiligen Untersuchungsparameter genutzt werden, wie z.B. die Eingabe eines Untersuchungszeitraums für BHV1, um Tiere zu filtern, die letztmalig im vergangenen Jahr auf diese Krankheit untersucht wurden. 

TSN-Untersuchungsaufträge

Im Tierseuchenfall hat das Veterinäramt die Möglichkeit, die für eine Untersuchung relevanten Daten (Sperrgrund, Untersuchungsgrund, Probenmaterial, Bestandsgröße/Stichprobenumfang, Tierseuche) aus dem Krisen-Explorer der lokalen TSN-Anwendung nach HIT zu exportieren, um für die  betroffenen Betriebe einen Untersuchungsantrag zu erstellen. In diesem Fall werden die Untersuchungsparameter automatisch in das bundeseinheitliche Antragsformular eingedruckt. 

Gespeicherte Untersuchungsaufträge

Zur Optimierung der automatisierten Verarbeitung der Formulare werden die vom Tierhalter oder Hoftierarzt eingetragenen Untersuchungsparameter und die zur Beprobung ausgewählten Tiere mit einer Auftragsnummer und dem Auftraggeber separat gespeichert. Beim Auftraggeber handelt es sich um die eingeloggte Person, die in der HIT mit ihrer Betriebsnummer und PIN angemeldet ist und das Untersuchungsformular erstellt.

Die in der HIT-Datenbank hinterlegten Laboraufträge nutzen die Landesuntersuchungsämter für eingesandte Untersuchungsanträge, die von der Scannersoftware nicht verarbeitet werden können, weil z.B. Verschmutzungen auf den Barcodes zu Problemen beim Einlesen der Daten führen. Zudem ermöglicht es dem Labor auf Basis der im Auftrag mit übertragenden Tiergesundheitsdaten, wie z.B. der BHV1-Status des Rindes,  eine automatische Testzuweisung durchzuführen. 

Entfernt man das Häkchen vor dem Untersuchungsauftrag, werden keine Daten gespeichert. Dies führt im Labor möglicherweise zu einer verzögerten Abarbeitung der Aufträge. Für die Nutzung des Antragsformulars mit identischen Untersuchungsparameter ist die Aktivierung der Funktion zwingend erforderlich!

Abfrage von Untersuchungsergebnissen

Die in HIT gemeldeten Untersuchungsergebnisse kann der Landwirt für seine Rinder und der von ihm bevollmächtigte Hoftierarzt im "Bestandsregister mit Gesundheitsdaten" oder in der "Einzeltierverfolgung" abrufen.

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Hinweise zu den Eingabefeldern

Antragsart

Der landesspezifische Untersuchungsantrag ist hier auszuwählen; entscheidend ist der Betriebssitz des Tierhalters und nicht der Standort der Tierarztpraxis.

Einige Länder, wie Niedersachsen und Sachsen bieten verschiedene Antragsformulare an, wie der Antrag mit identischen oder nicht identischen Untersuchungsparametern. Sollen sämtliche Blutproben aus dem Bestand auf eine oder mehrere Tierseuchen untersucht werden, ist der Antrag "U-Parameter identisch" auszuwählen. In der Probenliste werden automatisch die Untersuchungsparameter angekreuzt, die in der Maske ausgewählt wurden.

Sind nicht alle Proben auf die selben Parameter zu untersuchen, ist der Antrag "U-Parameter nicht  identisch" zu verwenden. Er bietet die Möglichkeit, für die jeweilige Ohrmarke den Untersuchungsparameter zu bestimmen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es zudem einen Antrag für Tankmilchproben zur Untersuchung auf BHV1 sowie Leukose und Brucellose . Bei dieser Antragsform ist die Angabe eines Untersuchungsparameters nicht zwingend erforderlich. In diesem Fall wird nur ein Deckblatt (Auftrag zur Sammel-, Tank- bzw. Bestandsmilchuntersuchung) erstellt. Ist zusätzlich eine Tierliste gewünscht, sind die laktierenden Kühe mit der Option "abgekalbte Tiere" zu filtern. Da eine Totgeburt nach der Viehverkehrsverordnung nicht meldepflichtig ist,  fehlen ggf. die Erstkalbinnen bei den gekalbten Tieren. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Anzeigeumfang auf "alle Tiere im Bestand anzeigen" zu ändern und diese Tiere manuell mit auszuwählen, damit sie auf der Tierliste erscheinen. Eine landesspezifische Anleitung zur Handhabung der Anträge zur Entnahme von Milchproben, die dem Nutzer als Hilfestellung dienen soll, finden Sie hier. NRW-Leitfaden zum Ausfüllen des Antrags für Milchproben

Anträge zur Tuberkuloseuntersuchung

bulletMonotest, Simultantest mit Antragsart "Antrag TBC" und Auswahl bei TBC, was und wie zu untersuchen ist (gilt für alle Länder)
bulletGamma-Interferon-Freisetzungstest mit landesspezifischen Antrag (analog zu BHV1- oder BVD-Untersuchungen), Ausnahme Bayern!
bulletBayern:
bulletFür den Gamma-Interferon-Freisetzungstest ist auch die Antragsart "Antrag TBC" zu verwenden und Angabe bei TBC, was und wie zu untersuchen ist => Bayerischer Untersuchungsantrag Bovigam-Test wird erstellt.
bulletErweiterte Maske: Die Anträge "Tuberkulin-Monotest", "Tuberkulin-Simultantest" und "Bovigam-Test" können - wie bisher- ohne zusätzliche Angaben verwendet werden.

Bundeseinheitlicher Untersuchungsantrag im Tierseuchenfall (MKS, BT)

Im Seuchenfall erfolgt die Erfassung der erforderlichen Untersuchungen mit Angaben zum Diagnoseverfahren, Probenmaterial und Stichprobenumfang im Krisen-Explorer der lokalen TSN-Anwendung und können zusammen mit den Angaben zu Tierseuche, betroffener Tierart, Untersuchungs- und Sperrgrund per Schnittstelle an HIT übergeben werden. Diese Daten sind in der Übersicht TSN-Untersuchungsaufträge abrufbar und werden automatisch in die Erstellungsmaske zum Untersuchungsantrag übernommen, wenn man in der Übersicht das verlinkte Probenmaterial in der Spalte "Rinder" anklickt. Effizientes Werkzeug bei planbaren Massenuntersuchungen wie Umgebungsuntersuchungen im Rahmen der Ermittlung von Sekundärausbrüchen oder Aufhebungsuntersuchungen zum Abschluss eines Seuchengeschehens. 

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Halter

Die 12stellige Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) des Tierhalters ist hier einzugeben. Mit der Angabe wird automatisch die zugehörige Adresse im Antragsformular mit aufgedruckt. 

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Tierarzt

Die 12stellige Betriebsnummer des verantwortlichen Veterinärs ist hier anzugeben. Es handelt sich hierbei entweder um den amtlichen Tierarzt oder Hoftierarzt, der vom Tierhalter bevollmächtigt wurde. Die eingetragene Betriebsnummer mit zugehöriger Adresse wird automatisch im Antragsformular mit ausgedruckt.

Die Adresse des Tierarztes wird im Formular ausgedruckt, wenn

bulleter selbst den Untersuchungsantrag erstellt oder
bulletder Tierhalter dem Tierarzt eine Vollmacht erteilte und der Tierhalter ein Formular generiert.

Sofern das Feld leer bleibt, fehlt die Adresse des Tierarztes im Formular und muss handschriftlich ergänzt werden.

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Probenahme

Das Datum der geplanten Probenentnahme ist hier einzutragen (bis zu einer Woche in der Zukunft möglich). Auf Basis dieser Angabe erfolgt die Altersbestimmung der Tiere.

Sofern das Feld leer bleibt, wird bei der Anzeige automatisch vom System das heutige Datum eingesetzt. 

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TSN-Auftragsnummer

Eine TSN-Auftragsnummer liegt vor, wenn im Tierseuchenfall die für einen Untersuchungsauftrag relevanten Daten aus dem Krisen-Explorer der lokalen TSN-Anwendung mittels einer Schnittstellendatei an HIT importiert wurde.

Die von TSN generierte Auftragsnummer ist wie folgt aufgebaut:
JJKKKKKPPPNNNNNNNNNN (J(2)=Jahr, K(5)=Kreis, P(3)=Probenehmer, N(10)=laufende Nummer

Bei einer Untersuchung werden alle Proben in einem Bestand unter einer Auftragsnummer zusammengefasst. 

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Untersuchungslabor

Das Untersuchungslabor ist hier auszuwählen. 

Bei Antragsformularen für identische Untersuchungsparameter, die beispielsweise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verwendet werden, ist die Aktivierung der Funktion "elektronischer Untersuchungsauftrag speichern"  zwingend erforderlich. In diesem Fall ist zusätzlich die Angabe des Labors unerlässlich.

Folgende Länder verarbeiten derzeit einen maschinenlesbaren Untersuchungsantrag:

Schleswig-Holstein

bullet01 004 000 0604 (Landeslabor Schleswig-Holstein)

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Niedersachsen

bullet03 403 000 0037 (Laves-Veterinärinstitut Oldenburg) 
bullet03 201 000 0115 (Laves-Veterinärinstitut Hannover)
bullet03 152 012 0049 (Tierärztliches Institut Göttingen)
bullet03 403 000 0040  (Lufa Nord-West/ Oldenburg) 

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Für Betriebe in Nordrhein-Westfalen ist automatisch das zuständige Untersuchungsinstitut vorgegeben.

Nordrhein-Westfalen

bullet05 114 000 0289 (CVUA-RRW Krefeld, auch für Tierhalter aus 05 3 zuständig) 
bullet05 515 000 0894 (CVUA Münster)
bullet05 766 020 0103 (CVUA OWL Detmold)
bullet05 958 004 0087 (CVUA Westfalen - Standort Arnsberg)

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Rheinland-Pfalz

bullet07 111 000 0027 (Landesuntersuchungsamt)

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Baden-Württemberg

bullet08 119 020 0119  CVUA Stuttgart
bullet08 221 000 0184 CVUA Karlsruhe
bullet08 311 000 0447 CVUA Freiburg
bullet08 436 008 0041 STUA Aulendorf

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Bayern

bullet09 175 135 0038 (Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.)
bullet09 184 135 0102 (Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Oberschleißheim)
bullet09 562 000 0393 (Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Erlangen)
bulletPrivatlabore, die nach Kenntnis der Bayerischen Tierseuchenkasse Untersuchungen im Rahmen der BVDV-Verordnung für bayerische Betriebe durchführen (Stand: 01/2011; Angaben ohne Gewähr)"

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Mecklenburg-Vorpommern

bullet13 003 000 1151 (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei)

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Sachsen

bullet14 161 000 0092 (Landesuntersuchungsanstalt Chemnitz)
bullet14 262 000 0164 (Landesuntersuchungsanstalt Dresden)
bullet14 365 000 0100 (Landesuntersuchungsanstalt Leipzig)

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Sachsen-Anhalt

bullet15 363 114 0193 (Landesamt für Verbraucherschutz)

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Thüringen

bullet16 055 000 1012 (TLLV Thüringen)

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Auftragsart (nur in der erweiterten Form)

Wenn kein besonderer Untersuchungsauftrag erforderlich ist, wie z.B. im Krisenfall, ist i.d.R. die Standardeinstellung zu verwenden. Derzeit wird diese Information noch nicht in das Antragsformular übernommen, sondern im elektronischen Untersuchungsauftrag in HIT gespeichert. 

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Bemerkung (nur in der erweiterten Maske)

Zusätzliche Informationen für das Untersuchungsinstitut können hier dokumentiert werden. Diese Angaben werden derzeit noch nicht in das landesspezifische Antragsformular eingedruckt, sondern nur im elektronischen Auftrag in HIT gespeichert.

Bundeseinheitlicher Untersuchungsantrag im Tierseuchenfall

Im Seuchenfall erfolgt die Erfassung der erforderlichen Untersuchungen mit Angaben zum Diagnoseverfahren, Probenmaterial und Stichprobenumfang im Krisenverwaltungsmodul der lokalen TSN-Anwendung und können zusammen mit den Angaben zu Tierseuche, betroffener Tierart, Untersuchungs- und Sperrgrund per Schnittstelle an HIT übergeben werden. Für die in der Restriktionszone befindlichen Betriebe ist dann das Bemerkungsfeld mit dem Tierbestand und Stichprobenumfang laut TSN gefüllt. Als Vergleichswert wird zusätzlich der HIT-Bestand angezeigt, der nicht aus dem tagesaktuellen Bestandsregister ermittelt wird, sondern auf einer wöchentlich berechneten Statistik basiert.

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Untersuchungsmaterial und - grund (nur in der erweiterten Maske)

Die Angaben sind optional und werden im elektronischen Auftrag gespeichert, aber nicht in das Antragsformular übernommen.

Die Auswahllisten sind eine Sammlung von Untersuchungsmaterialien- und gründen, die im Einzelnen nicht für jedes Land zutreffen. Vor der Eingabe ist zunächst zu prüfen, ob es sich um einen in Ihrem Land erlaubtes Probenmaterial oder Untersuchungsgrund handelt (vgl. Antragsformular). 

Bundeseinheitlicher Untersuchungsantrag im Tierseuchenfall

Handelt es sich um ein Betrieb, der im Seuchenfall von der Veterinärverwaltung aus der TSN-Anwendung nach HIT exportiert wurde, um einen Untersuchungsantrag zu erstellen, ist das Probematerial voreingestellt und im Deckblatt des Untersuchungsantrags aufgedruckt.

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Sperrgrund

Der Sperrgrund entspricht der eingetragenen Restriktionszone im Krisen-Explorer und ist angegeben, wenn im Seuchenfall ein Untersuchungsauftrag aus den TSN-Anwendung nach HIT exportiert wurde, um einen Antrag zu erstellen.

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Sortierung

Bei der Standardeinstellung "Sortierung wie in Ursprungsliste" wird die Reihenfolge der Ohrmarken in der CSV-Datei übernommen.

Abweichend davon ist eine Sortierung der Tiere nach folgenden Kriterien möglich:

1- Ohrmarke: Die Standardsortierung zeigt alle Tiere aufsteigend nach Ohrmarkennummer an. Dabei liegt bei ausländischen Ohrmarken der ISO-Länderschlüssel zugrunde.

2 - Geburtsdatum: Alternativ können die Tiere nach Alter sortiert werden. Bei Tieren für die noch keine Stammdaten vorliegen, ist das Alter nicht bekannt. Sie erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste.

3 - Geschlecht (m/w) und Geburtsdatum: Alternativ können die Tiere nach Geschlecht (männliche Tiere zuerst) und Alter sortiert werden. Bei Tieren für die noch keine Stammdaten vorliegen, sind diese Daten nicht bekannt. Sie erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste.

4 -Geschlecht (w/m) und Geburtsdatum: Zuerst weibliche Tiere, dann die männlichen Tieren, ansonsten wie unter Pkt. 3 

5 - Betriebszugang und Ohrmarke: Alternativ können die Tiere nach dem ersten Zugang zum Betrieb sortiert werden. Wenn ein Tier mehrmals am Betrieb zu- und abgeht, wird der letzte Zugang des Tieres angezeigt, die Auflistung im Register erfolgt jedoch nach dem ersten Zugangsdatum (z.B. das Geburtsdatum). Bei gleichem Zugangsdatum wird nach Ohrmarke sortiert.

6 letzten 5 Ziffern der Ohrmarke: Diese spezielle Sortierung die Tiere aufsteigend nach den letzten 5 Ziffern der Ohrmarke. Ausländische Tiere werden nach dem Landeskenner in der Ohrmarke sortiert.

7- Geschlecht (m/w) und Betriebszugang: Alternativ können die Tiere nach Geschlecht (zuerst männliche Tiere) und ersten Zugang zum Betrieb sortiert werden. Wenn ein Tier mehrmals am Betrieb zu- und abgeht, wird der letzte Zugang des Tieres angezeigt, die Auflistung im Register erfolgt jedoch nach dem ersten Zugangsdatum (z.B. das Geburtsdatum). Tiere mit fehlenden Stammdaten erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste.

8-: Zuerst weibliche Tiere, dann die männlichen Tiere, ansonsten wie unter Pkt. 7 

Weitere Optionen können aus dem Dropdown-Menü gewählt werden. 

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Tierauswahl (nur in der erweiterten Maske)

Sollen die Rinder nach individuellen Kriterien gefiltert werden, wie z.B. nach den letzten fünf Ziffern, bietet die Tierauswahl hierfür verschiedene Optionen an. 

Standardeinstellung ist die Verknüpfung der Kriterien mit "und zugleich". Dies bedeutet, nur Tiere, die alle angegebenen Kriterien erfüllen, werden ausgegeben, wie z.B. weibliche Tiere, die im Betrieb geboren sind.

Kriterien, die mit einem "oder auch" kombiniert werden, erfüllen entweder die eine oder andere Bedingung (Beispiel: Tiere älter 6 Monate oder Tiere, die aus den eingetragenen Betrieben zugegangen sind)

Folgende Filtermöglichkeiten gibt es:

bulletSelektion nach den letzten 5 Ziffern der Ohrmarke 
Dieses Suchkriterium ist nur für die Auswahl von Tieren sinnvoll, die im Betrieb geboren sind.  
bulletAlter von (untere Altersgrenze)
Für die Auswahl von Tieren ab einem bestimmten Alter ist hier ein Wert einzugeben (Bsp.: Für die Abfrage von Tieren ab 12 Monate ist der Wert 12,00 einzugeben, Tiere älter 12 Monate werden mit dem Wert 12,01 abgefragt; Rinder älter 6 Wochen mit 0,42). Das Feld bleibt leer, sofern eine Abfrage nach einer oberen Altersgrenze erfolgen soll.
bulletAlter bis unter (obere Altersgrenze)
Für die Abfrage einer oberen Altersgrenze ist hier ein Wert erforderlich, der angegebene Wert gilt hier anders als in normalen von/bis-Bereichen als ... bis unter (Bsp.: Tiere unter 12 Monate=12,00). Das Feld kann leer bleiben, sofern keine Obergrenze für den Altersbereich gewünscht wird.
bulletGeschlecht
bulletnur Tiere mit Kalbungen
bulletSelektion nach Tieren, die im Betrieb geboren oder zugegangen sind
bulletnach Zugangsdatum bzw. Zeitraum
Mit dem Suchkriterium "nicht im Betrieb geboren" kombiniert mit einem Zugangsdatum werden alle zugegangenen Tiere ab diesem Zeitpunkt angezeigt. Sofern nur die im Betrieb geborenen Tiere unter Angabe eines Zugangsdatums, beinhaltet der Untersuchungsantrag alle Tiere, die ab diesem Zeitpunkt im Betrieb geboren wurden.
bulletZugangsbetrieb 
Für die Suche von Tieren aus einem bestimmten Betrieb; möglich ist auch die Angabe mehrerer Betriebe

Die individuell festgelegte Auswahl der Tiere ist kombinierbar mit weiteren Filtern, die unter dem jeweiligen Untersuchungsparameter angeboten werden, wie z.B. Rinder eines bestimmten Alters mit einem speziellen BVD-Status.

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Untersuchungsparameter

BHV1- Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR); Erreger ist das  Bovine Herpesvirus Typ 1
Folgende Optionen sind möglich:

bulletautomatische Auswahl nach Kuhanteil

Bei einem Kuhanteil* über 30% werden alle Tiere älter 24 Monate vorgeschlagen; liegt der Kuhanteil unter diesem Prozentsatz, werden alle Tiere älter neun Monate vorgeschlagen. Ab 2015: für Kuhanteil unter 30 % alle weiblichen und bis zu 9 Monate  und über 24 Monate alten männlichen Tiere. Nur in einem amtlich anerkannt BHV1-freien Bestand ist dieser Filter zulässig. 

*Hinweis zum Kuhanteil: Ein Rind wird als Kuh eingestuft, wenn Geburtsmeldungen vorhanden sind; da Totgeburten nicht meldepflichtig sind, ist der tatsächliche Kuhanteil im Bestand ggf. höher als der errechnete. Es erfolgt aus diesem Grund eine Nachfrage (Grenze bei 25%), ob die automatische Auswahl (alle weiblichen und bis zu 9 Monate alten männlichen Tiere) durchgeführt werden soll. In der Alters- und Geschlechtsstatistik (Maske "Bestandsregister") wird auch der Kuhanteil ausgewiesen, der zusätzlich die weiblichen Tiere älter 24 Monate mit einschließt, also Tiere mit fraglichen Kalbestatus, weil Aborte/Totgeburten nicht meldepflichtig sind. Dies kann ggf. zur Entscheidung herangezogen werden.

bulletTiere älter 24 Monate

Zur Aufrechterhaltung der BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes sind für Betriebe mit einem Kuhanteil > 30% bei allen über 24 Monate alten Rindern blutserologische Kontrolluntersuchungen durchzuführen (Anlage 1 Abschnitt II).  Da der Filter "automatische Auswahl nach Kuhanteil" die Tiere (auch die männlichen, wenn der Kuhanteil < 30%!) korrekt vorschlägt, der Filter > 24 Monate damit überflüssig ist und zu falscher Tierauswahl „verleitet“, wird diese Option nur noch in der erweiterten Form der Untersuchungsanträge angeboten.

bulletTiere älter neun Monate bzw. nur weibliche Tiere älter 9 Monate

Nach BHV1-Verordnung Abschnitt 2 §2 a hat der Besitzer, soweit sein Bestand nicht bereits ein BHV1-freier Rinderbestand im Sinne des §1 Abs. 2 Nr. 1 ist, alle über neun Monate alten Zucht- und Nutzrinder oder, sofern der Bestand einen Kuhanteil von mindestens 30% hat, alle über neun Monate alten weiblichen Rinder sowie die zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder im Abstand von längstens zwölf Monaten nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde untersuchen zu lassen.

bulletTiere bis 9 Monate

In einem Bestand, der zu mehr als 50 % aus bis zu neun Monate alten Rindern besteht, müssen (frühestens 30 Tage nach Entfernen des letzten Reagenten) Stichprobenuntersuchungen erfolgen (Basisuntersuchung gem. Anlage 1 Abs. 1b. und Kontrolluntersuchung gem. Anlage 1 Abschnitt II Satz 2 b)). In die Untersuchung sind laut VO so viele Rinder einzubeziehen, das mit einer Wahrscheinlichkeit von 95% und einer Prävalenzschwelle von 5% eine BHV1-Infektion festgestellt werden kann.

bulletalle weiblichen Tiere und männliche Tiere bis 9 Monate

In einem Bestand mit einem Kuhanteil unter 30 % sind (frühestens 30 Tage nach Entfernen des letzten Reagenten) alle weiblichen und bis zu 9 Monate alten männlichen Tiere serologisch zu untersuchen (Basisuntersuchung gem. Anlage 1 Abschnitt I Abs. 1a. und Kontrolluntersuchung gem. Anlage 1 Abschnitt II Satz 2 a)).

bulletalle Tiere im Bestand

In der Anlage 1 zur BHV1-Verordnung sind die Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1-Infektion gilt, beschrieben. Laut Abs1b sind bei einem Kuhanteil von über 30 % alle weiblichen Rinder und der Zucht vorgesehenen männlichen Rinder serologisch zu untersuchen (Basisuntersuchung). In der HIT- Datenbank ist die Nutzungsrichtung nicht dokumentiert bzw. steht für die Auswahl zum Untersuchungsantrag noch nicht zur Verfügung, sodass keine Differenzierung zwischen Mast- und Zuchttieren möglich ist. Daher müssen die männlichen Tiere, die zur Zucht vorgesehen sind hier gezielt ausgewählt werden.

bulletManuelle Auswahl von Einzeltieren (nur in der erweiterten Maske)

Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.

bulletalle Tiere im Bestand bzw. nach obiger Tierauswahl (nur in der erweiterten Maske)

Mit dieser Option ist der Gesamtbestand als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt). Die Tierauswahl in der erweiterten Maske ermöglicht das Filtern nach speziellen Kriterien, wie z.B. nach den letzten fünf Ziffern oder nach manuell festgelegten Altersgrenzen auch in Kombination mit dem Geschlecht!

bulletabgekalbte Tiere

Diese Filterfunktion bietet sich für die Erstellung eines Antrags für Tankmilchproben an, um die laktierenden Kühe abzufragen. Derzeit steht dieses Formular nur für Tierhalter in Nordrhein- Westfalen zur Verfügung.

Zusätzliche Filterkriterien in der erweiterten Form

Zusätzlich zu den o.g. Optionen können weitere Eigenschaften zur Präzisierung der Tierauswahl vorgegeben werden. Wenn beispielsweise nur Tiere mit einem bestimmten BHV1-Status untersucht werden sollen, ist der gewünschte Status aus der Schlüsselliste zu wählen (Link anklicken). Möglich ist zudem die Auswahl nach geimpften oder nicht geimpften Rindern oder nach Tieren zu filtern, die in einem bestimmten Zeitfenster untersucht /nicht untersucht wurden. Für den Untersuchungszeitraum wird das Status-Datum (Probenahme) herangezogen.

Behandlung von positiven Rindern

Standardmäßig ist die Option " ohne positive Tiere " aktiviert; Rinder mit einem bereits vorliegendem BHV1 positiven Befund werden damit ausgeschlossen. 

Ist die Anzeige der positiven Tieren dennoch gewünscht, muss die entsprechende Option "positive grau markiert, nicht ausgewählt" oder "positive ohne Reagenten grau markiert und ausgewählt" aktiviert werden. Sollen diese Rinder ggf. untersucht werden, sind sie manuell mit einem Häkchen zu aktivieren.

In der erweiterten Maske stehen weitere Filter zur Verfügung: "positive grau markiert und ausgewählt"  und "nur positive Tiere".

Codierung der  Radiobuttons

Radiobutton  Codes Bemerkung
positive grau markiert, nicht ausgewählt P, NP, PP, PW, PWP, PW9, PP9, PB, PBI, PSE, IMP, IPW, PE9, P9, PB9, PEX, PPX, PBM, PEX, PX, PBX alle positiven Tiere werden in der Tabelle grau markiert, sie sind nicht ausgewählt. Alle anderen Tiere sind unmarkiert, aber ausgewählt.
positive ohne Reagenten grau markiert und ausgewählt PW, PW9, PP9, PB, PBI, PSE, G, GB, GB9, GN, GN9, GE, GE9, IMW, IMI, IMG, IPB, INW, IPW, IGB, IGE, PE9, P9, PB9, NMR, PWX, PPX, PBM, GBX, GNX, GEX, PEX, PX, PBX alle positiven Tiere (ohne Reagenten) werden in der Tabelle grau markiert und ausgewählt. Alle anderen Tiere sind unmarkiert, aber ausgewählt.
ohne positive Tiere INV, N, NE, NE9, NS9, NBI, NSE, G, GB, GB9, GN, GN9, GE, GE9, IMW, IMN, IMI, IMG, IPB, IM, IMG, IPB, IM, INW, IGB, IGE, NEX, NSX, NMR, GBX, GNX, GEX alle  nicht positiven Tiere werden in der Tabelle ausgegeben und ausgewählt.
positive grau markiert und ausgewählt P, NP, PP, PW, PWP, PW9, PP9, PB, PBI, PSE, IMP, IPW, PE9, P9, PB9, PEX, PPX, PBM, PEX, PX, PBX alle positiven Tiere werden in der Tabelle grau markiert und ausgewählt. Alle anderen Tiere sind unmarkiert, aber ausgewählt.
nur positive Tiere P, NP, PP, PW, PWP, PW9, PP9, PB, PBI, PSE, IMP, IPW, PE9, P9, PB9, PEX, PPX, PBM, PEX, PX, PBX alle positiven Tiere werden in der Tabelle ausgegeben und ausgewählt.

Tiere mit folgenden Status gelten als BHV1 positiv 

Achtung: Seit 03/2015 wurde die BHV1-VO geändert. Diese Änderung wurde 31.05.2016 in HIT umgesetzt. Daraus ergeben sich neue bzw. geänderte Tierstatus, insbesondere die alten Status PBI und PSE existieren so nicht mehr, statt dessen werden jetzt differenzierte Status ermittelt, Details zur Ermittlung siehe BHV1-Tierstatus, alle Schlüssel und Kürzel siehe BHV1-Tierstatus im Data-Dictionary.

Nr. Code Beschreibung Zusatzinformation
20 P positiv, ohne Impfung   
21 NP positiv (vorher negativ), ohne Impfung   
22 PP positiv (mehrfach), ohne Impfung   
23 PW positiv (mit Widerspruch durch späteres anderes Ergebnis), ohne Impfung   
24 PWP positiv (mit Widerspruch, anschließend noch mal positiv), ohne Impfung   
25 PW9 positiv (mit Widerspruch durch späteres anderes Ergebnis), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate 
26 PP9 positiv (mit Widerspruch, anschließend noch mal positiv), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate 
27 PB positiv im gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden   
28 PBI positiv im gB-Test, negativ im gE-Test (möglicherweise Impftier), ohne Impfung   
29 PSE positiv im gB-Test, negativ im gE-Test (2x untersucht, wahrscheinlich Impftier od. Pseudoimpfling)   
52 IMP Impftier, positiv   
55 IPB Impftier, positiv im gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden   
62 IPW Impftier, (positiv mit Widerspruch im Testergebnis)   
71 P9 positiv gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate
72 PB9 positiv gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate
125 PWX Analog PW9 (positiv (mit Widerspruch durch späteres anderes Ergebnis), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate
126 PPX Analog PP9 (positiv (mit Widerspruch, anschließend noch mal positiv), ohne Impfung)  Tieralter über 9 Monate
127 PBM positiv gB, Milchreagent   
170 PEX Analog PE9 (positiv gB-Test, kein negativer gE-Test, Mutter geimpft) Tieralter über 9 Monate
171 PX Analog P9 (positiv gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate
172 PBX Analog PB9 (positiv gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate

Tiere mit widersprüchlichen Befunden werden als untersuchungspflichtig ausgegeben;

Nr. Code Beschreibung Zusatzinformation
30 G grenzwertig, ohne Impfung  
32 GB grenzwertig gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden, ohne Impfung   
33 GB9 grenzw. gB-Test, kein eindeutig.gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate
34 GN grenzwertig gB-Test, negativ im gE, ohne Impfung   
35 GN9 grenzw. gB-Test, negativ im gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate
36 GE grenzwertig gE-Test, ohne Impfung   
37 GE9 grenzwertig gE-Test, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung Untersuchung unter 9 Monate
50 IMW Impftier, (mit Widerspruch im Testergebnis, seit Sep.13 differenziert INW, IPW)   
53 IMI Impftier, (mit invalidem BHV1-Testergebnis)   
54 IMG Impftier, (mit grenzwertigem BHV1-Testergebnis)   
59 IM Impftier, (ohne BHV1-Testergebnis)   
63 IGB grenzwertig gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden, mit Impfung   
64 IGE grenzwertig gE-Test, mit Impfung   
133 GBX Analog GB9 (grenzw. gB-Test, kein eindeutig.gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate
135 GNX Analog GN9 (grenzw. gB-Test, negativ im gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate
137 GEX Analog GE9 (grenzwertig gE-Test, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung) Tieralter über 9 Monate

Tiere mit positivem Ergebnis im gB-ELISA werden hier nicht zu den Reagenten gezählt und sind damit nicht grau markiert. Für diese Tiere ist noch ein gE-Test erforderlich, um abzuklären, ob es sich um ein Impftier handelt. Tiere mit folgenden Status sind davon betroffen:

NE9 ab 2015, analog zu PBI, bis 9 Monate
NS9 ab 2015, analog zu PSE, bis 9 Monate
NBI ab 2015, analog zu PBI, ab 9 Monate
NSE ab 2015, analog zu PSE, ab 9 Monate
NEX ab 2015, analog zu NE9, ab 9 Monate
NSX ab 2015, analog zu NS9, ab 9 Monate
PB positiv im gB-Test
PBI  positiv im gB-Test, negativ im gE-Test (möglicherweise Impftier), ohne Impfung (entfällt ab 2015)
PSE  positiv im gB-Test, negativ im gE-Test (2x untersucht, wahrscheinlich Impftier oder Pseudoimpfling (entfällt ab 2015))

Wie ist zu untersuchen?

Standardmäßig ist die Option "automatisch nach Status und Impfinformation" aktiviert. Auf Basis der eingetragenen Einzelbefunde und Impfdaten ermittelt HIT einen Tiergesundheitsstatus. Tiere ohne oder negativen Status oder nicht geimpfte Tiere sind für den gB-Elisa vorgeschlagen; handelt es sich um Impftiere, wird ihnen automatisch der gE-Elisa zugewiesen.
Folgendes Schema ist hinterlegt:

Status 36, 37 -> gE + gB
Status 13,15,29,50,51,53-59 und 63,64 -> gE
Rest gB
 

Wenn die Untersuchungsergebnisse und Impfdaten nicht vollständig in HIT dokumentiert sind, ermittelt HIT ggf. einen falschen Status und schlägt eine nicht zutreffende Untersuchung vor!

Mit der Option "alle mit gB / Vollvirus" bzw. "alle mit gE" werden sämtliche ausgewählten Rinder als für im gB-Elisa bzw. gE-Elisa zu untersuchend markiert.

Tankmilchproben (derzeit gibt es nur für NRW einen Antrag auf Tankmilchuntersuchungen) sind stets im gB / Vollvirusnachweis zu untersuchen. Dennoch sollte auch hier die Standardeinstellung "nach Status und Impfinformation" verwendet werden, weil damit die Impftiere besser zu erkennen sind. Achtung: Nur ungeimpfte Tiere dürfen über die Tankmilch untersucht werden! Sollen die Impflinge nicht im Antrag ausgedruckt werden, sind die Häkchen vorab zu entfernen.

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BVD - Bovine Virus Diarrhoe

Gemäß §4 der am 01.012011 in Kraft getretenen Bundes-VO zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-VO) dürfen Rinder nur verbracht werden, soweit sie BVDV- unverdächtig und von einem Nachweis in schriftlicher oder elektronischer Form über das Untersuchungsergebnis begleitet sind.

Auf Basis der tierindividuell eingetragenen Einzelbefunde und Impfdaten ermittelt HIT einen Tiergesundheitsstatus. Aus den unterschiedlichen Kombinationen von Untersuchungen ergeben sich folgende Ausprägungen des BVD-Status:

Übersicht BVD-Status 

Code  Beschreibung Zusätzliche Hinweise untersuchungs
pflichtig
SYS  keine Aussage zum Tier wegen Systemfehler   x
O1  ohne Status (Keine verwertbare Untersuchung) Rind mit einem invaliden oder grenzwertigen Untersuchungsergebnis X
O2  ohne Status (serologisch negativ, aber Tier zu jung) Rind war zum Zeitpunkt der serologischen Blut-Untersuchung zu jung.  X
O3  ohne Status (serologisch positiv, aber Tier zu jung) Rind war zum Zeitpunkt der serologischen Blut-Untersuchung zu jung. Auch Tiere mit einem zusätzlichen virologisch negativen Befund (Blut-Probenahmdatum am selben Tag oder davor) X
O4  ohne Status (virologisch negativ, aber Test zu früh) Rind war zum Zeitpunkt der virologischen Blut-Untersuchung zu jung. Nach der amtlichen Methodensammlung ist für die jeweilige Nachweismethode ein bestimmtes Alter des Tieres zur Probeentnahme vorgeschrieben (siehe zulässiges Alter für Untersuchung). Auch Tiere mit einem zusätzlichen virologisch negativen Befund (Blut-Probenahmdatum nach ser.), der aber vor Erreichen des Mindestalters erhoben wurde, erhalten diesen Status. X
O5  ohne Status (serologisch negativ) Rind mit einem serologisch negativen Untersuchungsergebnis. Gemäß der geltenden Bundesverordnung zum Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), wenn ein virologisch negatives Untersuchungsergebnis vorliegt. X
O6 ohne Status (kein Probenmaterial) Der Status wird vergeben, wenn dem Labor kein Probenmaterial zur Untersuchung vorliegt. Die betreffenden Tiere können damit gezielt für eine Nachuntersuchung ermittelt werden. x
O7 Probe eingegangen  Soll der Rinderhalter über den Probeneingang informiert werden, meldet das Labor den Befund mit der entsprechenden Methode (Code 998) mit der Untersuchungsart= 0 und Ergebnis=4  x
O8 ohne Status (serologisch positiv, war früher N21) Rind mit einem serologisch positiven Befund, das nach dem 01.01.2011 auf BVDV untersucht wurde. Solange für das Tier noch kein virologisch negatives Untersuchungsergebnis vorliegt, gilt es nicht als BVDV unverdächtig!
Vor Inkrafttreten der neuen BVDV-Verordnung erhielten diese Tiere den Status N21 und wurden damit als nicht persistent infiziert eingestuft.
x
O9 ohne Status, Tier älter 30 Tage Rind welches älter ist als einen Monat, für das jedoch noch kein BVD Untersuchungsbefund vorliegt (Geburt nach In Kraft Treten der VO vom 27.06.2016) x
N10 BVDV unverdächtiges Rind (virologisch negativ aus Ohrstanze) Rind mit einem virologisch negativen Untersuchungsergebnis (Ohrgewebe als Probenmaterial). Wenn weitere virologisch negative BVD-Befunde folgen, bleibt der Status auf N10; bei einem serologisch negativen Untersuchungsergebnis ändert sich der Status in N12.Im Fall eines serologisch oder virologisch positiven Befundes ändert sich N10 in N15. Der Status N15 bleibt, wenn ein weiteres serologisch negatives Ergebnis folgen würde.  
N11  BVDV unverdächtiges Rind (virologisch negativ) Rind mit einem virologisch negativen Untersuchungsergebnis; wenn ein serologisch negativer Befund folgt, ändert sich der Status auf N12, im Fall eines serologisch positiven Untersuchungsergebnisses führt dies zu N15.   
N12  BVDV unverdächtiges Rind (virologisch und serologisch negativ) Rind mit einem virologisch und serologisch negativen Untersuchungsergebnis; bei einem weiteren serologisch positiven Befund ändert sich der Status auf N15.   
N13 BVDV unverdächtiges Rind (virologisch negativ, nachuntersucht) Das Rind war zunächst virologisch positiv und bei der Nachuntersuchung negativ; es lag zum Zeitpunkt der ersten Probennahme eine transiente (vorübergehende) Infektion vor. Ein zusätzlicher serologisch positiver Befund hat keine Statusänderung zur Folge. Bei einem weiteren serologisch negativen Befund ändert sich der Status auf N14.   
N14 BVDV unverdächtiges Rind (virol. und serol. neg., nachuntersucht) Das Rind war zunächst virologisch positiv; es folgte eine weitere Probenentnahme, die zugleich virologisch und serologisch untersucht wurde.  
N15 BVDV unverdächtiges Rind (virologisch negativ und serologisch positiv) Das Rind hat einen virologisch negativen und serologisch positiven Befund. Folgt ein virologisch positives Untersuchungsergebnis, wechselt der Status auf U3.  
N16 BVDV unverdächtiges Rind (Auslandsuntersuchung mit amtlicher Bescheinigung) Der Status ergibt sich aus der Befundmeldung auf Grundlage der amtstierärztlichen Bescheinigung über die BVDV Unverdächtigkeit des eingeführten / importierten Rindes. Wird das Tier nochmals auf BVD untersucht, wird der N16 durch den aktuellen Status überschrieben.   
N21  entfällt ab 01.01.2011:
Nicht persistent mit BVDV infiziert (2.Grad, in JTF-Unters. serologisch positiv)
Rind mit einem serologisch positiven Untersuchungsergebnis (Ab 01.01.2011 wird dieser Befund als Status 08 ausgegeben, weil nach der geltenden BVDV-Bundesverordnung ein Rind als BVDV-unverdächtig gilt, wenn ein virologisch negatives Untersuchungsergebnis vorliegt.  X
N31  entfällt ab 01.01.2011:
Nicht persistent mit BVDV infiziert (3.Grad, indirekt über JTF-Untersuchung, Verfahren Bayern)

Status aus dem freiwilligen bayerischen Bekämpfungsverfahren, das am 31.12.2010 endete.

Nach dem Inkrafttreten der neuen Bundesverordnung zum Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) am 01.01.2011, verlieren die betreffenden Rinder diesen Status und sind zu untersuchen.

X
N32 entfällt ab 01.01.2011:
Nicht persistent mit BVDV infiziert (3.Grad, indirekt über JTF-Unters., Verfahren Bayern, ser. neg)

Status aus dem freiwilligen bayerischen Bekämpfungsverfahren, das am 31.12.2010 endete.

Nach dem Inkrafttreten der neuen Bundesverordnung zum Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) am 01.01.2011, verlieren die betreffenden Rinder diesen Status und sind zu untersuchen.

X
N35 BVDV unverdächtiges Rind (abgeleitet über vir. neg. Kalb) Die Mutter eines Kalbes mit Status N10 bis N16 ist automatisch BVDV-unverdächtig; sie muss damit nicht selbst untersucht werden. Dieser vom Kalb abgeleitete Status wird bei der Mutter überschrieben, sobald ein eigenes Untersuchungsergebnis vorliegt.  
U0 BVDV infiziert (virologisch positiv nach Ohrstanze, ggf. nachuntersuchen) Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis (Ohrgewebe als Probenmaterial) x
U1  BVDV infiziert (virologisch positiv, ggf.nachuntersuchen) Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis  X
U2  BVDV infiziert (virologisch positiv, Nachuntersuchung unklar) Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis, - zusätzlich mit einer Nachuntersuchung, die jedoch nicht im vorgeschrieben Untersuchungsabstand erfolgt und damit nicht valide ist.  X
U3 BVDV infiziert (virologisch positiv, nach vorangegangenem vir. neg.)  Wenn ein Rind mit N-Status (N10-N16) virologisch positiv reagiert, wechselt der Status auf U3. X
U35 Mutter eines PI-Tieres, ggf. untersuchen Zugewiesen wird dieser Status einer Mutter ohne eigenen Befund oder mit einem O-Status oder abgeleiteten N35-Status, deren Kalb den Status P9, P10, P11 oder P35 hat. Der Status U35 ändert sich auch nicht, wenn die Kuh mehrere negative Kälber zur Welt bringt. Sobald ein eigenes Ergebnis vorliegt, wird U35 überschrieben. X
P9 BVDV infiziert, wahrscheinlich persistent (ohne Wiederholung, tot vor Ablauf von 40  Tagen) Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis - d. h. mit Status U0 oder U1 oder U2 oder U3, das vor Ablauf von 40  Tagen geschlachtet oder getötet wurde bzw. verendete  
P10 Persistent mit BVDV infiziert (ohne Wiederholungsuntersuchung nach Ablauf von 40  Tagen) Nach §1 der BVD-VO gilt ein Rind persistent infiziert, wenn es mit positiven Befund untersucht worden ist (Status U0, U1 oder U2 oder U3) und bei dem eine Wiederholungsuntersuchung nach längstens 40 Tagen unterblieben ist. Bei einem negativen Befund nach Ablauf der 40 Tage-Frist ändert sich der Status auf N13    
P11  Persistent mit BVDV infiziert (virologisch positiv, nach Wiederholungsuntersuchung) Nach §1 der BVD-VO gilt ein Rind persistent infiziert, wenn es mit positiven Befund untersucht worden ist und vor Ablauf von 40  Tagen eine weitere Untersuchung mit positiven Ergebnis durchgeführt wurde.   
P35 Persistent mit BVDV infiziert, Nachkomme eines PI-Tieres, abgeleitet von PI-Mutter P35 wird an ein von einer PI-Mutter geborenes Kalb vergeben, das selbst nicht untersucht wurde bzw. kein valides Ergebnis hat. Die Mutter gilt als PI-Tier, wenn sie den Status P9, P10 oder P11 trägt. Sobald ein eigenes Ergebnis vorliegt, wird P35 überschrieben.  
P99 möglicherweise persistent mit BVDV infiziert, Widerspruch in den Daten P99 wird generiert, wenn ein virologisch positives Untersuchungsergebnis vorliegt und der Todeszeitpunkt des Tieres nicht eindeutig bestimmbar ist, weil im Lebenslauf mehrere Endemeldungen vorkommen (Tod- und Schlachtung). Die 40 Tage - Fristberechnung ist somit nicht möglich, die darüber entscheidet, ob das Rind den Status P 9 oder P10 zugewiesen bekommt.

Bei der Übermittlung der Untersuchungsdaten durch die Labore oder der Veterinärverwaltung führt die HIT umfangreiche Plausibilitätsprüfungen durch; so wird z.B. geprüft, ob das beprobte Tier für die im Untersuchungsinstitut verwendete Nachweismethode das vorgeschriebene Mindestalter hat (siehe Status O2- O4) oder ob im Fall eines positiven Befundes die Bestätigungsuntersuchung im korrekten Untersuchungsabstand erfolgte (siehe Status U2). 

Wenn die Proben nicht auf BVD untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen".

Sind die Rinder auf BVD zu untersuchen, gibt es folgende Möglichkeiten:

bulletAlle untersuchungspflichtigen Tiere (ohne / mit Status: O1-O9, U0, U1+U2+U35, N21, N31+N32)

Mit dieser Option werden alle Rinder ohne Status oder mit Status O1 -O8, U0, U1, U2, U3, U35, N21, N31 und N32) - wie oben genannt- zur Untersuchung ausgewählt.

Bei Tieren mit Status U0, U1 und U2 wird zudem der Untersuchungsabstand für die Bestätigungsuntersuchung geprüft. Da die einzuhaltenden Fristen von der Untersuchungsmethode abhängig sind, gibt es folgende Konstellationen:

bulletIst der Zeitraum zwischen der letzten Untersuchung und der aktuellen Probenahme unter 21 Tage, wird das Tier nicht angezeigt.
bulletBeträgt der Untersuchungsabstand mehr als 42 Tage, wird das betreffende Tier zur Untersuchung vorgeschlagen
bulletBei einem Untersuchungsabstand zwischen 21 und 42 Tagen wird das Tier zwar angezeigt, aber der Tierarzt oder Tierhalter muss bei der Ohrmarke manuell ein Häkchen setzen, damit es auf dem Untersuchungsantrag übernommen wird (siehe Abb. letzte Ohrmarke in Zeile 10).

        

Weitere

bullet ab 31 Tage (ab 61 Tage für Probenahmen bis zum 15.07.2013) 
Die untersuchungspflichtigen Rinder werden in der Standardeinstellung weiter gefiltert nach Rindern ab einem Alter von 31 Tagen. 
bulletab 41 Tage
Hier werden die untersuchungspflichtigen Tiere ab einem Alter von 41 Tagen abgefragt
bulletalle
Diese Option ist zu wählen, wenn keine zusätzliche Einschränkung der untersuchungspflichtigen Tiere auf eine bestimmte Altersgrenze erfolgen soll.
bulletalle (außer U0-Tiere jünger 31 Tage)
Im Untersuchungsinstitut wird hauptsächlich die ERNS als Nachweisverfahren von BVD-Erregern eingesetzt; für diese Methode ist ein Mindestalter des Rindes von 31 Tagen erforderlich. Tiere, die mit dem Ohrstanzverfahren gekennzeichnet sind und ein positives BVD-Ergebnis haben (Status U0), sind in der Regel jünger als 31 Tage. Um diese Tiere für die Bestätigungsuntersuchung auszuschließen, ist diese Option geeignet.

Zudem ist der Ausschluss männlicher Tiere älter sechs Monate aufgrund ihres Gefahrenpotentials möglich.

Mit der Option "ohne Tiere mit Nachkommen in diesem Untersuchungsdurchgang" kann die Mutter eines untersuchungspflichtigen Kalbes von der Untersuchung ausgenommen werden. Sie gilt als BVDV-unverdächtiges Rind (N35), wenn ihr Kalb virologisch negativ untersucht ist. 

Die Auswahl nach speziellen Altersgruppen, wie z.B. männliche Rinder im Alter von 2 bis 9 Monaten oder weibliche Tiere im Alter von 9 bis 24 Monaten wird in Bundesländern mit zusätzlichen Jungtierfensteruntersuchungen genutzt.

Für die Tierauswahl sind landesspezifische Vorgaben zu beachten! Ggf. werden bei Abweichungen von der Standardeinstellung Untersuchungen in Auftrag gegeben, die kostenpflichtig sind.

In der erweiterten Form stehen spezielle Suchkriterien zur Verfügung, wie z.B. die Auswahl nach Tieren mit einem bestimmten Status; mehrere sind mit Komma getrennt einzugeben oder mit Bindestrich, wie z.B. O1-O3.

bulletManuelle Auswahl von Einzeltieren (nur in der erweiterten Maske)

Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.

bulletalle Tiere im Bestand bzw. nach obiger Tierauswahl (nur in der erweiterten Maske)

 Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt)..

bulletSpezielle Tiere

Mit dieser Option können Rinder mit einem speziellen BVD-Status ausgewählt oder ausgeschlossen werden. 

Wie ist zu untersuchen?

Die virologische Untersuchung (auf Antigen) ist vom System voreingestellt. Für eine Bestätigungsuntersuchung von Rindern mit Status U0, U1-U3 ist der Untersuchungsabstand nach der amtlichen Methodensammlung zu beachten und abhängig von der Untersuchungsmethode im Labor:

BVD-Untersuchungsmethoden in HIT zulässiges Alter für Methode
(Ein positiver Befund kann bereits vor Erreichen des Mindestalters erhoben werden)
Mindestabstand zwischen vorangegangener und Bestätigungsuntersuchung
(Ein negativer Befund kann bereits vor Ablauf der Frist erhoben werden)
V01 E RNS_Ag-ELISA, Bluttest ab 31. Tag*
(Probenahme vor 16.07.2013: ab 61. Tag)

31. Tag* 
negative Ergebnisse vor diesem Zeitpunkt sind verwertbar, wenn gleichzeitig AK- Untersuchung mittels ELISA oder Serumneutralisationstest negativ

21 Tage
V02 NS3 / p80-Ag-ELISA ab 91. Tag 21 Tage
V03 FACS ab 91. Tag 21 Tage
V04 Virusisolierung ab 41. Tag 28 Tage
V05 RT-PCR, Einzeluntersuchung von Blut ab 1. Tag 42 Tage
V06 RT-PCR, Pooluntersuchung von Blut bis Tag 7, dann ab 41. Tag 42 Tage
V07 RT-PCR, Pooluntersuchung von Gewebe bzw. Hautbioptaten ab 1. Tag 42 Tage
V11 E RNS_Ag-ELISA, Ohrstanze ab 1. Tag ab 1. Tag 21 Tage
V12 RT-PCR, Ohrstanze ab 1. Tag- Einzeluntersuchung ab 1. Tag 42 Tage

*Amtliche Methodensammlung Stand 16.07.2013: Änderung des zulässigen Alters (ab 31. Tag) beim ERNS

Fristberechnung beim Untersuchungsabstand

bulletBeim E RNS Ag- ELISA beträgt der Mindestabstand 21 Tage


bulletBei der RT-PCR ist ein Mindestabstand von  42 Tagen erforderlich

Wird die vorgegebene Frist nicht eingehalten, führt dies zu einem invaliden Einzeltierstatus (U2). Der Tag der Probenahme zählt bei der Berechnung des Untersuchungsabstands nicht mit!

Tierauswahl für BVD-Bestätigungsuntersuchung

Selektion aller potenziell BVD-untersuchungspflichtigen Rinder ohne Alterseinschränkung (Option "alle"). Es werden auch alle Rinder mit erforderlichen Bestätigungsuntersuchungen ausgegeben. Da der Mindestabstand zwischen voran gegangener und Bestätigungsuntersuchung je Methode 21 - 42 Tage beträgt, ist nur bei Rindern, bei denen der Abstand von 42 Tagen bereits erreicht ist ein Häkchen gesetzt. Bei Tieren, bei denen der Abstand zur letzten gültigen Untersuchung größer als 21 aber kleiner als 42 Tagen ist, ist das Feld "BVD-Vir/Ag" grau hinterlegt. Ist eine Untersuchung dieser Tiere beabsichtigt, muss das Häkchen an dieser Stelle manuell gesetzt werden, bevor der Antrag erstellt wird.

Soll eine serologische Untersuchung auf Antikörper durchgeführt werden, ist die Option "Ser/Ak" zu aktivieren. 

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BTV (Blue Tongue Virus) -Blauzungenkrankheit

Wenn die Proben nicht auf BTV untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen".

Sind die Rinder auf BTV zu untersuchen, gibt es folgende Möglichkeiten:

bulletManuelle Auswahl von Einzeltieren 

Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.

bulletalle Tiere im Bestand bzw. nach obiger Tierauswahl (nur in der erweiterten Maske)

 Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt).

Die Standard-Untersuchungsmethode ist voreingestellt auf Antikörper. Soll eine Untersuchung auf BTV-Ag erfolgen, ist die erweiterte Maske zu verwenden. Die erweiterte Maske bietet zudem die Möglichkeit nach geimpften bzw. nicht geimpften Rindern zu filtern. 

Wie ist zu untersuchen? 

Die Festlegung der Untersuchungsmethode- virologisch ("Vir/Ag) oder serologisch ("Ser/Ak") - ist nur in der erweiterten Maske möglich.

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Leukose

Wenn die Proben nicht auf Leukose untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen".

bulletTiere älter 24 Monate 

Der Besitzer von Rindern ist verpflichtet, die über 24 Monate alten Tiere nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde im Abstand von längstens drei Jahren mittels einer blutserologischen Untersuchung untersuchen zu lassen.

bulletTiere älter 12 Monate

Im Sinne der Verordnung ist ein Rinderbestand leukoseunverdächtig, wenn serologische Untersuchungen aller über ein Jahr alten Rinder auf Leukose nach §1 Abs. 2 , 1.a oder 2.a durchgeführt werden.

bulletTiere älter 6 Monate

Im §11 der Rinder-Leukose-Verordnung sind die Bedingungen für die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln beschrieben, wenn die Leukose der Rinder erloschen ist oder der Verdacht auf Leukose der Rinder beseitigt ist oder sich als unbegründet erwiesen hat.

In diesem Fall sind bei im Bestand verbliebenen über sechs Monate alten Rindern  serologische Untersuchungen gemäß Abs. 2b) durchzuführen.

bulletManuelle Auswahl von Einzeltieren (nur in der erweiterten Maske)

Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.

bulletalle Tiere im Bestand bzw. nach obiger Tierauswahl (nur in der erweiterten Maske)

 Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt)..

bulletabgekalbte Tiere

Diese Filterfunktion bietet sich für die Erstellung eines Antrags für Tankmilchproben an, um die laktierenden Kühe abzufragen. Derzeit wird dieser Antrag nur für Tierhalter in Nordrhein- Westfalen angeboten.

Wie ist zu untersuchen? 

Die Festlegung einer speziellen Untersuchungsmethode- virologisch ("Vir/Ag) oder serologisch ("Ser/Ak") - ist nur in der erweiterten Maske möglich.

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Brucellose

Wenn die Proben nicht auf Brucellose untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen".

bulletTiere älter 24 Monate 

Der Besitzer von Rindern ist verpflichtet, die über 24 Monate alten Tiere nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde im Abstand von längstens drei Jahren mittels einer blutserologischen Untersuchung untersuchen zu lassen.

bulletTiere älter 12 Monate

Im  § 17 der Brucellose-Verordnung sind die Bedingungen für die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln beschrieben, wenn die Brucellose der Rinder erloschen ist oder der Verdacht auf Brucellose der Rinder beseitigt ist oder sich als unbegründet erwiesen hat. Demnach gilt die Brucellose als erloschen, wenn bei den im Bestand verbliebenen über 12 Monate alten Rindern nach Abs. 2, 2.a) beschrieben Untersuchungen durchgeführt werden.

bulletTiere älter 6 Monate

 

bulletManuelle Auswahl von Einzeltieren (nur in der erweiterten Maske)

Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.

bulletalle Tiere im Bestand bzw. nach obiger Tierauswahl (nur in der erweiterten Maske)

 Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt)..

bulletabgekalbte Tiere

Diese Filterfunktion bietet sich für die Erstellung eines Antrags für Tankmilchproben an, um die laktierenden Kühe abzufragen. Derzeit wird dieser Antrag nur für Tierhalter in Nordrhein- Westfalen angeboten.

Wie ist zu untersuchen? 

Die Festlegung einer speziellen Untersuchungsmethode- Erregernachweis ("Err/Ag) oder serologisch ("Ser/Ak") - ist nur in der erweiterten Maske möglich.

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ParaTb (Paratuberkulose)

Wenn die Proben nicht auf ParaTb untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen".

bulletTiere älter 24 Monate 

Die über 24 Monate alten Rinder können hiermit gefiltert werden. 

bulletManuelle Auswahl von Einzeltieren (nur in der erweiterten Maske)

Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.

bulletTiere älter 18 Monate (nur in der erweiterten Maske)

Diese Altersgrenze wird bei stark verseuchten Betrieben gewählt, um ggf. ein frühzeitiges Erkennen von infizierten Tieren zu erreichen.

bulletalle Tiere im Bestand bzw. nach obiger Tierauswahl (nur in der erweiterten Maske)

 Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert ((Häkchen automatisch gesetzt).).

Wie ist zu untersuchen? 

Die Festlegung der Untersuchungsmethode- Erregernachweis ("Err/Ag) oder serologisch ("Ser/Ak") - ist nur in der erweiterten Maske möglich.

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TBC (Tuberkulose) 

bulletMonotest, Simultantest mit Antragsart "Antrag TBC" und Auswahl bei TBC, was und wie zu untersuchen ist (gilt für alle Länder)
bulletGamma-Interferon-Freisetzungstest mit landesspezifischen Antrag (analog zu BHV1- oder BVD-Untersuchungen), Ausnahme Bayern!
bulletBayern:
bulletFür den Gamma-Interferon-Freisetzungstest ist auch die Antragsart "Antrag TBC" zu verwenden und Angabe bei TBC, was und wie zu untersuchen ist => Bayerischer Untersuchungsantrag Bovigam-Test wird erstellt.
bulletErweiterte Maske: Die Anträge "Tuberkulin-Monotest", "Tuberkulin-Simultantest" und "Bovigam-Test" können - wie bisher- ohne zusätzliche Angaben verwendet werden.

Tierauswahl

bulletweibliche Tiere älter 24 Monate 

Stichprobenuntersuchung bei über 24 Monate alten weiblichen Rindern 

bulletTiere älter 6 Wochen 

Im Falle eines zweifelhaften oder positiven Untersuchungsergebnisses sind alle über sechs Wochen alten Rinder auf TBC zu untersuchen.

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Sonstige Tierseuchen

Wenn die Proben auf keine der sonstigen Tierseuchen untersucht werden sollen, bleibt die Standardeinstellung "keine Untersuchung durchführen".

bulletManuelle Auswahl von Einzeltieren 

Die Option ist sinnvoll, wenn nur einzelne Tiere zu beproben sind; in diesem Fall muss beim betreffenden Rind das Häkchen manuell gesetzt werden.

bulletalle Tiere im Bestand bzw. nach obiger Tierauswahl (nur in der erweiterten Maske)

 Mit dieser Option ist der Gesamtbestand bzw. sind die Rinder nach der Tierauswahl als zu untersuchend aktiviert (Häkchen automatisch gesetzt).

Die Festlegung einer speziellen Untersuchungsmethode- Erregernachweis ("Err/Ag) oder serologisch ("Ser/Ak") - ist nur in der erweiterten Maske möglich.

Seuchen

Hier ist der Untersuchungsparameter auszuwählen. Möglich ist auch die Angabe mehrerer Tierseuchen.

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MKS (Maul- und Klauenseuche)

Handelt es sich um ein Betrieb, der im Seuchenfall von der Veterinärverwaltung aus der TSN-Anwendung mit den Untersuchungsparametern nach HIT exportiert wurde, um einen Untersuchungsantrag zu erstellen, ist die Option "alle Tiere im Bestand" und die Untersuchungsmethode voreingestellt.

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Anzeigeumfang

Standardmäßig ist die Option "nur untersuchungspflichtige Tiere anzeigen" voreingestellt. Will man ggf. den untersuchungspflichtigen Zuchtbullen mit anzeigen lassen und zur Untersuchung auswählen, dann ist der Auswahlpunkt "Alle Tiere im Bestand" zu aktivieren.

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Ausgabeumfang

Im Ausgabeumfang legt man fest, welche Tiere tatsächlich auf dem Ausdruck erscheinen. Standardeinstellung sind die nur zu untersuchenden Tiere. 

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Legende

Hier legt man fest, ob die Legende mit angezeigt werden soll.

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Bewegungen ab

Zeitpunkt, ab dem die Tierbewegungen berücksichtigt werden, in der Form TT.MM.JJJJ, z.B. 01.01.2013. Das Datumsfeld wird nur angezeigt, wenn es im Benutzer- und Programmprofil freigeschaltet ist.

Grundsätzlich sind für die Berechnung eines Bestandsregisters sämtliche zugehende Meldungen seit Beginn der Datenbank (26.9.1999), wie alte Ersterfassungen, Geburten, EU-Einfuhren, Importmarkierungen und Zugangsmeldungen zu ermitteln und den korrespondierenden Abgangsmeldungen (Abgang, Tod, Ausfuhr und Schlachtung) gegenüber zu stellen. Dabei müssen auch Bewegungen in der Vergangenheit geprüft werden, um zu ermitteln, ob das Tier den Betrieb bis zum Beginn-Datum des zu ermittelnden Registers wieder verlassen hat oder ob es noch im Bestand ist. Bei sehr großen Handels- und Schlachtbetrieben stößt diese Vorgehensweise an Grenzen und das Register kann so nicht mehr berechnet werden.

Aus diesem Grund besteht bei Betrieben mit mehr als 100.000 Tierumsätzen die Möglichkeit ein Datum in der nahen Vergangenheit, wie z.B. der 1.1. des aktuellen Jahres anzugeben, ab dem die Tierbewegungen berücksichtigt werden sollen. Zu- und Abgangsmeldungen vor diesem Zeitpunkt sind damit von der Betrachtung ausgeschlossen, so dass kein exaktes Register ermittelt werden kann! Beispielsweise ein Rind mit Zugang vor dem angegebenen Zeitpunkt ist im Register nicht gelistet. 

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Kollektionen

Jeder Benutzer hat die Möglichkeit eine Menge von Betriebsnummer oder Ohrmarkennummern in 10 Kollektionen zu sammeln. Dieses Zeichen weist darauf hin, dass dies auf dieser Seite möglich ist.

Je nachdem ob eine Kollektion eine Sammlung von Betriebsnummern oder von Ohrmarken beinhaltet, sind im Anschluss unterschiedliche Ausgabe- und Nutzungsmöglichkeiten sinnvoll.

Eine Videoanleitung ist hier zu finden.

Zum Seite: Sammeln von Daten in Kollektionen das gelbe Zeichen bedeutet, dass eine Sammlung der abgefragten Daten für das Erstellen einer Kollektion möglich ist. Dies geschieht hier durch Betätigen der Schaltfläche "Druckform (PDF)" .

Dann stehen die abgefragten Daten in "Kollektionen" zur Verfügung stehen, dort -> unter Datenquelle "aus Aktion [Zählen] anderer HIT-Masken" -> anschließen noch betreffende HIT-Aktion auswählen.  

Weiter geht es mit den hier gesammelten Daten auf der Seite: Sammeln von Daten in Kollektionen

Wie man die Kollektionen als Sammlung von Betriebsnummern oder von Ohrmarken ausgeben oder anderweitig nutzen kann, finden Sie hier auf der Hilfeseite zu "Kollektionen ausgeben".

Hinweise zum PDF-Druck

Zum Download des Acrobat Reader Um PDF-Dateien anzuzeigen oder auszudrucken, benötigen Sie das kostenlose Zusatzprogramm Adobe Reader. Klicken Sie hier um den Adobe Reader herunterzuladen.

Wenn der Acrobat Reader auf Ihrem PC installiert ist, klicken Sie auf die PDF-Schaltfläche.  Der Acrobat Reader öffnet sich und es wird der Untersuchungsantrag als PDF-Dokument zunächst angezeigt. In Abhängigkeit von der Größe der Liste kann dieser Vorgang länger dauern. 
Für den Ausdruck wählen Sie im Menü "Datei" die Option "Drucken", oder klicken auf das Druckersymbol in der Reader-Werkzeugleiste. Beim Druck ist darauf zu achten, dass unter den Druckereinstellungen keine Seitenanpassung ausgewählt ist. Andernfalls können ggf. Probleme beim Einscannen des Antragsformulars im Labor auftreten.

Weitere Hinweise bei Problemen beim Download eines PDF-Dokuments finden Sie hier.

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