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Rinderdatenbank - Meldungen

Geburtsmeldung

bulletAllgemeine Hinweise zur Geburtsmeldung
bulletEinfügen von Geburtsmeldungen
bulletStornierung von Geburtsmeldungen
bulletKorrektur von Geburtsmeldungen
bulletHinweise zu den einzelnen Feldern
bulletSchlüssel-Felder (allgemein)
bulletBetriebsnummer
bulletOhrmarkennummer (LOM)
bulletGeburtsdatum
bulletOhrmarke Mutter
bulletRasse
bulletGeschlecht
bulletMehrling (allg. VVVO nein/ja)
bulletMehrling für LKV-Mitglieder (Einling/Zwilling)
bulletMeldedatum
bulletTiername
bulletSpezielle Felder für LKV-Mitglieder
bulletVerlauf
bulletVerbleib
bulletEmbryotransfer
bulletZusätzliche freiwillige Angaben
bulletFestliegen
bulletNabelbruch
bulletNachgeburtsverhaltung
bulletHinweise zu den Schaltflächen
bulletEinfügen
bulletStornieren
bulletMaske leeren
bulletSuchen
bulletÄndern

Allgemein

Die Verordnung (EG) Nr. 820/97- ersetzt durch die Nr. 1760/2000, schreibt die Markierung von neugeborenen Kälbern spätestens 7 Tage nach der Geburt vor.

Diese Maske ermöglicht Ihnen, die Markierung eines Kalbes anstatt mit einer vorgedruckten Geburtsmeldekarte auf elektronischem Weg an Ihre zuständige Regionalstelle zu melden. 

Die Meldung der Markierung muss laut Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 spätestens 7 Tage nach dem Ereignis erfolgen. Die Geburtsmeldung wird von der Datenbank nur akzeptiert, wenn alle Felder entsprechend den unten aufgeführten Vorgaben ausgefüllt sind.

Bei der Übermittlung der Geburtsdaten führt die HIT umfangreiche Plausibilitätsprüfungen durch; so wird z.B. geprüft, ob die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt auf dem Betrieb gemeldet ist oder ob im Fall eines Reinzucht-Kalbes die Rasse mit der Rasse der Mutter übereinstimmt. 

Die in HIT gespeicherten Geburtdaten werden in der folgenden Nacht von der Regionalstelle in ihr lokales Datenbanksystem überspielt und in einem automatisierten Verfahren zum Tierpass verarbeitet. Die Regionalstelle ist zudem für die Versendung der Tierpässe verantwortlich. 

Einfügen von Geburtsmeldungen

Sind alle erforderlichen Eingabefelder gefüllt, kann mit der Aktion EINFÜGEN eine neue Geburtsmeldung gespeichert werden. 

Stornierung von Geburtsmeldungen

Ist dem Tierhalter bei der Dateneingabe ein Fehler unterlaufen - wurde beispielsweise das falsche Geschlecht eingetragen, sind zwei Aktionen erforderlich:

1. Schritt: Die Ohrmarke  eingeben und mit SUCHEN die zugehörigen Daten anzeigen.

2. Schritt: Mit STORNIEREN den Vorgang abschließen. Die Stornierung der Geburtsdaten kann vom Tierhalter nur am Tag der Eingabe der Geburtsmeldung durchgeführt werden. 

Da die Geburtsmeldungen in einem automatisierten Verfahren über Nacht von der jeweilige Regionalstelle des Landes in das lokale System übertragen, um auf Basis dieser Daten den Tierpass zu erstellen, ist die Stornierung der Geburtsmeldung durch den Tierhalter nur am Tag der durchgeführten Meldung möglich. 

Wenn eine fehlerhafte Geburtsmeldung erfasst und/oder der falsche Tierpass bereits zugestellt wurde, muss sich der Tierhalter an seine Regionalstelle wenden, die für ihn die Korrektur durchführen kann und einen neuen Tierpass ausstellt! 

Die Abfrage stornierter Geburtsmeldungen ist in der Meldungsübersicht mit der entsprechenden Einstellung des Anzeigeumfangs möglich. 

Korrektur von Geburtsmeldungen

Ist dem Tierhalter bei der Dateneingabe ein Fehler unterlaufen - wurde beispielsweise das falsche Geschlecht eingetragen, sind drei Aktionen erforderlich:

1. Schritt: Die Ohrmarke  eingeben und mit SUCHEN die zugehörigen Daten anzeigen.

2. Schritt: Die Meldung zunächst STORNIEREN. Die Funktion ÄNDERN steht nur der Regionalstelle zur Verfügung.

3. Schritt: Das betreffende Feld, wie z.B. das Geschlecht ändern und mit EINFÜGEN die korrigierte Geburtsmeldung abschließend speichern. Die Korrektur der Geburtsdaten kann vom Tierhalter nur am Tag der Eingabe der Geburtsmeldung durchgeführt werden. 

Da die Geburtsmeldungen in einem automatisierten Verfahren über Nacht von der jeweilige Regionalstelle des Landes in das lokale System überspielt werden, um auf Basis dieser Daten den Tierpass zu erstellen, ist die Stornierung der Geburtsmeldung durch den Tierhalter nur am Tag der durchgeführten Meldung möglich - d.h. bevor die Regionalstelle die Informationen in ihre Datenbank überträgt und für die Ausstellung des Tierpasses verarbeitet.

Wenn eine fehlerhafte Geburtsmeldung erfasst und/oder der falsche Tierpass bereits zugestellt wurde, muss sich der Tierhalter an seine Regionalstelle wenden, die für ihn die Korrektur durchführen kann und einen neuen Tierpass ausstellt! 

Korrektur von Schlüsselfeldern 

Für die Änderung von Schlüsselfeldern- in der Geburtsmeldung handelt es sich hierbei um die Ohrmarke-, sind wichtige Hinweise zu beachten, siehe Schlüsselfelder.

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Hinweise zu den einzelnen Feldern

KEY - Schlüssel-Felder

Alle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind in der jeweiligen Online-Meldemaske mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet (Ohrmarke in der Geburtsmeldung); in den Datenstrukturen werden sie als PK-x (Primary Key, fortlaufende Nummer x=1) bezeichnet . Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. Die Speicherung zweier Meldungen mit identischen Key-Feldern ist nicht möglich!

Ist die Geburtsmeldung unter einer falschen Ohrmarke eingetragen, sind drei Aktionen- wie oben beschrieben - durchzuführen:

Ohrmarke eingeben und zugehörige Geburtsdaten SUCHEN -> STORNIEREN -> Ohrmarke korrigieren -> Meldung erneut EINFÜGEN.

Wenn nur die Ohrmarke korrigiert und mit EINFÜGEN in HIT gespeichert wird, ohne die Meldung zuvor storniert zu haben, wird fälschlicherweise eine weitere (zweite) Geburtsmeldung eingetragen!

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Betriebsnummer

Die Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) ist die 12stellige Nummer, die von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des jeweiligen Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt wurde. Bei der Meldung wird automatisch die Betriebsnummer des angemeldeten Betriebs verwendet. Wenn Sie eine Anmeldung für ihren Mandanten vorgenommen haben, wird dessen Betriebsnummer für die Meldung verwendet. Veterinäre oder Regionalstellen können beliebige Betriebsnummern für die sie Kompetenz haben eintragen.

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Ohrmarkennummer (Lebensohrmarke (LOM))

Dieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder weitere Hinwese zu Schlüsselfeldern

Es werden von der Datenbank nur Ohrmarkennummern akzeptiert, die Ihrem Betrieb zugeteilt wurden. Die 10stellige Nummer der Ohrmarke ist vollständig einzugeben. Die Angabe "DE" für Deutschland ist der Nummer unmittelbar voranzustellen, z.B. DE1412345678.

Hinweise zur Änderung von Geburtsdaten sind zu finden unter Korrektur einer Geburtsmeldung.

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Geburtsdatum

Das Geburtsdatum ist in der Form TT.MM.JJJJ einzugeben, z. B. 26.06.2009.

Hinweise zur Änderung von Geburtsdaten sind zu finden unter Korrektur einer Geburtsmeldung.

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Ohrmarke Mutter

Die Ohrmarkennummer der Mutter ist vollständig anzugeben. Beim ET-Kalb ist als Mutter das Trägertier anzugeben.

Ist das Muttertier mit einer Ohrmarke aus einem Mitgliedstaat der EU gekennzeichnet, ist die vollständige Nummer einschließlich der 2stelligen Länderabkürzung einzugeben, z.B. AT800703211 bei einer Ohrmarke aus Österreich oder FR2198256980 bei einer Ohrmarke aus Frankreich. Weitere Hinweise zu ausländischen Ohrmarken und ein Testprogramm finden Sie hier unter Codierung von Alpha-LOMs.

Die Angabe als Muttertier  wird nur akzeptiert, wenn das Tier in Ihrem Bestand gemeldet ist und das Alter des Tieres wie auch die Zwischenkalbezeit plausibel sind. Sofern nach dem Einfügen der Geburtsmeldung der Fehler angezeigt wird "Kalbung liegt weniger als 210 Tage zurück", ist folgendes zu überprüfen: 

bulletGeburtsdatum überprüfen
bulletOhrmarke der Mutter prüfen. Wenn die Ohrmarke der Mutter korrekt ist, überprüfen Sie die vorherigen Kalbungen zu dem Tier, in dem Sie in dieser Maske die Mutter anklicken. Wahrscheinlich wurde bei der letzten Kalbung die falsche Mutter angegeben. Für die weitere Vorgehensweise sind zwei Fälle zu unterscheiden:
bulletKalb befindet sich noch im Betrieb
Ändern Sie die Ohrmarkennummer der Mutter auf dem Tierpass und schicken dieses Originalpapier mit der korrigierten Angabe an Ihre zuständige Regionalstelle zurück. Es wird dann ein neuer Tierpass ausgestellt. Nachdem die Korrektur der vorherigen Kalbung durch die Regionalstelle erfolgte, können Sie die aktuelle Geburt melden.
bulletKalb befindet sich nicht mehr im Betrieb
Wenden Sie sich für die Korrektur der Mutter an Ihre zuständige Regionalstelle
bulletAlter des Muttertieres prüfen

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Rasse

Die Rasse des Kalbes ist entsprechend dem Rasseschlüssel der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Rinderzüchter (ADR)  aus der Auswahlliste auszuwählen. Die angegebene Rasse des Kalbes darf nicht im Widerspruch zur Rasse der Mutter stehen.

Hinweise zur Änderung von Geburtsdaten sind zu finden unter Korrektur einer Geburtsmeldung.

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Geschlecht

Geben Sie das zutreffende Geschlecht an. Klicken Sie dazu das entsprechende runde Auswahlfeld an. Zwitter ist nicht zulässig, Sie müssen sich ggf. für ein Geschlecht entscheiden. 

Hinweise zur Änderung von Geburtsdaten sind zu finden unter Korrektur einer Geburtsmeldung.

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Mehrling

Die Angabe Einling oder Mehrling dient der Plausibilisierung der Geburtsmeldung im Hinblick auf die gemeldete Ohrmarke des Muttertieres. Wählen Sie NEIN für eine Einlingsgeburt, JA für Zwilling, Drilling usw.

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Mehrling für LKV-Mitglieder

Die Angabe Einling, Zwilling, Drilling usw. dient der Plausibilisierung der Geburtsmeldung im Hinblick auf die gemeldete Ohrmarke des Muttertieres. Für LKV-Mitglieder sind zusätzliche Differenzierungen möglich, wie 1 für Einling, 2 für Zwilling, 3 für Drilling und 4 für Vierling.

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Verlauf

Freiwillige Angaben für LKV- Mitglieder, analog zu den Angaben bei der Leistungsprüfung. 

Ist der Tierhalter kein LKV-Mitglied, wird das Eingabefeld nicht angezeigt. Soll der Geburtsverlauf dennoch in HIT dokumentiert werden, ist vorab im Benutzer- und Programmprofil das Feld freizuschalten (Einstellung bei "LKV-Felder" auf "ja" ändern und abspeichern).

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Verbleib

Freiwillige Angaben für LKV- Mitglieder, analog zu den Angaben bei der Leistungsprüfung. Es handelt sich hierbei um Daten (z.B. Tier verendet), die lediglich für den Zuchtbereich erhoben werden, d.h. diese Angabe ist keine Meldung im Rahmen der Viehverkehrsverordnung (VVVO). Mit der Geburtsmeldung ist das Tier in der Datenbank registriert, sodass Sie bei einem verendeten Tier, den Tierpass an die Regionalstelle zurückschicken und zusätzlich die Verendung melden müssen.

Ist der Tierhalter kein LKV-Mitglied, wird das Eingabefeld nicht angezeigt. Soll der Geburtsverlauf dennoch in HIT dokumentiert werden, ist vorab im Benutzer- und Programmprofil das Feld freizuschalten (Einstellung bei "LKV-Felder" auf "ja" ändern und abspeichern).

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Embryotransfer

Die Angabe Embryotransfer dient zur Kennzeichnung von Kälbern aus Embryotransfer. Wenn es sich um ein Kalb aus Embryotransfer handelt, ist hier JA anzuklicken und als Mutter die Ohrmarkennummer des Trägertieres anzugeben, analog zu den Angaben bei der Leistungsprüfung.

Ist der Tierhalter kein LKV-Mitglied, wird das Eingabefeld nicht angezeigt. Soll der Geburtsverlauf dennoch in HIT dokumentiert werden, ist vorab im Benutzer- und Programmprofil das Feld freizuschalten (Einstellung bei "LKV-Felder" auf "ja" ändern und abspeichern).

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Erfassung gesundheitsrelevanter Daten (freiwillige Angaben für LKV-Mitglieder) 

Im Rahmen von Tiergesundheitsprojekten werden durch den Tierhalter gesundheitsrelevante Daten dokumentiert, die z.B. auf Stoffwechselstörungen, Eutererkrankungen oder Fruchtbarkeitsprobleme hinweisen. Ziel dieser Projekte ist es, diese Informationen in die Zuchtwertschätzung zu integrieren, um Gesundheit und Langlebigkeit der Rinder zu verbessern. Beim täglichen Herdenmanagement unterstützen die freiwilligen Angaben des Tierhalters ihn selbst wie auch seinen Tierarzt, indem ggf. "Problemtiere" frühzeitig erkannt und behandelt werden.

In Ergänzung zu den bereits vorhandenen freiwilligen Eingabefeldern für LKV-Mitglieder - "Mehrling (LKV)", "Geburtsverlauf" und "Embryonentransfer ja/nein" - können zu den drei wichtigsten gesundheitlichen Komplikationen bei der Geburt Angaben gemacht werden.

Für LKV-Mitglieder sind die zusätzlichen Eingabefelder in der herkömmlichen Maske zur Geburtsmeldung freigeschaltet. Nicht-LKV-Mitglieder, die auch Angaben zum Geburtsverlauf dokumentieren möchten, verwenden die Erfassungsmaske "Geburtsmeldung/erweitert". 

Festliegen (Milchfieber/Gebärparese) des Muttertieres

Freiwillige Angabe für LKV-Mitglieder

Als festliegende Tiere im geburtsnahen Zeitraum (7 Tage vor und 7 Tage nach der Geburt) werden jene Tiere bezeichnet, die nach zweimaliger Kalzium-Therapie (Boli und/oder Infusion) innerhalb von 24 Stunden nicht aufstehen und vermutlich druckbedingte Muskelschäden haben.

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Nabelbruch beim Kalb

Freiwillige Angabe für LKV-Mitglieder

Als Nabelbruch wird die Ausstülpung von Eingeweiden durch die Nabelpforte in einen aus Haut und Bauchfell bestehenden Bruchsack bezeichnet.

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Nachgeburtsverhaltung beim Muttertier

Freiwillige Angabe für LKV-Mitglieder

Eine Nachgeburtsverhaltung liegt vor, wenn sich die Nachgeburt innerhalb der ersten 12 Stunden nach der Geburt nicht gelöst hat.

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Meldedatum

Das Feld ist im Menü "Benutzer- und Programmprofil" zu aktivieren.
Nur die Regionalstellen können das Meldedatum einfügen oder ändern, der Tierhalter lässt dieses Feld  leer. Nach erfolgreichem Abspeichern der Meldung wird automatisch das heutige Datum als Meldedatum angezeigt.  Falls der Tierhalter ein Datum in das Feld eingibt, wird eine Fehlermeldung angezeigt.

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Tiername

Das Feld ist nur verfügbar, wenn eine Namenseingabe von der Regionalstelle des Landes unterstützt wird.

In Abhängigkeit vom Bundesland gibt es folgende Möglichkeiten der Namenseingabe:

bulletfür Schleswig-Holstein (01) und Hamburg (02):
bulletNamensliste 1 (numerisch oder Name)
Wählen Sie aus der Namensliste den gewünschten Kälbernamen (z.B. SABA) oder den vor dem Namen stehenden numerischen Schlüssel (in diesem Fall: 19007). 
 Microsoft Excel-Format Zum Download der Liste im Excelformat klicken Sie hier Namensliste
bulletJahrgangsbuchstabe in Kombination mit einer Stallnummer
Jedem Kälberjahr (z.B. (E)-Jahrgang 2025: 01.07.2024 - 30.06.2025) ist ein Jahrgangsbuchstabe oder Jahrgangszahl zugeordnet (S oder 47 für 2015 oder R oder 46 für 2014 usw., ab 2025 D).
Falls nicht die Namensliste verwendet wird, besteht die Möglichkeit zum Jahrgangsbuchstaben oder Jahrgangszahl eine Stall-Nr. (bis zu 3 Stellen) zu vergeben. Beispiel: S123 oder 47123. Sofern der Jahrgangsbuchstabe vorangestellt wird, ist dieser als Großbuchstabe einzugeben.
bulletNur eine Stallnummer
Für die Vergabe einer bis zu vierstelligen Stallnummer verfahren Sie folgendermaßen:
Beispiel Stallnummer 1234: Sie können der Stallnummer die Zahl 9 voranstellen (wie Sie es von der Geburtsmeldekarte gewohnt sind) so dass die Zahl 91234 lautet. Beachten Sie dabei, dass bei 1,2 oder 3stelligen Stallnummern bis zur 9 eine entsprechende Anzahl an Vornullen zu setzen sind. Sie müssen die 9 nicht voranstellen, damit ist auch ein "auffüllen" mit Nullen nicht erforderlich. 
Beispiel 1 mit vorangestellter 9, Stall-Nr. 123: Feldeingabe: 90123 
Beispiel 2 ohne Eingabe der 9, Stall-Nr. 123: Feldeingabe:123
Beispiel 3 (ab 2021) bei 4 stelliger Stallnummer ggf. mit vorangestellter 9, da die numerischen Schlüssel der Namensliste ebenfalls 4 Stellen enthalten und somit die Stallnummer mit identischen numerischen Schlüssel der Namensliste korrelieren und diese überschreiben.
bulletfür Niedersachsen (03), Bremen (04), Hessen (06):
bulletNamensliste 3
Wählen Sie aus der Namensliste den gewünschten Kälbernamen (z.B. Abba) oder den vor dem Namen stehenden numerischen Schlüssel (in diesem Fall:1002). Die Liste 3 gibt es in drei Versionen:
-Liste mit allen Namen
-Liste mit Bullennamen; 
-Liste mit Kuhnamen; 
Microsoft Excel-Format Zum Download der Listen im Excelformat klicken Sie hier Kuhnamen.xlsx, Bullennamen.xlsx
bulletNur eine Stallnummer
Sofern Sie nicht die Namensliste nutzen wollen, besteht die Möglichkeit eine Stallnummer zwischen 1-999 einzugeben.

Eine Änderung des Namens ist nur am selben Tag möglich, an dem die Geburt gemeldet wurde. Ansonsten müssen Sie sich für die Korrektur an Ihre Regionalstelle wenden.

Eine nachträgliche Erfassung der Kälbernamen in den schon vorliegenden Geburtsmeldungen ist nicht möglich.

Weitere mehr technische Informationen siehe Entwicklung/Tiernamen

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Hinweise zu den Schaltflächen

Einfügen

Die Schaltfläche dient zum Einfügen der Daten in der Zentrale. Um eine Meldung an die Zentrale Datenbank abzugeben, müssen Sie alle benötigten Felder füllen und dann diese Funktion drücken.

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Stornieren

Die Schaltfläche dient zum Stornieren einer bereits in der Datenbank abgespeicherten Meldung. Geben Sie die Schlüsselfelder, das sind meist Ohrmarke und Datum nochmals ein und bestätigen diese Funktion. Noch besser ist es sich die alte Meldung mit der Funktion Suchen zunächst  anzeigen zu lassen und anschließend zu stornieren. Das Stornieren funktioniert nur bis die Meldung in der Zentrale weiterverarbeitet wird, also bei Geburten z.B. nur am selben Tag. Später ist ein Storno oder eine Änderung nur noch über die Regionalstelle möglich.

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Maske leeren

Die Schaltfläche dient zum Leeren aller Datenfelder auf der Eingabemaske. Das ist z.B. wichtig wenn Sie die Funktion Suchen benutzen wollen aber noch alte Werte angezeigt haben.

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Suchen

Die Schaltfläche dient zum Suchen und anzeigen von bereits in der Zentrale gespeicherten Datensätzen. Es genügt in der Regel die Ohrmarkennummer anzugeben. Alle Felder, die Werte enthalten, werden in die Suche einbezogen, wenn z.B. von einer anderen Meldung noch Werte in der Maske stehen, ist es oft sinnvoll, zuerst die Funktion Maske leeren auszuführen

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Ändern

Die Schaltfläche ist nur für Regionalstellen und Adressdatenverwaltungsstellen verfügbar und dient zum Ändern oder Bestätigen von Datensätzen. Es ist immer sinnvoll sich zunächst über die Funktion Suchen den bestehenden Datensatz anzuzeigen, anschließend ggf. Änderungen vorzunehmen und erst dann "Ändern" zu drücken.

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© 1999-2021 Bay.StMELF, verantwortlich für die Durchführung sind die  Stellen der Länder , fachliche Leitung ZDB: Frau Dr. Kaja.Kokott@hi-tier.de, Technik: Helmut.Hartmann@hi-tier.de
Seite zuletzt bearbeitet: 03. November 2021 15:52, Anbieterinformation: Impressum und Datenschutz und Barrierefreiheit