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Rinderdatenbank-Meldungen

Tierbewegungen (Zu- und Abgänge)

bulletAllgemeine Hinweise zur Bewegungsmeldung (Tabellenform)
bulletHinweise zu den einzelnen Feldern
bulletBetriebsnummer  
bulletOhrmarke
bulletBewegungsdatum (Zugang/Abgang)
bulletVor/Nachbesitzer (Zugang/Abgang)
bulletGänsefüßchen

Allgemein

Der Tierhalter ist gem. der Verordnung (EG) Nr. 820/97- ersetzt durch die Nr. 1760/2000 verpflichtet den Zu- und Abgang eines Rindes innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu melden.

Bei dieser tabellarischen Eingabe können mehrere Zu- und Abgänge zugleich erfasst werden. Durch Klick der Schaltfläche EINFÜGEN erfolgt die Speicherung der Meldungen. 

Um die standardmäßig eingestellten 10 Eingabezeilen zu erweitern, ist im Benutzerprofil bei "Tabellen-Zeilen" die entsprechende Anzahl einzugeben.

Eine nachträgliche Änderung oder Stornierung einer bereits gespeicherten Meldung ist in dieser Maske nicht möglich, sondern nur in der zugehörigen Einzelmaske, siehe Korrektur. 

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Hinweise zu den einzelnen Feldern

Betriebsnummer

Die Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) ist die 12stellige Nummer, die von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des jeweiligen Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt wurde.

Das Betriebsnummernfeld wird nur angezeigt, wenn 

bulletzu einem Unternehmen auch Betriebsstätten zugeordnet sind. Informationen zu Betriebszuordnungen sind zu finden unter der Rubrik "Rinderdatenbank-Abfragen", Menüpunkt Betriebsdaten - erweiterte Übersicht. Für jede Zu- und Abgangsmeldung wird automatisch die eingetragene Betriebsnummer übernommen. 

bulletder Nutzer im "Benutzer und Programmprofil" die Einstellung beim BNR-Feld auf "ggf. pro Zeile" ändert; dadurch wird das Betriebnummernfeld in jeder Zeile zusätzlich angezeigt - sinnvoll im Rahmen einer Meldevollmacht, um für verschiedene Betriebe (Vollmachtgeber) melden zu können.

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Ohrmarke

Es werden von der Datenbank nur gültige Ohrmarkennummern akzeptiert. Die 10stellige Nummer der Ohrmarke ist vollständig einzugeben. Die Angabe "DE" für Deutschland ist der Nummer unmittelbar voranzustellen, z.B. DE1412345678.

Ist das Tier mit einer Ohrmarke aus einem Mitgliedstaat der EU gekennzeichnet, ist die vollständige Nummer einschließlich der 2stelligen Länderabkürzung einzugeben, z.B. AT800703211 bei einer Ohrmarke aus Österreich oder FR2198256980 bei einer Ohrmarke aus Frankreich. Weitere Hinweise zu ausländischen Ohrmarken und ein Testprogramm finden Sie hier unter Codierung von Alpha-LOMs.

Eine Abgangsmeldung ist nur möglich, wenn das Tier in Ihrem Bestand gemeldet ist. 

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Bewegungsdatum (Zugang/Abgang)

Das Zu- und Abgangsdatum sind in der Form TT.MM.JJJJ einzugeben, z. B. 19.09.2012

Wenn mehrere Zu- und Abgänge am selben Tag erfolgten, erspart man sich wiederholte Eingaben des Datums, in dem das doppelte Hochkomma " (Gänsefüßchen)  ins jeweilige Feld eingegeben wird. Damit wird das Datum automatisch kopiert.

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Gänsefüßchen

Zur schnelleren Erfassung ist die Eingabe des doppelten Hochkomma " als Gänsefüßchen möglich. Dadurch werden die Angaben aus dem darüber liegenden Feld übernommen - sinnvoll bei vielen Zu- und Abgängen zum selben Datum oder wenn das Mutterunternehmen angemeldet ist und für verschiedene Betriebsstätten die Zu- und Abgänge eingibt oder ein Vollmachtnehmer für seine Betriebe (Vollmachtgeber) die Meldungen erfasst . 

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Vor/Nachbesitzer

Bei der Meldung mehrerer Handelspartner am selben Tag gibt die Reihenfolge der dargestellten Betriebsnummern im Lebenslauf eines Rindes nicht zwangsläufig den tatsächlichen Lebenslauf des Tieres wieder, da die konkrete zeitliche Abfolge aus Meldungen des gleichen Datums nicht ersichtlich wird. Mit dieser freiwilligen Meldung kann nun der direkte Handelspartner (abgebender Betrieb bei Zugangsmeldungen und übernehmender Betrieb bei Abgangsmeldungen) angegeben werden. Durch diese zusätzliche Angabe ist die korrekte Darstellung des Lebenslaufes möglich.

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