Tierarzneimittel (TAM) -DatenbankVersion 2023 (ab Halbjahr 2023/I) - für
Tierärzte und von diesen benannte Dritte Der Vorteil dieser Version 2023 ist die einfachere 'modernere' Auswahl von Arzneimittel durch automatische Suche und Vervollständigung direkt beim Eintippen des Arzneimittelnamens. Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen (TAMG)
AllgemeinAb 2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG)! Also für Meldungen ab dem Kalenderhalbjahr 2023/I Version 2023 (ab Halbjahr 2023/I) - für
Tierärzte und von diesen benannte Dritte Der Vorteil dieser Version 2023 ist die einfachere 'modernere' Auswahl von Arzneimittel durch automatische Suche und Vervollständigung direkt beim Eintippen des Arzneimittelnamens und der Packungs-ID . Die zur Verfügung stehende Liste wird
von BVL zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt. Allgemeine Hinweise für TierärzteTierärzte müssen im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) und der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln.Ab 2023: Jede Behandlung mit Antibiotika im Kalenderhalbjahr ist vom Tierarzt (oder von diesem benannten Dritten) mit folgenden Angaben zu melden:
Die Daten können aber freiwillig jederzeit ab Beginn des Halbjahres gemeldet werden. Eingaben zu nicht mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sind möglich bzw. auch Betriebe, die nicht der Mitteilungspflicht unterliegen, können hier Arzneimittelanwendungen dokumentieren. =>Die zuständige Behörde kann nur mitteilungspflichtige Daten nach TAMG einsehen! Entfällt ab 2023: Kernstück der 16. Novelle des Tierarzneimittelgesetzes (AMG) ist die in §58b geregelte Mitteilungspflicht von verwendeten Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten (Antibiotika). Mitteilungspflichtig sind Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten berufs- oder gewerbsmäßig zu Mastzwecken halten und bestimmte Bestandsuntergrenzen überschreiten. Ab dem 1. Juli 2014 ist jede Behandlung mit Antibiotika im Kalenderhalbjahr mit folgenden Angaben zu melden: Eingabe von Arzneimittelverwendungen1. Schritt: 2. Schritt Für Meldungen per CSV-Datei stehen Musterdateien zum Download zur Verfügung. Bearbeiten von ArzneimittelverwendungenZunächst Daten mit Button ANZEIGEN Korrigieren Stornieren (Auswahl) Alle
Arzneimittelverwendungen stornieren
=> In Spalte "Auswahl" das Häkchen bei alle setzen und Button
STORNIEREN Einzelne
Arzneimittelverwendungen stornieren =>
In Spalte "Auswahl" das Häkchen in die
betreffende Datenzeile setzen und Button STORNIEREN
Hinweise zu den einzelnen FeldernKEY - Schlüssel-FelderAlle Schlüssel-Felder zusammen ergeben den KEY und bestimmen die Identität des Datensatzes. Diese Felder sind in der jeweiligen Online-Meldemaske mit dem Schlüssel-Symbol gekennzeichnet; in den Datenstrukturen werden sie als PK-x (Primary Key, fortlaufende Nummer x=1) bezeichnet. Zwei Meldungen sind verschieden, wenn sie sich mindestens in einem Schlüsselfeld unterscheiden. Die Speicherung zweier Meldungen mit identischen Key-Feldern ist nicht möglich! Betriebsnummer Betrieb/Dritter - als Urheber der MeldungDiese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder Ab 2023Ab 1. Halbjahr 2023 liegt die Mitteilungspflicht der Antibiotika-Verwendung beim Tierarzt. Wenn der Tierarzt selbst die Daten eingibt, ist er der Urheber der Meldung und seine Betriebsnummer wird im Hintergrund automatisch in dieses Feld eingefügt und das Feld wird in der Regel nicht angezeigt. Der Tierarzt kann einen Dritten per Tierarzt-Erklärung ermächtigen die Mitteilungen für ihn zu übernehmen. In diesem Fall ist der Dritte der Urheber der Meldung und seine Betriebsnummer wird im Hintergrund automatisch in dieses Feld eingefügt und das Feld wird in der Regel nicht angezeigt. Falls Regionalstelle oder Verwaltungsstellen die Daten ansehen oder eingeben, müssen sie den in das Feld "Betrieb/Dritter" entsprechend den Tierarzt oder den Dritten eintragen. Grundsätzlich kann eine Meldung nur vom Urheber selbst storniert oder geändert werden. Wenn der Dritte im Auftrag des Tierarztes die Daten eingegeben hat, kann der Tierarzt diese nicht selbst bearbeiten oder stornieren. Für Regionalstellen gibt es spezielle Regelungen. Betriebsnummer HalterDiese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder Ab 2023Die Betriebsnummer des Tierhalters muss deshalb vom Tierarzt, oder einem von diesem benannten Dritten, eingegeben werden. Die Daten zur angegebenen Betriebsnummer werden angezeigt, wenn der Halter für den meldenden Tierarzt eine Tierhalter-Erklärung (in TAM) oder eine (Hoftierarzt-)vollmacht eingetragen hat. In allen anderen Fällen nicht. Sollen die Daten vom Halter für Anzeige bei Meldungen freigegeben werden, kann er in TAM eine "Tierhalter-Erkläung" eintragen. Details siehe Hilfeseite dort. Wenn mehrere Arzneimittel-Verwendungen für den gleichen Halter eingegeben werden sollen, ist es sinnvoll die Betriebsnummer des Halters oben einzugeben. Dann werden beim [Anzeigen] ggf. die letzten vorhanden Daten zu diesem Halter angezeigt und können geändert werden. Oder es können weitere Daten genau zu diesem Halter eingegeben werden. Wenn Arzneimittel-Verwendungen für unterschiedliche Halter eingegeben werden sollen, ist es sinnvoll die Betriebsnummer des Halters oben leer zu lassen. Dann werden beim [Anzeigen] ggf. die letzten vorhanden Daten zu allen Halter angezeigt und können geändert werden. Oder es können Daten für verschiedene Halter eingegeben werden, indem in der jeweiligen Zeile die Betriebsnummer des individuellen Halters angegeben wird. Falls dabei mehrere Zeilen für denselben Halter eingegeben werden sollen, muss die Betriebsnummer nicht ausgeschrieben werden, sondern es kann das doppelte Hochkomma " als Gänsefüsschen verwendet werden. Sollte für den Betrieb bislang keine Betriebsnummer vorhanden sein (z. B. bei Hobbyhaltungen, noch nicht beantragt) kann technisch auch eine "0" zur Speicherung des Datensatzes eingetragen werden. Entfällt ab 2023: Meldet der Halter wird die Betriebsnummer automatisch übernommen. Sofern zu einem Unternehmen mehrere Betriebsstätten mit einer eigenen Registriernummer gehören, so ist für jede Betriebsstätte die Mitteilung zur Arzneimittelverwendung zu melden. Betriebsnummer TierarztAb 2023Ab 1.Halbjahr 2023 ist eine Angabe in diesem Feld verpflichtend. Wenn der Tierarzt selbst angemeldet ist, wird seine Betriebsnummer wird im Hintergrund automatisch in dieses Feld eingefügt und das Feld wird in der Regel nicht angezeigt. Wenn ein Dritter oder die Regionalstelle für ihn Daten eingibt, ist dieses Feld auszufüllen. Die Betriebsnummer des Tierarztes (Registriernummer) muss in HIT als Tierarzt mit entsprechendem Betriebstyp (84, 85, 754) zum Zeitpunkt der Abgabe registriert sein. DatumDas Datumsfeld dient nur zum Suchen und ist kein Eingabefeld! => Zur Abfrage von bereits erfassten Arzneimitteldaten innerhalb eines bestimmten Behandlungszeitraums. Dieses Feld verfügt über erweiterte Suchoptionen, erkennbar an dem Fragezeichen mit dem grünen Rand . Max.AnzeigeHiermit können Sie festlegen, wie viele Ergebnissätze maximal angezeigt werden. Wenn sehr viele Mitteilungen vorliegen, kann diese Einschränkung sinnvoll sein. Bei eingeschränkter Anzeige bitte auch die Sortierung beachten, diese hat ggf. Einfluss auf die angezeigt Miteilungen z.B. wenn Mitteilungen für mehrere Nutzungsarten vorliegen. LeerzeilenHiermit können Sie festlegen, wie viele Leerzeilen zur Eingabe angezeigt werden. Wenn alle Zeilen befüllt sind und Sie auf "Speichern" klicken, erhalten Sie neue Leerzeilen. Art - Abgabe/Anwendung/Verschreibung/keine Angabeab 2023 wird das Feld "Abgabe/Anwendung" nicht mehr in der Eingabemaske angezeigt. Das Feld wird beim Speichern in der Voreinstellung mit "keine Angabe" gefüllt. Es kann optional über die Schnittstelle mit den anderen Optionen (Abgabe, Anwendung, Verschreibung) beim Übertragen eines Datensatzes gefüllt werden. Entfällt ab 2023: Anwendung: Die Eintragungen beruhen auf dem Bestandsbuch des Tierhalters gemäß Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung (inklusive der Anwendung durch den Tierarzt). Bei der Meldung auf Basis der AUA-Belege durch den Tierarzt als Dritten, wählt dieser die Option „Anwendung“ bei Mitteilung der von ihm selbst angewendeten Arzneimittel. Wird Abgabe ausgewählt, muss der Tierhalter
Nur die unter Punkt 2. genannte schriftliche Versicherung wird von der zuständigen Behörde in der TAM-HIT-Datenbank erfasst. NutzungsartDiese Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder Im Rahmen Antibiotikaminimierungskonzept und der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) ergeben sich für den Tierhalter und den Tierarzt neue Nutzungsarten. Die Nutzungsarten, für welche der Tierarzt ab 2023/I melden muss, siehe rechte Spalte:
Für die jeweilige Nutzungsart sind die Behandlungen einzugeben. Hinweis zu den ab 23/1 entfallenden Nutzungsarten Mastkälber
bis und Mastrinder ab 8 Monate: gemeldete Nutzungsarten werden nicht
automatisch beendet oder entfernt. D.h. Halter, welche diese Nutzungsarten
gemeldet hatten, können ein Endedatum (z.B. zum 31.12.2022) setzen. Damit werden
diese Nutzungsarten an den verschiedenen Stellen der Datenbank nicht weiter
gelistet. Für die Meldung der
Arzneimittelverwendung sind die Nutzungsarten nicht unterteilt in
mitteilungspflichtig/nicht mitteilungspflichtig, da die Meldungen automatisch zugeordnet
werden.
Anzahl behandelte TiereDie Anzahl der Tiere bei dieser Behandlung ist anzugeben. ArzneimittelDie zur Verfügung stehende Liste wird
von BVL zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt. Eingabe von Arzneimitteln
Beim Speichervorgang wird automatisch die zugehörige Zulassungsnummer zugeordnet und die Maßeinheit eingetragen - soweit die Maßeinheit nicht angegeben wurde. Suche von Arzneimitteln - zur Tierart passend / nur aktuelleGeben Sie den Anfang des Arzneimittelnamens ein, wie z.B. Tetra (i.d.R. genügen 4-5 Buchstaben) und drücken dann die Schaltfläche SUCHEN.
Die Arzneimitteliste umfasst derzeit nur die Antibiotika. Bei Auswahl der folgenden Parameter in der Kopfzeile der Tabelle gilt:
Nicht gelistete ArzneimittelDie aktuell in Deutschland zugelassenen Antibiotika sind in HI-Tier enthalten. In Ausnahmefällen und sofern explizit vom Tierarzt verordnet (z.B. in Grenzregionen), können auch nicht gelistete Mittel verwendet werden. Prüfen Sie bitte erst ganz genau, ob das Mittel nicht doch, eventuell mit abweichender Schreibweise vorhanden ist. Nutzen Sie dazu auch die Gesamtanzeige der Arzneimittelliste oder die Möglichkeit direkt die Zulassungsnummer einzugeben. Wenn das Antibiotikum wirklich "nicht gelistet" ist, muss der Name mit dem Zeichen # (Doppelkreuz) am Anfang eintragen werden, also z.B. "#Rucolin Hustenbonbon mit Antibiotikazusatz", die Angabe "Packungs-ID" bleibt leer. Die Nachfrage "sind Sie sicher ..." muss durch Drücken der Schaltfläche BESTÄTIGEN zum Speichern bestätigt werden. © - Copyright (restriktive Bedingungen der alten Version sind entfallen)Diese Arzneimitteliste steht zum Download und zur freien Verwendung im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Verfügung. Sie wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt und hier publiziert. Sie unterliegt nicht mehr den Copyright-Bestimmungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Menge/Tier/Tag (optionales Feld)ab 2023 wird das Feld "Menge/Tier/Tag" nicht mehr in der Eingabemaske angezeigt. Optional kann die Menge pro Tier und Tag erfasst werden; sie dient nur als Rechenhilfe für die Ermittlung der Gesamtmenge für diese Behandlung. Für die Mitteilung der Arzneimittelverwendung nach AMG ist die Gesamtanwendungsmenge relevant! Nur wenn Menge pro Tier und Tag und die Behandlungstage eingetragen werden, kann die Gesamtanwendungsmenge errechnet werden. Eine anschließende Änderung der Menge/Tier/Tag führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Gesamtmenge! Die Gesamtmenge ist dann manuell zu ändern oder man leert das Feld und speichert dann erneut. Ohne Angabe der Menge pro Tier und Tag ist die Gesamtanwendungsmenge manuell zu errechnen, bzw. direkt einzutragen. Die Maßeinheit wird beim Speichervorgang automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen; sie kann auch manuell ausgewählt werden. GesamtmengeÄnderung Mai 2023: Bei einigen Arzneimitteln: zusammengesetzte Präparate - vormals Einheit *, intramammäre Tierarzneimittel (Euterinjektoren) und Sprays, ist die Angabe der alternativen Einheit "Stück" möglich. Bei den betroffenen Präparaten steht jetzt in der Packungsbeschreibung - sichtbar in der Liste im Feld "Packungs-ID" – „alternative Einheit Stück“. Damit kann die Einheit "Stk" für die Gesamtmenge verwendet werden. Wichtig: die Angabe Stück bezieht sich auf das kleinste innere
Behältnis (siehe auch Ausführungen des BVL hierzu unter:
www.bvl.bund.de/verbrauchsmengenerfassung): Es gilt - vom TA zu melden ist gemäß TAMG § 56 Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung: '4. die insgesamt verschriebene, angewendete oder abgegebene Menge der Arzneimittel…' Dieses Feld kann damit die Menge einer Abgabe, Anwendung oder Verschreibung enthalten. Dies bedeutet grundsätzlich für die Meldung:
Details und Fälle siehe Tabelle "Use-Cases"
Anmerkungen
weitere Details zur Meldung via Schnittstelle finden Sie
hier
Entfällt ab 2023: Die Gesamtanwendungsmenge ist die relevante Angabe für die Mitteilung der Arzneimittelverwendung nach AMG! Wenn eine Eintragung in der Spalte Menge/Tier/Tag erfolgt, wird die Gesamtmenge automatisch errechnet; die Gesamtmenge wird ermittelt aus den Angaben Menge * Behandlungstage * Anzahl behandelte Tiere. Eine anschließende manuelle Änderung der Gesamtmenge führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Angabe in der Spalte Menge/Tier/Tag und umgekehrt! Die Maßeinheit wird automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen, die dann erst nach dem Speichervorgang angezeigt wird. Die Maßeinheit kann auch manuell ausgewählt werden. Datum Anwendung bzw. AbgabeZu jeder Eingabe einer Arzneimittelverwendung muss das Datum der ersten Anwendung oder wahlweise das Abgabedatum des Arzneimittels gemeldet werden. Dauert die Behandlung länger als einen Tag, ist entweder die Antibiotikagabe zu jedem Datum der Anwendung einzugeben oder es wird der erste Behandlungstag erfasst und im Feld "Behandlungstage" die Anzahl der Behandlungstage dokumentiert, siehe auch Eingabe der Behandlung. Werden mehrere Behandlungen am selben Tag durchgeführt, wird durch Eingabe von Gänsefüßchen " das Datum aus der vorherigen Zeile übernommen. Geht eine Antibiotika-Anwendung über das Ende eines Kalenderhalbjahres hinaus, ist nur eine Mitteilung erforderlich. Die Behandlungstage werden automatisch anhand des Behandlungsdatums (= erster Tag der Anwendung) auf die beiden Kalenderhalbjahre verteilt. Ändert sich während der Behandlung die Nutzungsart (das Mastferkel wird zum Mastschwein), wird die Behandlung vollständig der Nutzungsart zu Beginn der Behandlung zugeordnet. Erfolgt keine Eingabe des Datums, wird von der Datenbank für diese Behandlung das Dummy-Datum 01.01.1990 abgespeichert und in der Form "(k.A.)" - für keine Angabe angezeigt ! Bei Behandlungen, die über ein Kalenderhalbjahr hinausgehen, müssen in diesem Fall für jedes Kalenderhalbjahr getrennte Eintragungen gemacht werden. Auf Grund der geänderterten TAMG respektive 17. AMG-Novelle, welche am 01. November 2021 in Kraft trat, ist die Angabe des Datums ab 01.11.21 im Kalenderhalbjahr 2021/II verpflichtend.. Laufende NummerKein Eingabefeld; die laufende Nummer wird automatisch vom System gesetzt. Behandlungstage - Pflichtfeld ab 2023Anzahl Tage, an denen das Arzneimittel verabreicht wurde, siehe auch Beispiele. WirkungstageNeu ab 2023 : Die Wirkungstage müssen
nicht ausgefüllt werden. Entfällt ab 2023: Die Wirkungstage legt der Tierarzt fest! Bei Antibiotika, die täglich verabreicht werden, ist die Anzahl der Behandlungstage mit der Anzahl der Wirkungstage identisch. Dies ist entsprechend einzutragen. Für Antibiotika, die eine Wirkung von mehr als 24 Stunden aufweisen und in größeren Abständen als täglich oder nur einmalig (one shot-Präparate) angewandt werden, muss der Tierhalter die Anzahl der Wirkungstage bei seinem behandelnden Tierarzt erfragen und entsprechend eintragen. Die Angabe der Wirkungstage ist einschließlich der Behandlungstage! Für die Berechnung der Therapiehäufigkeit werden die Wirkungstage verwendet. Achtung: Wirkungstage entsprechen
nicht der Wartezeit! Ist an einem Tag mit einem Antibiotikum behandelt worden, welches noch zwei weitere Tage wirkt, ist dies folgendermaßen einzutragen:
Ist an zwei Tagen mit zeitlichem Abstand behandelt worden, wobei das Antibiotikum in der Zwischenzeit jeweils 2 Tage gewirkt hat, ist dies folgendermaßen einzutragen:
Ein Tierarzt behandelt ein Mastrind mit einem Antibiotikum an drei Tagen in Abständen von jeweils zwei Tagen. Das Antibiotikum wirkt am Behandlungstag und noch zwei weitere Tage (= drei Wirkungstage). Am 4. Tag und 7. Tag wird die Behandlung wiederholt:
Die Eingabe der oben aufgeführten Behandlung ist in zwei Varianten möglich:
oder
Automatischer Vorschlag von Wirkungstagen - Entfällt ab 2023Neu 22.12.2017:Für Antibiotika wurden verschiedene Kategorien mit unterschiedlich langer Wirkdauer von der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG-TAM) festgelegt. Damit wird ein Vorschlag zu den entsprechenden Wirkungstagen gemacht. Entfällt ab 2023: Dieser ist NICHT allgemeingültig und dient als Orientierungshilfe. Der behandelnde Tierarzt legt die Wirkungstage fest. Bei Unklarheiten halten Sie bitte mit Ihrem behandelnden Tierarzt Rücksprache. Wenn Sie keinen automatischen Vorschlag für Wirkungstage wollen, z.B. weil Sie oder Ihr Tierarzt abweichende Eingaben tätigen, können Sie die Funktion unter dem Menüpunkt "TAM-Profil" komplett und dauerhaft abschalten. Kategorisierung der Arzneimittel:Für die Antibiotika wurden verschiedene Kategorien mit unterschiedlich langer Wirkdauer von der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG-TAM) festgelegt. Die verschiedenen Kategorien werden mit verschiedenen Buchstaben (siehe untenstehende Tabelle) beschrieben.
Die Buchstaben A - L beschreiben die verschiedenen Kategorien mit den jeweiligen Behandlungstagen
(BT) und Wirkungstagen (WT).
Folgende Tabelle stellt mit
Hilfe der hinterlegten Formeln dar, wie sich die Wirkungstage ergeben:
Einen Überblick über die Eingruppierung eines bestimmten oder auch aller Antibiotika erhalten Sie im TAM-Menü unter dem Punkt "Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer..." Tierart: Rind, Schwein, Huhn, PuteRelevant bei Suche Arzneimittel "nur zur Tierarten passen" Die Zulassung eines Präparates kann für eine oder mehrere
Tierarten erfolgt sein. Für die Tierarten für welche eine Zulassung vorliegt ist
ein "J" in der entsprechenden Spalte der Tierart für die eine Zulassung besteht
in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika (Liste der Arzneimittel mit
Zulassungsnummer...) eingetragen.
Packungs-ID Nach Auswahl des Arzneimittelnamens oder die Zulassungsnummer erscheint im Feld zur Packungs-ID nach kurzer Zeit
eine zugehörige Auswahl-Liste der verschiedenen Verpackungsvarianten des Arzneimittels. Die Packungs-ID zum
verwendeten Arzneimittel kann aber auch mittels Angabe der Ziffer und
vorangestelltem "#" angegeben und direkt selektiert werden.
Union Product Database Package Identifier (UPD- PI)Der UPD Package Identifier ist ein eindeutiger, einzigartiger Identifizierungscode des Arzneimittels (mit Informationen zu der Packungsgröße und Verpackung),
der in der Union Product Data Base zum Vergleich unter den Mitgliedstaaten vergeben wird. Die Angabe ist in der Meldemaske nicht erforderlich,
da sie aus den vorliegenden Daten (Packungs-ID) ermittelt wird. Hinweise zum HIT-Data-DictionaryDas HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.
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