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Registrierung, Bestellung und Ausgabe von HeimtierausweisenDer Start des System ist am 01.07.2020 Heimtierausweis-Datenbank (HT)Leitfäden (Anleitungen zur Bedienung) als PDF
Videos dazu (Anleitungen zur Bedienung) finden Sie hier. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- FAQs zum Start der Heimtierausweis-Datenbank am 01.07.2020
-> Die Ermächtigung muss beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden.
-> Sofern Sie vorher noch
keinen HIT-Zugang hatten, informiert Sie das Schreiben darüber, dass Ihre Daten
in der HIT-Datenbank registriert wurden und teilt Ihnen Ihre Zugangsdaten mit.
Wenn Sie vorher schon einen HIT-Zugang hatten, wurden Sie lediglich darüber
informiert, dass Sie einen weiteren Betriebstyp (754) erhalten haben. Die
Registrierung bzw. der neue Betriebstyp ist die Voraussetzung, um nach dem
01.07.2020 weiterhin EU-Blanko-Heimtierausweise bestellen zu können. Sie müssen
nichts weiter veranlassen.
->
Betriebsnummer = Registrierungsnummer = Betriebsregistrierungsnummer =
VVVO-Nummer = Balisnummer
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Heimtierausweis-Datenbank ist eine Erweiterung der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere - HIT) Nach Artikel 23 der EU-Verordnung Nr. 576/2013 hat die zuständige Behörde
sicherzustellen, dass Blankoausweise nur an ermächtigte Tierärzte ausgegeben
werden. Das System umfasst im wesentlichen folgende Elemente:
HIT kann als
technischer Betreiber keine Auskünfte zum Bearbeitungs- oder
Versandstatus von Heimtierausweisen geben! Registrierung ermächtigter TierärztInnenJedes Bundesland benennt eine zuständige Stelle, die das Verfahren koordiniert und auch bei Fragen zur Registrierung helfen können sollte. Die zentralen Ansprechpartner der Länder finden Sie hier unter: Heimtierausweis-Stellen. Falls die Registrierung nicht bereits erfolgt ist, oder von den zuständigen Behörden der Länder veranlasst wurde, fragen Sie beim zentralen Ansprechpartner Ihres Landes nach, wie dies erfolgt. Zur Teilnahme am Verfahren brauchen Sie eine Betriebsnummer und den Betriebstyp 754 "ermächtigter Tierarzt". Die ausführenden Sellen für die Vergabe von Betriebsnummern sind die Adressdatenstellen der Länder- siehe auch unten "Betriebsnummer". Die HIT-Datenbank-Betreiber können keine Zugänge Vergeben oder Änderungen an Adress- bzw. Stammdaten vornehmen! Bei fehlenden Kompetenzen (kein Zugriff auf die HT-Datenbank, kein Abspeichern von Bestellungen oder Zuteilungen etc.) liegt in der Regel ein Problem mit dem Betriebstyp vor. Fragen hierzu richten Sie an Ihre Adressdatenstelle. Registrierung mit Drucklegung beauftragte StellenBevor eine Druckerei oder sonstige mit Drucklegung beauftragte Stelle Heimtierausweise drucken und zuteilen kann, muss diese von einer zentralen Stelle, welche den Betriebstyp 750 ("HT0", "Zentrale Verwaltung, Heimtierausweise") hat, in HIT registriert werden. Druckereien erhalten dann von ihrer Adressdatenstelle den Betriebstyp 753 ("HT3", "Heimtierausweis, mit Drucklegung beauftragte Stelle, Druckerei") zugeteilt, wodurch sie sich in HIT anmelden können. Damit die Druckereien den Tierärzten bei der online-Bestellung zur Auswahl angezeigt werden können, müssen sie vorab dem "online-Bestellverfahren" zustimmen. Die Zustimmung erfolgt gegenüber der zuständigen Länder-Stelle, diese meldet das weiter an den Datenbankbetreiber. Stimmt eine drucklegende Stelle also dem online-Bestellverfahren nicht zu, kann diese nicht zur Auswahl bei der Durchführung von Bestellungen in der HT-Datenbank aufgeführt werden! Ist eine Druckerei einmal registriert, dann kann und sollte sie bestellte Heimtierausweise der Tierärzte regelmäßig in HT abrufen. Die Druckerei meldet die Heimtierausweise vor Versand als „Zuteilung“ - damit wird sichergestellt, dass die Ausgabe nur an ermächtigte Tierärzte erfolgt. Bestellung, Zuteilung und Ausgabe HeimtierausweiseDie Bestellung der Blanko-Heimtierausweise kann online über die HT-Datenbank erfolgen oder direkt bei der Druckerei getätigt werden. Die drucklegende Stelle meldet nach Bearbeitung der Bestellung und bei Versand der Ausweise an die in den Stammdaten zur Betriebsnummer des Tierarztes hinterlegte Adresse die Zuteilung der Ausweise. Die Ausgabe der einzelnen Ausweise kann der Tierarzt an HT melden, jedoch nur wenn die Zuteilung der konkreten Ausweisnummern in der Datenbank vorliegt. Zentrale Stelle für Heimtierausweise - Zentrale Überwachung und RegionalstelleJedes Bundesland unterhält eine zentrale Stelle für Heimtierausweise, die zum einen die mit Drucklegung beauftragten Stellen registriert und zum anderen als überwachende Stelle den korrekten Ablauf der Heimtierausweis-Vergaben sicherstellt. Zusätzlich kann sie - abhängign vom Bundesland - von Tierärzten deren Bestellungen und Ausgaben und von Druckereien deren Zuteilungen in der HT- Datenbank dokumentieren. Sie bestimmt auch die Zuteilungen von Betriebstypen der teilnehmenden Betriebe, indem sie diese ihrer Adressdatenstelle anzeigt. Dazu gehören die mit Drucklegung beauftragten Stellen (Betriebstyp 753) und die berechtigten Tierärzte (Betriebstyp 754). Die HIT-Datenbank-Betreiber können keine Änderungen an Adress- bzw. Stammdaten vornehmen! Bei fehlenden Kompetenzen (kein Zugriff auf die HT-Datenbank, kein Abspeichern von Bestellungen oder Zuteilungen etc.) liegt in der Regel ein Problem mit dem Betriebstyp vor. Fragen hierzu richten Sie an Ihre Adressdatenstelle. Für Vergabe von Betriebsnummern sind zuständig die Adressdatenstellen - siehe auch unten "Betriebsnummer".. Einzug Heimtierausweise, Entzug der Ermächtigung des TierarztesWurden von einem Tierarzt zuviele TierAusweise bestellt oder wendet ein Tierarzt seine bestellte Serie auf missbräuchliche Weise an, dann können diese Serien von der zentralen Stelle/ zuständigen Behörde in der Datenbank gesperrt werden. Dazu werden die Nummernbereiche in HIT in der Tabelle als eingezogene Ausweise vermerkt. Für diese Ausweise kann dann von Tierärzten keine Ausgabe mehr gemeldet werden. Weitere Behörde können über eine Abfrage einsehen, welche Nummernserien eingezogen wurden. Soll der Zugang eines Tierarztes zur Heimtierausweis-Datenbank gesperrt werden, da seine Ermächtigung von der Überwachungsbehörde zurückgezogen/ beendet wurde, muss dies über die Beendigung des entsprechenden Betriebstypens 754 in den Stammdaten erfolgen. Stammdaten und Betriebstypen werden ausschließlich von den Adressdatenstellen verwaltet und bearbeitet! Meldung hierzu an den HIT-Datenbank-Betreiber können nicht bearbeitet werden. Stellt die Druckerei oder der Tierarzt bei einer Meldung fest, dass der Typ 754 beendet wurde (Bestellung/ Zuteilung / Ausgabe nicht möglich) so sind die Hintergründe mit der zuständigen Überwachungsbehörde und ggfs. Adressdatenstelle zu klären. Was muss in HIT gemeldet werden und wer muss was tun?Tierarzt:
drucklegende Stelle / Druckerei:
Überwachungsbehörde:
Zugang zur Heimtierausweis-DatenbankÜber die Internet-Adresse www.hi-tier.de hat der Anwender Zugang zur HIT und zum Meldeprogramm Heimtierausweis-Datenbank. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und PIN in der HIT an und kann seine Daten einsehen und im Rahmen seiner Kompetenz entsprechende Meldungen durchführen. Die Anmeldung dient zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. In der HIT ist es erforderlich, dass sich jeder Anwender ausweisen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen ausführen und Informationen abrufen dürfen. Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Organisationen i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung, wenn mehrere Mitarbeiter Zugang zur Datenbank haben). BetriebsnummerZur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der HIT abgegebenen Meldungen zu einem Meldepflichtigen. Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Land zuständig. Landesspezifische BesonderheitenBaden-Württemberg hängt an die Betriebsnummer eine Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zusätzlich eine Prüfziffer an. Bayern verwendet teilweise landesintern eine Form ohne Angabe der Landeskennung - BALIS-Nummer genannt. Rheinland-Pfalz verwendet teilweise eine längere Betriebsnummer. Nähere Hinweise gibt die zuständige Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung. Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die HIT ist die von der Viehverkehrsverordnung vorgegebene Form zu verwenden. Informationen über Betriebsdaten zur eigenen Betriebsnummer sind unter dem Menüpunkt Betriebsdaten- erweiterte Übersicht abrufbar. BetriebstypDer Benutzer besitzt nur Zugriffkompetenz auf die Heimtierausweis-Datenbank, sofern für die Betriebsnummer ein entsprechender Betriebstyp in HIT durch die Adressdatenstelle eingetragen wurde. Über den Betriebstyp, d.h. die Rolle, die der Registrierte im System hat, wird festgelegt, welche Rechte er im System hat. Der einzelne Benutzer kann nur im Rahmen der ihm zugewiesenen Kompetenz Programmfunktionen in der HIT nutzen. Relevante Betriebstypen für die Heimtierausweis-Datenbank sind:
PIN-VergabeDie Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Verwaltungsstellen i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung). Für den Online-Zugang zur HIT-Datenbank ist eine PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) zur jeweiligen Betriebsnummer erforderlich. Die PIN wird von der zuständigen Regional- bzw. Adressdatenstelle des jeweiligen Landes vergeben. Falls die PIN vergessen wurde oder Probleme bei der Anmeldung auftraten, ist bei der o.g. Stelle eine neue PIN zu beantragen. Die HIT vergibt keine PIN! PIN vergessen und mögliche FehlerquellenDa die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. Zu prüfende Fehlerquellen sind:
Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen könnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu ermöglichen. Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. Wird das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt, ist
folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen,
ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren. Neue PIN anfordernFalls
ist bei der zuständigen zuständige Landesstelle eine neue PIN zu beantragen. Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der zuständigen Landesstelle noch bei der HIT möglich. PIN ändernEine gültige PIN kann jederzeit geändert werden. Der Dialog "PIN ändern" ist im Menü aufrufbar.
VorgehensweiseIn das Feld "Neue PIN" ist eine frei wählbare PIN / Passwort gemäß der Vorgaben zu Länge und Komplexität einzugeben. Hierbei ist zu beachten, das sich die neue PIN von der alten PIN unterscheiden muss. Für jede eingegebene Ziffer wird ein Sternchen angezeigt. Im nachfolgenden Feld "PIN-Wiederholung" ist die neue
PIN zu wiederholen und die Schaltfläche <Ändern> zu klicken. Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "Ändern" zu drücken Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die Rückmeldung "Die PIN Änderung für den Betrieb ... wurde erfolgreich durchgeführt!". Über den Link "Zurück zum Menü" gelangt man ins Hauptmenü. MitbenutzerverwaltungWenn in einer Organisation mehrere Personen das System nutzen, sind diese als Mitbenutzer unter der Betriebsnummer anzulegen. Für jeden Mitbenutzer ist eine
Diese MBN vergibt entweder die Adressdatenstelle oder der Verband erhält vom Land das Recht die Mitbenutzerverwaltung selbst durchzuführen durch Zuweisung eines speziellen Betriebstyps (995) von der Adressdatenstelle. Hat die zentrale Transponderstelle oder Pass ausstellende Organisation das Recht die Mitbenutzerverwaltung selbst durchzuführen, erfolgt die Mitbenutzerverwaltung durch den zuständigen IT-Beauftragten (=Hauptnutzer (Administrator). Die Mitbenutzer erhalten vom zuständigen IT-Beauftragten die persönliche PIN. Für jeden Mitbenutzer können Einschränkungen in Bezug auf die der Betriebsnummer zugeteilten Betriebstypen, Schreibrechte, regionale Zuständigkeiten und Zugriffsausschlüsse vorgenommen werden. Diese Kompetenzvergabe erfolgt durch den IT-Beauftragten. Die Zugriffsberechtigung der einzelnen Mitbenutzer wird durch MBN-Betriebstypen festgelegt. Beim Ausscheiden der Person wird die MBN-Kennung fachlich beendet, in dem das Datum des Gültigkeitsendes eingetragen wird. Zurück zum Anfang |
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