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Allgemeine Hinweise

Die im Rahmen des freiwilligen bayerischen BVD/MD- Bekämpfungsverfahren erhobenen Daten werden in der "Zentralen Datenbank HI-Tier (HIT)" gespeichert. Hierzu gehört der teilnehmende Betrieb, der bevollmächtigte Hoftierarzt, die vom Labor gemeldeten Untersuchungsergebnisse und der daraus abgeleitete BVD-Einzeltierstatus. Zur Unterstützung des Ablaufmanagements wird ein BVD-Verfahrens-Status ermittelt, der Informationen zum aktuellen "Zustand" des Betriebs beinhaltet,  z.B.  ob eine Jungtierfenster- Untersuchung ansteht, überfällig ist oder eine Einzeltier- und/oder Nachuntersuchung erforderlich ist usw. 

Der Seuchenstatus eines Betriebes kann von der zentralen Datenbank nicht ermittelt werden!

In den folgenden Abschnitten werden die Verfahrensschritte für die Beteiligten (Tierhalter, betreuender Tierarzt, Veterinäramt) beschrieben. Weitere Informationen sind auch auf der Internet-Seite www.lgl.bayern.de des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der Rubrik Fachinformationen/Veterinärmedizinische Untersuchungen/ Bovine Virusdiarrhoe abrufbar.

Verfahrensablauf

Der Tierhalter

Die am BVD-Bekämpfungsverfahren teilnehmenden Betriebe können im Meldeprogramm Hi-Tier alle erforderlichen Formulare, Untersuchungsanträge und Abfragen zum Tiergesundheits-Status im Menü "Allgemeine Funktionen zur Tiergesundheit" aufrufen.

bulletBeitrittserklärung
Für die Teilnahme am Verfahren muss der Tierhalter eine entsprechende Beitrittserklärung schriftlich beim Veterinäramt einreichen. Mit dieser Beitritterklärung verpflichtet sich der Tierhalter, die Bedingungen des Bekämpfungsverfahren einzuhalten. Zusätzlich muss der teilnehmende Betrieb entscheiden, ob der BVD-Einzeltierstatus anonymisiert von allen HI-Tier- Benutzern abgefragt werden kann oder  nur der Veterinärverwaltung, der zuständigen Tierseuchenkasse und dem jeweiligen Tierhalter zugänglich ist. Mit der Datenfreigabe kann der HI-Tier-Nutzer nach Eingabe der Ohrmarke den BVD-Status des Rindes anonymisiert - d.h. ohne Angaben zum Halter oder zum Lebenslauf des Tieres, abfragen. Die Einwilligung wird empfohlen, weil hiermit ohne zusätzlichen Aufwand der Nachweis über die Freiheit eines Rindes von einer persistenten BVD-Virus Infektion erbracht werden kann und der Viehverkehr damit erleichtert wird.
Das Formular zur Beitrittserklärung kann im Meldeprogramm ausgedruckt werden (www.hi-tier.de: Menü "Allgemeine Funktionen zur Tiergesundheit"/ unter BVD: Menü Formulare Beitrittserklärung/Vollmacht). Hierbei werden die Registriernummer und die Adressdaten des Tierhalters in das Formular automatisch übernommen. 

Die Erfassung oder Änderung der Beitrittserklärung erfolgt durch das Veterinäramt. 

Die Beitrittserklärung kann für den Tierhalter auch vom bevollmächtigten Hoftierarzt (Auswahlmenü Hoftierarzt/ Menü Vollmachtsvordrucke) oder vom zuständigen Veterinäramt (Auswahlmenü Veterinäre/ unter BVD: Formular Beitritterklärung/Vollmacht) ausgedruckt werden. Die Angaben sind dann handschriftlich vom Tierhalter einzutragen.
bulletHoftierarzt-Vollmacht
Für die Abfrage von Daten, die im Zusammenhang mit Tierseuchenbekämpfungsverfahren erhoben und in der HI-Tier gespeichert werden, benötigt der betreuende Tierarzt eine Vollmacht vom Tierhalter. Voraussetzung für die Vollmachtvergabe ist, dass der Vollmachtgeber (Tierhalter) und der Bevollmächtigte registriert sind (Registrierung nach der Viehverkehrsverordnung). Der Tierhalter reicht die Hoftierarzt-Vollmacht bei der Regionalstelle (LKV Bayern, Haydnstr. 11, 80336 München, Fax: 089-544348-70) ein. Nachdem die Regionalstelle die Daten an die zentrale Datenbank gemeldet hat, kann der bevollmächtigte Tierarzt Untersuchungsanträge auf Basis des Bestandsregisters erstellen, den Tiergesundheitsstatus abfragen und zukünftig auch Impfdaten eingeben.

Das Formular zur Hoftierarzt-Vollmacht wird im Meldeprogramm bereitgestellt (www.hi-tier.de: Menü "Allgemeine Funktionen zur Tiergesundheit"/unter BVD: Menü  Formulare Beitritterklärung/Vollmacht).

Der praktische Tierarzt (Hoftierarzt)

bulletRegistrierung und PIN-Vergabe
Zur Nutzung der zentralen Datenbank im Rahmen von Tierseuchenbekämpfungsverfahren ist die Registrierung des Hoftierarztes erforderlich. Die Beantragung der Registriernummer und der PIN erfolgt über das Veterinäramt. Ein amtl. Tierarzt (Typ 84), der bereits im Rahmen der BSE-Probennahme registriert ist, benötigt keine zusätzliche Registriernummer bzw. keinen weiteren Betriebstyp. 
Bei Verlust der PIN muss sich der Tierarzt direkt an die Regionalstelle (LKV) wenden und schriftlich eine neue PIN anfordern.
bulletDas Veterinäramt leitet die Unterlagen an das zuständige Landwirtschaftsamt weiter.
Das Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung, siehe Formular Registrierung 
bulletMit der Registrierung wird automatisch von der Regionalstelle (LKV) eine PIN generiert und dem Tierarzt schriftlich mitgeteilt.
Sofern in einer tierärztlichen Praxis mehrere Mitarbeiter Zugriff auf die Datenbank erhalten sollen, ist für jede Person eine Mitbenutzernummer mit einer eigenen PIN anzulegen. Anträge auf eine Mitbenutzerkennung sind bei der Regionalstelle (LKV Bayern, Abteilung VVVO, Haydnstr. 11, 80336 München oder per Fax: 089 54434870) einzureichen. Änderungen sind der Regionalstelle unverzüglich mitzuteilen. Die Beantragung einer Mitbenutzernummer ist nur möglich, sofern die Tierarztpraxis bereits registriert ist. 
Das Antragsformular steht hier als Download zur Verfügung: Antrag Mitbenutzerkennung)
Tierärzte, die noch nicht registriert sind und damit auch keinen Zugriff auf die Datenbank haben, können sich vorab über die Menü-Struktur in HI-Tier informieren (siehe Auswahlmenü Hoftierarzt)
bulletBevollmächtigung durch Tierhalter
Eine Abfrage von bestandsbezogenen Daten im Rahmen von Tierseuchenbekämpfungsverfahren (Registriernummer und Anschrift des Vollmachtgebers, Bestandsregister, Untersuchungsergebnisse, Gesundheitsstatus von Tieren und Impfdaten) ist für Tierärzte nur möglich, wenn eine Hoftierarzt-Vollmacht durch den Tierhalter ausgestellt wurde. 

Vordrucke für Hoftierarzt-Vollmachten können auch durch Tierärzte (Auswahlmenü Hoftierarzt/ Untermenü Vollmachtsvordrucke)  ausgedruckt werden. Als Blanko-Vordruck steht sie auch hier zur Verfügung (Download: Hoftierarzt-Vollmacht).

Eine Abfrage bereits erteilter Vollmachten ist in der zentralen Datenbank im Auswahlmenü Hoftierarzt unter den Allgemeinen Funktionen, Untermenü "Liste der Vollmachten" möglich.

Das Veterinäramt

bulletDas Veterinäramt identifiziert den praktischen Tierarzt und leitet die Unterlagen zur Registrierung an die Adressdatenstelle (das Landwirtschaftsamt) weiter. Mit der Registrierung wird in einem automatisierten Verfahren eine PIN von der Regionalstelle (LKV) generiert und dem Tierarzt schriftlich mitgeteilt. 
Die Antragsformulare können hier heruntergeladen werden:
bulletAntrag auf Erteilung einer Registriernummer für praktische Tierärzte 
bulletAntrag Mitbenutzerkennung
(Eine zusätzliche Mitbenutzernummer ist in dem Fall erforderlich, sofern mehrere Mitarbeiter innerhalb einer Tierarztpraxis die Datenbank nutzen. Der Antrag ist an das LKV Bayern, Abteilung VVVO, Haydnstr. 11, 80336 München oder per Fax: 089 54434870 zu senden).
bulletDas Veterinäramt erfasst die Beitrittserklärung am BVD-Bekämpfungsverfahren in HI-Tier (Auswahlmenü Veterinäre/ unter BVD: Menü Erfassung Beitritterklärung). Als Teilnahmebeginn ist i.d.R. der Tag der Erfassung anzugeben. Um einen reibungslosen Laborablauf zu gewährleisten, wird im Fall eines hohen Probenaufkommens bei der Eingabe der Beitritterklärung ein Hinweis angezeigt, dass der Teilnahmebeginn auf ein Datum in der Zukunft festzusetzen ist. Das Eingabefeld für die Zahl der zu untersuchenden Tiere im Jungtierfenster bleibt leer. Sofern der teilnehmende Betrieb mehr als eine Stalleinheit besitzt, wird der abweichende Wert zum JTF- Umfang vom Labor an die Datenbank übermittelt. 
Falls der Tierhalter die Beitrittserklärung und/oder die Hoftierarztvollmacht durch das Veterinäramt erstellen lässt, sollte hierfür die entsprechende Formularmaske in HI-Tier verwendet werden (Auswahlmenü Veterinäre/ unter BVD: Menü Formular Beitrittserklärung/Vollmacht). Damit werden die Daten (Adresse und Registriernummer) zum Tierhalter bzw. Hoftierarzt automatisch in das Formular übernommen.
Auch als Blanko-Formulare können sie ausgedruckt und vervielfältigt werden. Die Angaben zum Tierhalter/Hoftierarzt sind dann handschriftlich einzutragen.
bulletBeitrittserklärung des Tierhalters 
bulletHoftierarzt-Vollmacht

Eine Abfrage bereits gespeicherter Beitrittserkärungen ist im Auswahlmenü Veterinäre/unter BVD: Übersicht Teilnehmerbetriebe möglich. 

Eine Liste vergebener/erhaltener Vollmachten steht im Auswahlmenü Veterinäre/unter Allgemeine Funktionen zur Tiergesundheit zur Verfügung. 

Das Untersuchungslabor (LGL)

bulletDas Labor meldet die Untersuchungsergebnisse an die zentrale Datenbank. 
bullet.....

Auswahlmenü Hoftierarzt

Unter der Internet-Adresse www.hi-tier.de kann die Homepage der zentralen Datenbank  HI-Tier aufgerufen werden.

Durch Anklicken des Meldeprogramms gelangt man auf die Anmelde-Seite.

Nach Eingabe der Registriernummer und PIN ist die Schaltfläche "Anmelden" anzuklicken. Anschließend wird die Hauptmenü-Seite angezeigt.

Unter den Speziellen Benutzergruppen befindet sich das Auswahlmenü Hoftierarzt. Über diesen Link können die zugehörigen Untermenüs aufgerufen werden.

Kompetenzregelung

Im Rahmen dieses Meldeverfahrens werden die im HI-Tier etablierten Kompetenzregelungen angewandt. Der angemeldete Benutzer wird mit seiner Betriebsnummer identifiziert. Aufgrund seiner Rollen im System (zugeordnete Betriebstypen) hat er Melde- und Abfragerechte. Hat ein Benutzer keine eigenen Rechte können ihm auch durch eingetragene Vollmachten Rechte von anderen Benutzern übertragen werden.

Allgemeine Informationen zu Datensicherheit und Kompetenzsystem siehe http://www.hi-tier.de/Entwicklung/Konzept/Sicherheit/Default.htm

Die Kompetenzen im einzelnen sind detailliert unter http://www.hi-tier.de/Entwicklung/Dateibereich/Kompetenz.xls aufgeführt.

Kurzer Überblick über die Kompetenzen

Beitrittserklärung

Der teilnehmende Betrieb besitzen die Kompetenz  „eigene Daten“, d.h. der Tierhalter kann die Beitrittserklärung für seine eigene Betriebsnummer abfragen. Das Veterinäramt und das LGL besitzt landesweite Kompetenz.

Liste der Vollmachten

Der Hoftierarzt kann die Registriernummer und Anschrift der Tierhalter abfragen, die ihn bevollmächtigten. Der Tierhalter (Vollmachtgeber) besitzt die Anzeigekompetenz für seinen bevollmächtigten Tierarzt. Das Veterinäramt hat landesweite Rechte.

Untersuchungsanträge/Bestandsregister mit Gesundheitsdaten

Der bevollmächtigte Hoftierarzt kann für "seine Betriebe" die Untersuchungsanträge in HI-Tier erstellen, der Tierhalter für seinen eigenen Betrieb. 

BVD-Einzeltierergebnisse

Das Landesuntersuchungslabor (LGL) und das Veterinäramt besitzt landesweite Kompetenz. Davon abweichend  kann ein Untersuchungslabor nur die eigenen Daten abfragen bzw. stornieren.

BVD-Einzeltierstatus

Das Veterinäramt, die Tierseuchenkasse und der jeweilige Halter können den BVD-Status eines Tieres abfragen. Sofern der Tierhalter in der Beitritterklärung sich einverstanden erklärt hat, dass der BVD-Status für alle freigegeben wird (z.B. Zuchtverbände oder Kaufinteressenten), besteht für jeden HI-Tier-Benutzer die Möglichkeit durch Eingabe der Ohrmarke den Status anonymisiert abzufragen, d.h. ohne Angaben zum Halter.

BVD-Betriebs-Verfahrens-Status

Der Betriebsstatus dient der Unterstützung des Ablaufmanagements. Nach Speichern einer Meldung werden  "Querchecks" zwischen allen Meldungen (Beitritterklärung, Untersuchungsergebnisse) zu einer Betriebsnummer durchgeführt und als Ergebnisstatus hier abgespeichert. Wenn zum Beispiel eine Jungtierfenster- Untersuchung bereits vorliegt, jedoch die Beitritterklärung noch fehlt, führt dies zu einer entsprechenden Plausi, ebenso wenn eine Einzeltieruntersuchung überfällig ist usw. 

Hinweise zum HIT-Data-Dictionary 

Das HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.

bulletÜberblick über die Datenstrukturen erhalten Sie im Data-Dictionary
bulletErklärungen zu den einzelnen Meldungen finden Sie unter HIT-Meldungen
bulletSpeziell die einzelnen Meldeentitäten, siehe BVDBTEIL, BVDTEST, BVDBERG
bulletErklärungen zu den numerischen Schlüssel-Werten finden Sie in der zugehörigen Schlüsselliste.

Abfragemöglichkeiten

Online im Meldeprogramm

bulletMeldungsübersicht 
bulletDatendownload als CSV-Datei und PDF

siehe Meldeprogramm im Web unter www.HI-Tier.de/HitCom/ 

Batch über HitBach-Client oder eigene Programme

bulletdie Möglichkeiten der HIT-Query Language (siehe HIT-QL) stehen zur Verfügung
bulletDas Muster-Spreadsheet für Microsoft Excel aus dem Online Programm kann auch für die Downloads per HIT-Batch angepasst werden.

Informationen zu Sicherheit und Schutzmechanismen

Identifikation und Authentifizierung

Die Identifikation des Systemteilnehmers erfolgt über seine Betriebsnummer.

Die Authentifizierung über persönliche PIN. Für mehrere Mitarbeiter innerhalb einer Organisation sind eigene Mitbenutzerkennungen mit eigener PIN notwendig.

Tatsächlicher Melder ist als angemeldeter Benutzer mit Betriebsnummer und Mitbenutzerkennung in jedem Datensatz (siehe MELD_BNR, MELD_MBN) gespeichert.

Nachvollziehbarkeit durch „implizite Historisierung“

Bei jedem Datensatz wird der Systemtimestamp der physischen Speicherung mit abgelegt. Wenn Datensätze gelöscht werden sollen, erfolgt kein Entfernen aus dem System, sondern die Sätze werden mit den Systemtimestamp der logischen Löschung als „Storno-Zeitpunkt“ gekennzeichnet. Damit ist der Informationsstand zu jedem beliebigen Zeitpunkt reproduzierbar. Des weiteren wird durch diese Timestamps eine sogenannter Deltatransfer beim Abrufen der Daten ermöglicht, d.h. nur die Änderungen gegenüber dem letzten Transfer werden übertragen.

Tatsächlicher Melder ist als angemeldeter Benutzer mit Betriebsnummer und Mitbenutzerkennung in jedem Datensatz (siehe Felder MELD_BNR, MELD_MBN) gespeichert.

Informationen zum Proxy und Firewall

Siehe http://www.hi-tier.de/entwicklung/programme/proxy000.html 

Verschlüsselung

Für das Web-Frontend gibt es einen SSL-Zugang unter https://www1.hi-tier.de/ 

Das HIT-Protokoll beinhaltet keine Verschlüsselung.

Auf Wunsch kann die Transportverbindung durch das Zusatzprodukt TransOn der Fa. Siemens über das Gateway am Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung verschlüsselt und mittels Zertifikate gesichert werden.

Plausibilitätsprüfungen

Es gibt prinzipiell zwei Arten von Plausibilitätsprüfungen (Details zum siehe auch Plausi & Datenfluss)

  1. Apriori-Prüfungen: Beim Anliefern der Daten werden bestimmte sofort entscheidbaren Plausibilitätstest durchgeführt. In Abhängigkeit von der sogenannten Antwortschwere werden die Meldungen in der Datenbank gespeichert oder abgewiesen.

  2. Aposteriori-Prüfungen: Nach Speichern eine Meldung werden "Querchecks" zwischen allen Meldungen zu einer Probe durchgeführt und als Ergebnisstatus in der Ergebnisentität "BVDBERG" abgespeichert.

 

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