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Informationen zum Programm gemäß Milchsonderbeihilfeverordnung 2016 (MilchSonBeihV)
ACHTUNG:
Nachweisverfahren für die Milchsonderbeihilfe:
Milcherzeuger, die einen Antrag auf Milchsonderbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt haben, müssen bis zum 14. Juni 2017 die Nachweise über die Nichtsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April unaufgefordert einreichen. Das Formular und weitere Informationen dazu gibt es auf der BLE-Internetseite unter: www.ble.de/milchsonderbeihilfe Allgemeine Hinweise zur MilchsonderbeihilfeBitte beachten Sie, dass das "Milchmengenreduzierungsprogramm bzw. Antrag auf Beihilfe gemäß Milchverringerungsbeihilfenverordnung (MilchVerBeihV)" eine andere Maßnahme ist und durch die Zahlstellen der Länder organisiert wird; die Abwicklung der Antragstellung erfolgt ebenfalls hier im HIT-Meldeprogramm. Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie hier unter Milchmengenreduzierungsprogramm. Die Milchsonderbeihilfe ist eine weitere Beihilfemaßnahme des Bundes und der
Europäische Union, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(BLE) durchgeführt wird. Zeitplan und Ablauf
Zur Fristwahrung besteht die Möglichkeit, ab sofort (Stand 12.01.2016) das unterschriebene Online-Formular mit sämtlichen Anlagen vorab per Fax an die Faxnummer (02 28) 68 45 – 31 83 bis zum 16.01.2017, 24:00 Uhr, zu übermitteln. Innerhalb von drei Tagen nach Versand des Faxes muss das unterschriebene Online-Formular mit sämtlichen Anlagen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingegangen sein.
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