Tierarzneimittel (TAM) -DatenbankVersion 2023 (ab Halbjahr 2023/I) - für
Tierärzte und von diesen benannte Dritte Der Vorteil dieser Version 2023 ist die einfachere 'modernere' Auswahl von Arzneimittel durch automatische Suche und Vervollständigung direkt beim Eintippen des Arzneimittelnamens. Eingabe Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen (TAMG)
AllgemeinNEU ab 2025 Antibiotikameldungen für weitere Tierarten - bitte beachten: Die Meldefrist für
die Antibiotikaverwendungsdaten von Hunden und Katzen ist nach dem
aktuellen TAMG der 28. Januar 2026.
Das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert hierzu: Nach dem EU-Recht müssen die Antibiotikaverwendungen auch für weitere Tierarten erhoben werden. Um diese Verpflichtungen in die nationale Gesetzgebung zu integrieren, wird das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zurzeit angepasst (Stand Dezember 2024). Wann das finale Gesetz Inkrafttreten wird und mit welchen Fristen und Verpflichtungen, ist derzeit noch unklar. Ausführliche und aktuelle Informationen zu diesem Prozess finden Sie auf der BVL-Newstickerseite: www.bvl.bund.de/tam-antibiotika-news Nach dem derzeit gültigen TAMG (Stand Dezember 2024) startet die Erhebung der Antibiotikaverwendungen für Hunde und Katzen bereits zum 01. Januar 2025. Ausführliche Informationen zur Erhebung/Dokumentation finden Sie auf der Webseite des BVL: www.bvl.bund.de/verbrauchsmengenerfassung Die wichtigsten Fragen und Antworten können Sie in diesem FAQ Dokument nachlesen: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/05_Tierarzneimittel/FAQ_Antibiotikameldungen.html ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ab 2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG)! Also für Meldungen ab dem Kalenderhalbjahr 2023/I Version 2023 (ab Halbjahr 2023/I) - für
Tierärzte und von diesen benannte Dritte Der Vorteil dieser Version 2023 ist die einfachere 'modernere' Auswahl von Arzneimittel durch automatische Suche und Vervollständigung direkt beim Eintippen des Arzneimittelnamens und der Packungs-ID . Die zur Verfügung stehende Liste wird
von BVL zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt. Allgemeine Hinweise für TierärzteTierärzte müssen im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) und der Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von Tierarzneimitteln abgegeben, angewendet oder verschrieben werden, erfassen und übermitteln.Ab 2023: Jede Behandlung mit Antibiotika im Kalenderhalbjahr ist vom Tierarzt (oder von diesem benannten Dritten) mit folgenden Angaben zu melden:
Die Daten können aber freiwillig jederzeit ab Beginn des Halbjahres gemeldet werden. Eingaben zu nicht mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sind möglich bzw. auch Betriebe, die nicht der Mitteilungspflicht unterliegen, können hier Arzneimittelanwendungen dokumentieren. =>Die zuständige Behörde kann nur mitteilungspflichtige Daten nach TAMG einsehen! Entfällt ab 2023: Kernstück der 16. Novelle des Tierarzneimittelgesetzes (AMG) ist die in §58b geregelte Mitteilungspflicht von verwendeten Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten (Antibiotika). Mitteilungspflichtig sind Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten berufs- oder gewerbsmäßig zu Mastzwecken halten und bestimmte Bestandsuntergrenzen überschreiten. Ab dem 1. Juli 2014 ist jede Behandlung mit Antibiotika im Kalenderhalbjahr mit folgenden Angaben zu melden: Eingabe von Arzneimittelverwendungen1. Schritt: 2. Schritt Für Meldungen per CSV-Datei stehen Musterdateien zum Download zur Verfügung. Bearbeiten von ArzneimittelverwendungenZunächst Daten mit Button ANZEIGEN Korrigieren Stornieren (Auswahl) Alle
Arzneimittelverwendungen stornieren
=> In Spalte "Auswahl" das Häkchen bei alle setzen und Button
STORNIEREN Einzelne
Arzneimittelverwendungen stornieren =>
In Spalte "Auswahl" das Häkchen in die
betreffende Datenzeile setzen und Button STORNIEREN Hinweise zu den einzelnen FeldernKEY - Schlüssel-Felder
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| Erläuterungen | mitteilungspfl. für Tierhalter (ABM) | mitteilungspfl. für Tierarzt (ABV) | |
|---|---|---|---|
| Rinder | |||
| Milchkühe | Rinder, die der Milcherzeugung dienen, ab der ersten Abkalbung | x | x |
| zugegangene Kälber < 12 Monate | nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber ab der Einstallung im aufnehmenden Betrieb bis zu einem Alter von 12 Monaten | x | x |
| Mastrinder | zur Mast gehaltene Rinder ab einem Alter von 12 Monaten | x | |
| sonstige Rinder | Rinder ab einem Alter von 12 Monaten, die weder Milchkühe noch Mastrinder sind | x | |
| Kälber eigene Aufzucht | auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber bis zu einem Alter von 12 Monaten (seit der Geburt auf dem gleichen Betrieb verblieben) | x | |
| Rinder im Transit | Rinder, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werden | x | |
| Schweine | |||
| Saugferkel | nicht abgesetzte Saugferkel ab der Geburt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird | x | x |
| alle Ferkel unter 30 kg | Ferkel ab dem Zeitpunkt, ab dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird bis zum Erreichen eines Gewichts von 30 kg | x | x |
| Mastschweine | zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von mehr als 30 kg | x | x |
| Zuchtschweine | zur Zucht gehaltene Sauen und Eber ab der Einstallung zur Ferkelerzeugung | x | x |
| Schweine im Transit | Schweine, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werden | x | |
| sonstige Schweine | nicht zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von 30 kg | x | |
| Hühner | |||
| Masthühner | zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Hühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen Tieres | x | x |
| Legehennen | zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab der Aufstallung im Legebetrieb | x | x |
| Junghennen | zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen Tieres bis seiner Aufstallung im Legebetrieb | x | x |
| Hühner Eintagsküken | Hühner-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport | x | |
| Sonstige Hühner | Hühner, die weder Masthühner, Legehennen, Junghennen noch Eintagsküken sind | x | |
| Puten | |||
| Mastputen | zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Puten ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen Tieres | x | x |
| Puten-Eintagsküken | Puten-Eintagsküken in Brütereien und beim Transport | x | |
| sonstige Puten | Puten, die weder Mastputen noch Eintagsküken sind | x | |
| weitere Tierarten | |||
| Hunde | x (ab 2025)* | ||
| Katzen | x (ab 2025)* | ||
* zu den Meldungen für Hunde und Katzen beachten Sie bitte die
Folgendes:
Die Meldung in der TAM-Datenbank ist ab Januar 2025 zwar unter Verwendung der
vorhandenen Datenstrukturen möglich (keine Angabe bei "Halter", Anzahl
der behandelten Tiere, sowie Datum der Verschreibung/Anwendung/Abgabe notwendig").
Die Meldefrist für die Antibiotikaverwendungsdaten von Hunden und Katzen ist
nach dem aktuellen TAMG der 28. Januar 2026.
Jedoch wird dringend empfohlen die Meldung in der Datenbank erst vorzunehmen,
wenn die Änderungen des TAMG und damit die finalen Meldeinhalte feststehen oder
die Meldefrist ansonsten nicht eingehalten werden kann. So kann das Risiko eines
unnötigen Mehraufwands vermieden werden. Bis dahin wird dazu geraten die Daten
zu Antibiotikaverwendungen bei Hunden und Katzen – wie gewohnt und nach anderen
gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere TÄHAV) erforderlich – zu dokumentieren.
Weitere Informationen siehe: Allgemeine Hinweise
Hinweis zu den ab 23/1 entfallenden Nutzungsarten Mastkälber
bis und Mastrinder ab 8 Monate: gemeldete Nutzungsarten werden nicht
automatisch beendet oder entfernt. D.h. Halter, welche diese Nutzungsarten
gemeldet hatten, können ein Endedatum (z.B. zum 31.12.2022) setzen. Damit werden
diese Nutzungsarten an den verschiedenen Stellen der Datenbank nicht weiter
gelistet.
Natürlich muss geprüft werden, ob eine andere der oben stehenden neuen
Nutzungsarten ab 23/1 relevant ist und diese ggfs. gemeldet. Eine "Umschreibung"
oder Übernahme findet nicht statt.
Für die Meldung der
Arzneimittelverwendung sind die Nutzungsarten nicht unterteilt in
mitteilungspflichtig/nicht mitteilungspflichtig, da die Meldungen automatisch zugeordnet
werden.
Die Behörde hat
dann Datenzugriff, wenn der Tierhalter mitteilungspflichtige Nutzungsarten
gemeldet hat.
Für die jeweilige Nutzungsart sind die Behandlungen einzugeben.
Sie können vor "Anzeige" die Nutzungsart auswählen. Es werden dann nur zu dieser Nutzungsart bereits vorliegende Mitteilungen angezeigt bzw. alle Eingabefelder sind mit dieser Nutzungsart vorbelegt. Es können also auch in diesem Falle nur für die vorgewählte Nutzungsart Mitteilungen gemacht werden. Haben Sie mehrere Nutzungsarten und wollen sich für diese alle bereits vorliegenden Mitteilungen anzeigen lassen, wählen Sie keine bestimmte Nutzungsart aus (<alle, Auswahl b. Eingabe>). Sie können dann pro Eingabezeile die Nutzugsart festlegen.
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Die Anzahl der Tiere bei dieser Behandlung ist anzugeben.
Für die "Nutzungsarten" Hund und Katze kann die Angabe für "Anzahl behandelter Tiere" leer bleiben.
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Die zur Verfügung stehende Liste wird
von BVL zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen bereit gestellt.
Bezüglich der Kategorisierung der Präparate für die
Ermittlung der Wirkungstage und anderer Parametern, wie der Anzahl der
antimikrobiellen Wirkstoffe oder der Zuweisung von Wichtungsfaktoren sind die
Bearbeitungen durch die zuständigen Stellen der Länder vorläufig
abgeschlossen (kleinere Änderungen und Anpassungen sind noch möglich).
Die Parameter werden auch für bereits vorliegende Mitteilungen angewendet.
Die Parameter Anzahl der antimikrobiellen Wirkstoffe und der
Zuweisung von Wichtungsfaktoren wurden zum Mai 2023 akutalisiert und hinterlegt.
| Der Name des Arzneimittel muss exakt richtig geschrieben eingegeben werden. | |
| Alternativ ist die Eingabe der Zulassungsnummer (ebenfalls in exakter Schreibweise) möglich, dann wird automatisch der Name des Arzneimittels zugeordnet. | |
| Bei Behandlungen mit dem gleichen Arzneimittel kann durch Eingabe des Zeichen " (doppeltes Hochkomma oder Gänsefüßchen) das Arzneimittel aus der vorherigen Zeile übernommen werden. | |
| Wenn bereits Arzneimittel eingegeben wurden, findet sich unter dem Eingabefeld eine Auswahlliste mit den letzten verwendeten Mitteln. | |
| ... andernfalls müssen Sie suchen |
Beim Speichervorgang wird automatisch die zugehörige Zulassungsnummer zugeordnet und die Maßeinheit eingetragen - soweit die Maßeinheit nicht angegeben wurde.
Geben Sie den Anfang des Arzneimittelnamens ein, wie z.B. Tetra (i.d.R. genügen 4-5 Buchstaben) und drücken dann die Schaltfläche SUCHEN.
| Wenn 1 - 20 Mittel gefunden werden, erhalten sie diese in einer Auswahlliste angezeigt. Durch anklicken ist ein Eintrag aus der Liste zu wählen. | |||||
| Wenn genau eines gefunden wird, wird es sofort übernommen. | |||||
| Werden mehr als 20 Arzneimittel gefunden, wie es z.B. bei Amox der Fall ist, ist die Angabe zu präzisieren und die SUCHE zu wiederholen | |||||
Werden keine Arzneimittel gefunden, können Sie versuchen
|
Die Arzneimitteliste umfasst derzeit nur die Antibiotika.
Bei Auswahl der folgenden Parameter in der Kopfzeile der Tabelle gilt:
| "nur zur Tierart passend": die Auswahl der vorgeschlagenen Präparate orientiert sich an der angegebenen Nutzungsart | |
| "nur akutelle": die Auswahl der vorgeschlagenen Präparate berücksichtigt nur solche mit nicht beendeter Zulassung. Gibt es ein Endedatum der Zulassung (technisch: konkretes Datum bei Endezeitpunkt) und das Präparat soll trotzdem gemeldet werden, muss für den Vorschlag das Häckchen bei dieser Auswahl vorher entfernt werden. Alternativ kann - ohne Vorschlag - das Präparat in der vollständigen "Arzneimittelliste" gesucht und dann mit entsprechener Zulassungsnummer oder korrektem Präparatenamen gemeldet werden. |
Die aktuell in Deutschland zugelassenen Antibiotika sind in HI-Tier enthalten. In Ausnahmefällen und sofern explizit vom Tierarzt verordnet (z.B. in Grenzregionen), können auch nicht gelistete Mittel verwendet werden. Prüfen Sie bitte erst ganz genau, ob das Mittel nicht doch, eventuell mit abweichender Schreibweise vorhanden ist. Nutzen Sie dazu auch die Gesamtanzeige der Arzneimittelliste oder die Möglichkeit direkt die Zulassungsnummer einzugeben.
Wenn das Antibiotikum wirklich "nicht gelistet" ist, muss der Name mit dem Zeichen # (Doppelkreuz) am Anfang eintragen werden, also z.B. "#Rucolin Hustenbonbon mit Antibiotikazusatz", die Angabe "Packungs-ID" bleibt leer. Die Nachfrage "sind Sie sicher ..." muss durch Drücken der Schaltfläche BESTÄTIGEN zum Speichern bestätigt werden.
Diese Arzneimitteliste steht zum Download und zur freien Verwendung im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur Verfügung. Sie wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt und hier publiziert. Sie unterliegt nicht mehr den Copyright-Bestimmungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
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ab 2023 wird das Feld "Menge/Tier/Tag" nicht mehr in der Eingabemaske angezeigt.
Optional kann die Menge pro Tier und Tag erfasst werden; sie dient nur als Rechenhilfe für die Ermittlung der Gesamtmenge für diese Behandlung. Für die Mitteilung der Arzneimittelverwendung nach AMG ist die Gesamtanwendungsmenge relevant! Nur wenn Menge pro Tier und Tag und die Behandlungstage eingetragen werden, kann die Gesamtanwendungsmenge errechnet werden.
Eine anschließende Änderung der Menge/Tier/Tag führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Gesamtmenge! Die Gesamtmenge ist dann manuell zu ändern oder man leert das Feld und speichert dann erneut.
Ohne Angabe der Menge pro Tier und Tag ist die Gesamtanwendungsmenge manuell zu errechnen, bzw. direkt einzutragen.
Die Maßeinheit wird beim Speichervorgang automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen; sie kann auch manuell ausgewählt werden.
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Änderung Mai 2023: Bei einigen Arzneimitteln: zusammengesetzte Präparate - vormals Einheit *, intramammäre Tierarzneimittel (Euterinjektoren) und Sprays, ist die Angabe der alternativen Einheit "Stück" möglich. Bei den betroffenen Präparaten steht jetzt in der Packungsbeschreibung - sichtbar in der Liste im Feld "Packungs-ID" – „alternative Einheit Stück“. Damit kann die Einheit "Stk" für die Gesamtmenge verwendet werden.
Wichtig: die Angabe Stück bezieht sich auf das kleinste innere
Behältnis (siehe auch Ausführungen des BVL hierzu unter:
www.bvl.bund.de/verbrauchsmengenerfassung):
Bei Tierarzneimitteln
- in Tablettenform bezieht sich 1 Stück auf eine Tablette.
- zur intramammären Anwendung bezieht sich 1 Stück auf einen Euterinjektor.
- die zusammengesetzt sind, bezieht sich 1 Stück auf eine (Durchstech-)Flasche
Es gilt - vom TA zu melden ist gemäß TAMG § 56 Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung: '4. die insgesamt verschriebene, angewendete oder abgegebene Menge der Arzneimittel…'
Dieses Feld kann damit die Menge einer Abgabe, Anwendung oder Verschreibung enthalten.
Dies bedeutet grundsätzlich für die Meldung:
| Für das Feld bzw. die Angabe zur "Gesamtmenge": es wird gemeldet wieviel der TA angewendet oder abgegeben oder verschrieben hat | |
| Teilmengenabgaben sind über die Angabe der Menge darzustellen, mittels "Packungs-ID" Angabe der Packung aus welcher die Teilmenge entnommen wurde | |
| Restmengenverschreibungen können optional an die TAM-Datenbank gemeldet werden und sind darzustellen durch die Gesamtmenge "0" sowie die Anzahl der behandelten Tiere und Angabe des bereits vormals verschriebenen oder abgegebenen Präparates und dessen Packungs-ID | |
| Zusatz für das Feld bzw. die Angabe zur "Packungs-ID": Auswahl derjenigen der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw. welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete oder abgegebene (Teil-)Menge entnommen wurde. | |
| Es können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden. |
Details und Fälle siehe Tabelle "Use-Cases"
| Fall | Use-Cases | Web-Oberfläche oder Schnittstelle | Anmerkung | ||||
| Was (nicht zu melden) | Wer | P.Id | Menge | Anz.Tiere | |||
| 1 | TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 50 an) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 50 | *0 |
| 2 | TA gibt 40 der Packung #1 ab (HA wendet 40 an) - Teilmengenabgabe (passend) | Abgabe TM | TA | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | |
| 3 | TA gibt restliche 10 der Packung #1 ab (HA wendet 10 an) - Teilmengenabgabe (passend) | Abgabe TM | TA | #1 (50 Stk) | 10 | 10 | |
| 4 | TA nimmt 40 aus der Packung #1 und wendet 40 an | Anwendung | TA | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | |
| 5 | TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und es bleibt vor Ort Rest 10 - keine weitere Verwendung) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 40 | *1 |
| 6a | TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und es bleibt vor Ort Rest 10 - spätere Verwendung s. 6b) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 40 | *2 |
| 6b | TA gibt 0 ab und verschreibt die restlichen 10 (HA wendet 10 an) - Restmengenverschreibung | Verschreibung RM | TA | #1 (50 Stk) | 0 | 10 | *2 |
| (neue Behandlung) | |||||||
| 7 | TA nimmt 50 von #1 wendet davon 10 selbst an (gibt Rest (40) dem Halter) | Anwendung | TA | #1 (50 Stk) | 10 | 10 | *3 |
| Halter wendet Rest an | Abgabe *5 | TA | #1 (50 Stk) | 40 | 40 | *3 | |
| 8a | TA gibt 150 als 3 x #1 ab (mehrere gleiche Packungen) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 150 | 150 | *4 |
| 8b | TA gibt 150 als 1 x #1 + 1 x #2 ab (mehrere, verschiedene Packungen) | Abgabe | TA | #1 (50 Stk) | 50 | 50 | *4 |
| TA | #2 (100 Stk) | 100 | 100 | *4 | |||
Anmerkungen
| *0 | Annahme: Stück pro Tier | ||||||
| *1 | die tatsächlich angewendeten Mengen werden nicht sichtbar (immer wenn Meldung Abgabemenge und abgegebene Packung > benötigte Anwendungsmenge) | ||||||
| *2 | da Fall 6a und b in zeitlicher Abfolge zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander | ||||||
| *3 | da die zwei Schritte in Fall 7 direkt zusammenhängen, passen die aufsummierten Angaben zueinander (vergleichbar zu *2) | ||||||
| *4 | die angegebenen Packungen ergeben bei unterschiedlicher Stückelung die gleiche Summe | ||||||
| *5 | Hier Abgabe, nicht Verschreibung. In 6b ist anders als hier die Abgabe in 6a dokumentiert | ||||||
weitere Details zur Meldung via Schnittstelle finden Sie
hier
Entfällt ab 2023:
Die Gesamtanwendungsmenge ist die relevante Angabe für die Mitteilung der Arzneimittelverwendung nach AMG!
Wenn eine Eintragung in der Spalte Menge/Tier/Tag erfolgt, wird die Gesamtmenge automatisch errechnet; die Gesamtmenge wird ermittelt aus den Angaben Menge * Behandlungstage * Anzahl behandelte Tiere.
Eine anschließende manuelle Änderung der Gesamtmenge führt nicht zu einer automatischen Anpassung der Angabe in der Spalte Menge/Tier/Tag und umgekehrt!
Die Maßeinheit wird automatisch anhand des angegebenen Arzneimittels zugewiesen, die dann erst nach dem Speichervorgang angezeigt wird. Die Maßeinheit kann auch manuell ausgewählt werden.
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Zu jeder Eingabe einer Arzneimittelverwendung muss das Datum der ersten Anwendung oder wahlweise das Abgabedatum des Arzneimittels gemeldet werden. Dauert die Behandlung länger als einen Tag, ist entweder die Antibiotikagabe zu jedem Datum der Anwendung einzugeben oder es wird der erste Behandlungstag erfasst und im Feld "Behandlungstage" die Anzahl der Behandlungstage dokumentiert, siehe auch Eingabe der Behandlung.
Werden mehrere Behandlungen am selben Tag durchgeführt, wird durch Eingabe von Gänsefüßchen " das Datum aus der vorherigen Zeile übernommen.
Geht eine Antibiotika-Anwendung über das Ende eines Kalenderhalbjahres hinaus, ist nur eine Mitteilung erforderlich. Die Behandlungstage werden automatisch anhand des Behandlungsdatums (= erster Tag der Anwendung) auf die beiden Kalenderhalbjahre verteilt. Ändert sich während der Behandlung die Nutzungsart (das Mastferkel wird zum Mastschwein), wird die Behandlung vollständig der Nutzungsart zu Beginn der Behandlung zugeordnet.
Erfolgt keine Eingabe des Datums, wird von der Datenbank für diese Behandlung das Dummy-Datum 01.01.1990 abgespeichert und in der Form "(k.A.)" - für keine Angabe angezeigt ! Bei Behandlungen, die über ein Kalenderhalbjahr hinausgehen, müssen in diesem Fall für jedes Kalenderhalbjahr getrennte Eintragungen gemacht werden.
Auf Grund der geänderterten TAMG respektive 17. AMG-Novelle, welche am 01. November 2021 in Kraft trat, ist die Angabe des Datums ab 01.11.21 im Kalenderhalbjahr 2021/II verpflichtend.
Für die "Nutzungsarten" Hund und Katze kann die Angabe für "Datum der
Anwendung, Abgabe oder Verschreibung" leer bleiben, dann wird das letzte Datum
des jeweiligen Halbjahres systemseitig hinzugegeben und abgespeichert.
Es ist jedoch absolut empfehlenswert (zu späteren Nachvollziehbarkeit der
Vollständigkeit/Korrrektheit der gemeldeten Daten, aber auch für ggfs.
notwendige Korrekturen) ein Datum anzugeben.
Werden Daten aggregiert gemeldet, ist es ratsam z.B. jeweils das Datum des Ende
der jeweiligen Aggregationsperiode zu melden (Ende der betreffenden Woche/Monat
etc.).
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Kein Eingabefeld; die laufende Nummer wird automatisch vom System gesetzt.
Eine laufende Nummer wird benötigt um den Schlüssel des Datensatzes (Primary Key
PK) eindeutig zu machen,
eine Unterscheidung ist insbesondere nötig bei mehreren Verwendungen bei
derselben Nutzungsart, des selben Arzneimittels, am selben
Datum im Halbjahr bei einer Halterbetriebsnummer.
Soll die laufende Nummer vom Meldenden dezidiert selber angegeben werden, so ist
dies möglich in der TAM-Meldung „Antibiotika Verwendung“ der Version V3,
oder bei Meldung per Schnittstelle (per Software-Programm sofern dieses
entsprechend vom Hersteller eingerichtet wurde).
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Anzahl Tage, an denen das Arzneimittel verabreicht wurde, siehe auch Beispiele.
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Neu ab 2023 : Die Wirkungstage müssen
nicht ausgefüllt werden.
Technisch war das Vorgehen zunächst: Wird das Feld leer gelassen trägt das System automatisch
-1 ein, sonst übernimmt das System den eingetragenen Wert.
Bezüglich der Kategorisierung der Präparate für die Ermittlung der Wirkungstage
sind die Bearbeitungen
durch die zuständigen Stellen der Länder
vorläufig abgeschlossen (kleinere Änderungen und
Anpassungen sind noch möglich).
Die für die verschiedenen Kategorien festegelegten Wirkungstage werden auch für
bereits vorliegende Mitteilungen angewendet.
Die Zuordnung der Präparate sowie die Kategorien und deren
Berechnungsformeln können in der "Liste der Arzneimittel..." (eigener Menüpunkt
im TAM-Menü) eingesehen werden.
Entfällt ab 2023: Die Wirkungstage legt der Tierarzt fest!
Bei Antibiotika, die täglich verabreicht werden, ist die Anzahl der Behandlungstage mit der Anzahl der Wirkungstage identisch. Dies ist entsprechend einzutragen.
Für Antibiotika, die eine Wirkung von mehr als 24 Stunden aufweisen und in größeren Abständen als täglich oder nur einmalig (one shot-Präparate) angewandt werden, muss der Tierhalter die Anzahl der Wirkungstage bei seinem behandelnden Tierarzt erfragen und entsprechend eintragen.
Die Angabe der Wirkungstage ist einschließlich der Behandlungstage! Für die Berechnung der Therapiehäufigkeit werden die Wirkungstage verwendet.
Achtung: Wirkungstage entsprechen
nicht der Wartezeit!
(Die Wartezeit ist die Zeit, die nach der letzten Verabreichung eines
Arzneimittels an ein Tier bis zum Zeitpunkt der Herstellung von Lebensmitteln,
die von diesem Tier stammen, einzuhalten ist. Sie gewährleistet, dass eventuelle
Rückstände bestimmte Höchstmengen für pharmakologisch wirksame Stoffe nicht
überschreiten.)
Ist an einem Tag mit einem Antibiotikum behandelt worden, welches noch zwei weitere Tage wirkt, ist dies folgendermaßen einzutragen:
|
Behandlungs- tage |
Wirkungs- tage |
| 1 | 3 |
Ist an zwei Tagen mit zeitlichem Abstand behandelt worden, wobei das Antibiotikum in der Zwischenzeit jeweils 2 Tage gewirkt hat, ist dies folgendermaßen einzutragen:
|
Behandlungs- tage |
Wirkungs- tage |
| 2 | 6 |
Ein Tierarzt behandelt ein Mastrind mit einem Antibiotikum an drei Tagen in Abständen von jeweils zwei Tagen. Das Antibiotikum wirkt am Behandlungstag und noch zwei weitere Tage (= drei Wirkungstage). Am 4. Tag und 7. Tag wird die Behandlung wiederholt:
Die Eingabe der oben aufgeführten Behandlung ist in zwei Varianten möglich:
oder
Neu 22.12.2017:Für Antibiotika wurden verschiedene Kategorien mit unterschiedlich langer Wirkdauer von der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG-TAM) festgelegt. Damit wird ein Vorschlag zu den entsprechenden Wirkungstagen gemacht.
Entfällt ab 2023: Dieser ist NICHT allgemeingültig und dient als Orientierungshilfe. Der behandelnde Tierarzt legt die Wirkungstage fest. Bei Unklarheiten halten Sie bitte mit Ihrem behandelnden Tierarzt Rücksprache.
Wenn Sie keinen automatischen Vorschlag für Wirkungstage wollen, z.B. weil Sie oder Ihr Tierarzt abweichende Eingaben tätigen, können Sie die Funktion unter dem Menüpunkt "TAM-Profil" komplett und dauerhaft abschalten.
Für die Antibiotika wurden verschiedene Kategorien mit unterschiedlich langer Wirkdauer von der Arbeitsgemeinschaft Tierarzneimittel (AG-TAM) festgelegt.
Die verschiedenen Kategorien werden mit verschiedenen Buchstaben (siehe untenstehende Tabelle) beschrieben.
In die Kategorisierung fließen die jeweiligen Behandlungstage (BT) und Wirkungstage (WT) ein.
Die Buchstaben A - L beschreiben die verschiedenen Kategorien mit den jeweiligen Behandlungstagen
(BT) und Wirkungstagen (WT).
| Ist nur ein Buchstabe angegeben, gilt diese Kategorisierung für alle Tierarten, für welche eine Zulassung besteht (Kennzeichnung mit "J" in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika in der Spalte der Tierart für die eine Zulassung besteht,(Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) ) Werden andere als in der Zulassung beschriebene Nutzungsarten gemeldet, wird ebenfalls die bekannte Kategorie herangezogen. | |
| Wenn für die verschiedenen Tierarten (in der Reihenfolge: Rind, Schwein, Huhn, Pute) unterschiedliche Empfehlungen gelten, wird das in der Spalte „Wirkungstage Kategeorie“ in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika (Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer...) als Buchstabenkombination dargestellt, wie z.B. CDAA usw. | |
| UNB bedeutet, dass das Arzneimittel (noch) nicht kategorisiert wurde; entweder weil das Arzneimittel in der Liste neu ist, oder keine Zuordnung gemacht werden soll. |
Folgende Tabelle stellt mit
Hilfe der hinterlegten Formeln dar, wie sich die Wirkungstage ergeben:
| Kategorie | Beschreibung | Formel |
|---|---|---|
| A | Tägliche Anwendung vorgesehen, Wirktage entsprechen den Tagen mit Verabreichung (Behandlungstage). | WT = 1 * BT |
| B | Einmalige Anwendung vorgesehen, Langzeitwirkung. Die Behandlungstage betragen pauschal 5. | WT = 5 |
| C | Präparat soll entweder einmalig oder zweimal (geringer dosiert) im Abstand von 48 h verabreicht werden. | wenn BT = 1: WT = 5, wenn BT = 2: WT = 4 |
| D | Wiederholte Anwendung im Abstand von 48 h vorgesehen. | WT = 2 * BT |
| E | Wiederholte Anwendung im Abstand von 72 h vorgesehen. | WT = 3 * BT |
| F | Wiederholte Anwendung nach 96 h | WT = 4 * BT |
| G | Einmalige Anwendung oder im Abstand von 72 h |
WT = 5 WT = 3 * BT |
| H | Einmalige Anwendung oder im Abstand von 96 h |
WT = 5 WT = 4 * BT |
| I | zweimalige Anwendung im Abstand von 48 h
oder
tgl. Anwendung, wenn Behandlungstage > 2 |
WT = 2 * BT
WT = 1 * BT |
| J | Beim Rind Sonderkategorisierung nach Nutzungsart: Präparat soll entweder einmalig oder zweimalig im Abstand von 48 h (respiratorische Erkrankungen beim Rind) oder tgl. an 2 bis 3 Tagen verabreicht werden (Colimastitis) |
Nutzungsart Kalb: WT = 5 (1 BT) WT = 2 * BT Nutzungsart Milchkuh: WT = 1 * BT |
| K | Präparat soll einmalig oder tgl. ab mind. 3 |
WT = 5 (1 BT) WT = 1 * BT |
| L | Präparat soll einmalig oder zweimalig im Abstand von 48 h oder tgl. an 3 Tagen |
WT = 5 (1 BT) WT = 2 * BT (2 BT) WT = 1 * BT |
| ACAA | Kombination Rind/Schwein/Huhn/Pute - ACAA | (siehe entsprechende Kategorie oben) |
| JBAA … | Weitere Kombinationen von Tierart-abhängigen Kategorien | (siehe entsprechende Kategorie oben) |
| UNB | Unbekannt, (noch) nicht kategorisiert |
Einen Überblick über die Eingruppierung eines bestimmten oder auch aller Antibiotika erhalten Sie im TAM-Menü unter dem Punkt "Liste der Arzneimittel mit Zulassungsnummer..."
Relevant bei Suche Arzneimittel "nur zur Tierarten passen"
Die Zulassung eines Präparates kann für eine oder mehrere
Tierarten erfolgt sein. Für die Tierarten für welche eine Zulassung vorliegt ist
ein "J" in der entsprechenden Spalte der Tierart für die eine Zulassung besteht
in der Gesamtliste der Arzneimittel/Antibiotika (Liste der Arzneimittel mit
Zulassungsnummer...) eingetragen.
Die Reihenfolge ist: Rind - Schwein - Huhn - Pute
Damit bedeutet beispielsweise J J N N, dass das jeweilige Präparat eine Zulassung für die Tierarten Rind und
Schwein hat.
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Nach Auswahl des Arzneimittelnamens oder die Zulassungsnummer erscheint im Feld zur Packungs-ID nach kurzer Zeit
eine zugehörige Auswahl-Liste der verschiedenen Verpackungsvarianten des Arzneimittels. Die Packungs-ID zum
verwendeten Arzneimittel kann aber auch mittels Angabe der Ziffer und
vorangestelltem "#" angegeben und direkt selektiert werden.
Die Packungs-ID dient gemeinsam mit der Zulassungsnummer der einwandfreien Zuordnung des Arzneimittels zu dem zugehörigen einzigartigen
UPD Package Identifier. Dieser ist pro Arzneimittel und der jeweiligen Varianten von (Um)Verpackungen nur einmalig vergeben. Die Zuordnung
der Packungs-ID zum dazugehörigen UPD Package Identifier erfolgt nach der Meldung automatisch. .
Alternativ kann beim Übertragen
der Daten durch eine Schnittstelle auch die UPD angegeben
werden.
| Auswahl derjenigen der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw. welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete oder abgegebene (Teil-)Menge entnommen wurde. | |
| Es können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden. |
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Der UPD Package Identifier ist ein eindeutiger, einzigartiger Identifizierungscode des Arzneimittels (mit Informationen zu der Packungsgröße und Verpackung),
der in der Union Product Data Base zum Vergleich unter den Mitgliedstaaten vergeben wird. Die Angabe ist in der Meldemaske nicht erforderlich,
da sie aus den vorliegenden Daten (Packungs-ID) ermittelt wird.
Werden die Daten per Schnittstelle (z. B. über ein Praxisprogramm) an die
Datenbank gesendet, kann der UPD-PI oder alternativ die Packungs-ID
übermittelt werden, da das System die erforderliche UPD-PI zuordnen, ermitteln und füllen kann.
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Das HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.
| Überblick über die Datenstrukturen erhalten Sie im Data-Dictionary | |
| Erklärungen zu den einzelnen Meldungen finden Sie unter HIT-Meldungen | |
| Speziell die Meldeentität, siehe TAM_XABAW | |
| Erklärungen zu den numerischen Schlüssel-Werten finden Sie in der zugehörigen Schlüsselliste. |
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