Informationen zum HIT V.3 - HIT-Meldeprogramm Version 3
FAQ - häufig gestellte Fragen (frequntly asked questions)
Allgemein - Fragen und Antworten zu allgemeine Problemen
- Prüfen Sie ob Sie die Betriebsnummer (einschließlich Bundesland) und die PIN richtig angegeben haben.
- Wenn Sie sich nicht anmelden können und/oder die Ihre PIN vergessen haben - siehe unten bei 'PIN vergessen'.
- Bei sonstigen Problemen mit der Anmeldung lesen Sie bitte auch die Informationen im alten Meldeprogramm HIT V.1 unter Anmeldeprobleme.
- Wenn die Anmeldemaske leer ohne Fehlermeldung wieder erscheint, liegt es fast immer an der Einstellung für "Cookies", dazu siehe auch Informationen im alten Meldeprogramm HIT V.1 unter Probleme mit Cookies.
Die Ausgabe der PIN erfolgt je nach Land durch die durch beauftragte Regionalstelle oder Adressdatenstelle, siehe ... / Zuständige Stelle des Landes.
Oder klicken Sie im alten Meldeprogramm HIT V.1 neben PIN auf PIN vergessen.
Das Team von HI-Tier, der HIT-Datenbank für Entwicklung, Technik und Betrieb der Zentralen Datenbank zuständig. Für Unterstützung der vielen meldepflichtigen Tierhalter reichen die Kapazitäten leider nicht aus.
Unterstützung zu Fragen rund um die Meldepflicht und zu den Meldemöglichkeiten erhalten Sie in der Regel durch die beauftragte Regionalstelle des Landes, siehe Regionalstelle / Zuständige Stelle des Landes. "
Fehlervorgänge können zur Zeit nur im 'alten' HIT-Meldeprogramm V.1 bearbeitet werden.
Zum Prüfen und Bearbeiten hier ins alten Meldeprogramm zur VVVO-Vorgangsliste.
Bei Fragen zu Fehlervorgängen und Hinweisen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihres Landes, siehe Regionalstelle / Zuständige Stelle des Landes.
Schweinedatenbank
Wenn eine mitteilungspflichtige Tierhaltung betrieben wird, muss dies der Behöre entsprechend mitteilt werden. Dann wird durch die Behörde bzw. die im Land zuständige Adressdatenstelle der zugehörige 'Betriebstyp' in HIT eingetragen.
Nach Eintragung des entsprechenden Betriebstyps hat der Tierhalter dann Rechte / Kompetenzen im Programm die notwendigen Meldungen vorzunahmen.
Um den Betriebstyp "Schweinehalter" zu erhalten, zu ändern bzw. zu beenden, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Adressdatenstelle Ihres Landes, siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.
Wenn eine mitteilungspflichtige Tierhaltung dauerhaft beendet wird, muss dies der Behöre entsprechend mittgeteilt werden. Dann wird durch die Behörde bzw. die im Land zuständige Adressdatenstelle der zugehörige 'Betriebstyp' in HIT beendet.
Solange der Betriebstyp 'Schweinehaltung' nicht beendet ist, wird der Halter zu Beginn eiens jeden Kalenderjahres aufgefordert eine Stichtagsmeldung vorzunehmen. Eine Meldung mit Anzahl 0 Tieren führt nicht automatisch zur Beendigung des Betriebstyps.
Um den Betriebstyp "Schweinehalter" zu beenden, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Adressdatenstelle Ihres Landes, siehe Adressdatenstelle / Zuständige Stelle des Landes.